Hallo
Ich habe am anfang des Jahres eine Weiterbildung gemacht, die etwa 4000 DM gekostet hat.
zudem mache ich jetzt noch meinen techniker per Abendform.
D.h. ich habe noch weitere kosten für Bücher usw. die ich absetzen könnte.
Ich habe mal gehört, das ich nur einen bestimmten betrag pro Jahr absetzen kann und das ich den rest nächstes Jahr absetzen müß.
Stimmt das?
Geht das überhaupt?
Wie mache ich das?
Wieviel kann ich pro Jahr absetzen?
Hallo,
von einer Begrenzung habe ich noch nichts gehört. Vielleicht meinst Du die Abschreibung, wenn Du Arbeitsmittel anschaffst, die mehr als DM 800,00 kosten und somit auf mehrere Jahre abgeschrieben werden.
Du kannst die Kosten für die Weiterbildung in der Anlage N als Werbungskosten ansetzen. Dazu gehören die Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren, Büromaterial, Bücher, Fahrtkosten (mit Pkw: bis 2000 DM 0,52 pro gefahrenen Km, ab 2001 DM 0,58), Arbeitsgemeinschaften, bei Abwesenheit von mehr als 8 h der Verpflegungsmehraufwand.
Mach einfach eine Anlage, in der Du alle Kosten auflistest und füge die Belege (Rechnungen, Kopie von Kontoauszügen usw) bei.
ausbildung oder
weiterbildung/fortb. genossen hast!
bei fort/weiterb. für ausgeübten beruf sicherl. werbungskosten voll abziehbar wie mimmi schrieb.
bei ausb. in bisher nicht ausgeübten beruf sind es sonderausgaben und max. bis zu 1.800 DM absetzbar (bzw. max. 2.400 DM wenn du auswaerts untergebracht warst!).