Spendenquittung / Abgabenordnung

Hallo,

eine Bekannte von mir hat für eine Stiftung mit Sitz in Frankfurt am Main gespendet. Auf die Anfrage nach der Spendenquittung wurde ihr folgendes erklärt: Die Spenden würden an die Stadt Frankfurt überwiesen, und von dort bekäme sie die Spendenquittung, da es sich um Durchlaufspenden im Sinne der Abgabenordnung handelt. Kann mir jemand erklären, was das heißt: Durchlaufspenden im Sinne der Abgabenordnung. Ich war sehr überrascht. Von dieser Vorgehensweise habe ich vorher noch nie etwas gehört.

Vielen Grüße

Birgit

Wenn das Finanzamt einen Verein o.ä. als gemeinnützig anerkannt hat, dann darf dieser direkt eine Spendenbescheinigung ausstellen. Es gibt aber auch Organisationen, die gefördert werden dürfen, aber nicht berechtigt sind, selbst Spendenbescheinigungen auszustellen. In diesem Fall bekommt die Gemeinde, hier die Stadt Ffm, das Geld, stellt die Bescheinigung aus und gibt das Geld wieder an den Verband, Verein. Ein ganz normaler Vorgang. Zumindest kannst hier sicher sein, daß es mit der Spende ok geht.

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