Rückerstattung der Grunderwerbssteuer?

Ich habe im Dezember letzten Jahres von der Gemeinde ein Grundstück gekauft. Im Januar dieses Jahres bekam ich die Grunderwerbsteueranforderung.
Inzwischen habe ich dieses Grundstück zum gleichen Preis an eine dritte Person verkauft.
Jetzt habe ich gehört, dass ich dafür die Grunderwerbsteuer vom Finanzamt zurückerstattet bekomme. Ist das richtig? Muss ich dafür einen Antrag stellen oder geht das automatisch?
Danke
Jo

Hi,

Rückerstattung der GrErwSt gibt es keine, da der erste Vertrag nicht rückgängig gemacht worden ist bzw. der Erstveräußerer das Grundstück nicht innerhalb von zwei Jahren zurückerworben hat (vgl § 16 GrErwStG). Es liegt bei dem Verkauf an den Dritten ein neues Rechtsgeschäft vor, dass für die GrErwSt-Pflicht neu zu prüfen ist.
Ausnahmetatbestände nach §§ 3, 4 GrErwStG sind nicht erkennbar

Beachte:
ertragsteuerlich hast Du ein privates Veräußerungsgeschäft (früher Spekualtionsgeschäft) getätigt, aus dem Du evtl. wegen der bezahlten Nebenkosten einen Veräuerungsverlust erzielt hast. Ist das der Fall, solltest Du nicht vergessen, das in Deiner Einkommensteuererklärung zu erklären

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