Verfahren Zweitwohnsitz

Hallo,

ähnlich wie unten würde mich auch interessieren, wie das steuerlich so mit dem Zweitwohnsitz gehandhabt wird. Ich bin jetzt nämlich von Berlin nach Schwanebeck gezogen und weil es für mich viele praktische Vorteile hat, gedenke ich, offiziell zu meiner Mutter zu ziehen und Berliner zu bleiben und meine Wohnung in Schwanebeck als Zweitwohnsitz anzumelden.

Nun würde mich halt interessieren, ob es stimmt, dass das erste Jahr steuerfrei ist und wieviel ich dann an Steuern bezahlen muss und wo ich das anmelden muss.

Danke im Voraus,
Dieter

hallo dieter,

ähnlich wie unten würde mich auch interessieren, wie das
steuerlich so mit dem Zweitwohnsitz gehandhabt wird. Ich bin
jetzt nämlich von Berlin nach Schwanebeck gezogen und weil es
für mich viele praktische Vorteile hat, gedenke ich, offiziell
zu meiner Mutter zu ziehen und Berliner zu bleiben und meine
Wohnung in Schwanebeck als Zweitwohnsitz anzumelden.

ob du dich in schwanebeck mit erst- oder zweitwohnsitz anmeldest oder nicht, ist steuerrechtlich gesehen egal.

wo du deinen steuerlichen wohnsitz hast und wo sich dein betrieb befindet, ist in §§ 8 - 12 AO http://www.steuernetz.de/gesetze/ao/20010626/index.html geregelt.

hier kommt es auf die fakten an, also welches finanzamt für dich einkommensteuerrechtlich gesehen zuständig ist (das wohnsitzfinanzamt http://www.steuernetz.de/gesetze/ao/20010626/p19.html), wo du gegebenenfalls deine umsatzsteuererklärung und deine gewinnermittlung für deinen betrieb abgeben musst (das bestriebsstättenfinanzamt s. http://www.steuernetz.de/gesetze/ao/20010626/p18.html und http://www.steuernetz.de/gesetze/ao/20010626/p21.html).

du verstösst allerdings gegen das melderecht. siehe hierzu http://www.zwickau.de/Rathaus/AemterderSV/D3/EWO/mel…

Nun würde mich halt interessieren, ob es stimmt, dass das
erste Jahr steuerfrei ist

wer hat dir denn das erzählt? die zeiten, als man mit ssteuerfreiheit rechnen konnte, wenn man nach sibirien zog, sind seit zarin katharina der großen vorbei.

und wieviel ich dann an Steuern

bezahlen muss und wo ich das anmelden muss.

genausoviel steuern, als wenn du nicht nach schwanbeck gezogen wärst. eventuell kannst du aber die fahrtkosten nach berlin als werbungskosten/betriebsausgaben absetzen, wenn berlin noch dein lebensmittelpunkt ist. s. hierzu § 9 abs. 1 nr. 4 estg http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20010626/p9.html

doppelte haushaltsführung scheidet wahrscheinlich aus. erstens hast du in berlin keinen eigenen hausstand, da du bei deiner mutter wohnen willst, und zweitens ist diese zweitwohnung auch nicht beruflich veranlasst, da du ja in schwanbeck schon eine wohnung hast und die „doppelte“ wohnung in berlin gegründet werden soll. doppelte haushaltsführung wird aber nur dann einkommensteuerrechtlich priviligiert, wenn deren gründung beruflich veranlasst ist, s. hierzu § 9 abs. 1 nr. 5 estg http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20010626/p9.html

viele grüße
gunnar