hallo owain,
Bevor die Lebensgefährtin meines Schwagers sich erschoß,
ordnete sie ihre Steuerunterlagen auf einen Haufen,
unterschrieb das Hauptformular und legte für meinen Schwager
ein kleines Zettelchen dazu mit der Anweisung, ich solle für
sie die Einkommenssteuerklärung fertig machen und abgeben,
damit meinem Schwager die Rückerstattung zugute käme.
dies kann man als das „vermächtnis“ der lebensgefährtin deiner schwägerin auslegen. inwieweit das zu beachten ist, bin ich leider überfragt. da braucht es den rat eines erbrechtlich versierten. oder du schaust mal hier rein: http://www.wdr.de/tv/recht/erbrecht/
Rein
erbrechtlich natürlich ein Desaster.
da hast du recht.
Ihre Erben haben meinen
armen Schwager schon die halbe Wohnung ausgeräumt und auch ihr
Konto aufgelöst.
hat die lebensgefährtin deines schwagers kein testament hinterlassen? sie war wohl wirklich sehr verzweifelt.
üblicherweise wird ein bankkonto gesperrt, bis geklärt ist, wer das vermögen des verstorbenen erbt und bis auch der fiskus seinen anteil am hinterlassenen vermögen erhalten hat. war dieses vermögen nicht so groß? sind die erben alle schon ermittelt? wer hat sich um die bestattung der lebensgefährtin deines schwagers gekümmert? sind dessen auslagen ersetzt worden?
Lohnt sich für mich die Mühe überhaupt?
du profitierst davon überhaupt nicht. du bist ja „nur“ der schwager des lebensgefährten der verstorbenen. vielleicht dein schwager, denn seine lebensgefährtin hat ausdrücklich schriftlich bestimmt, dass er von einer einkommensteuerrückzahlung profitieren soll.
Kann mann sich die
Rückerstattung auf ein anderes Konto gutschreiben lassen?
nachdem die lebensgefährtin deines schwagers nicht mehr lebt, ist ihr einkommensteuerbescheid an ihre erben bekanntzugeben und eine rückerstattung auf deren konto auszuzahlen. dass diese rückerstattung an deinen schwager auszuzahlen ist, ist ein zivilrechtliches problem zwischen den erben und deinem schwager und geht das finanzamt nichts an.
Was
ist ein amtl. Abtretungsvordruck? Was kann ich tun?
die lebensgefährtin hat es wahrscheinlich versäumt, ihre steuerrückerstattungsansprüche an deinen schwager abzutreten. jetzt können das nur noch ihre gesetzlichen erben tun. s. hierzu http://www.steuernetz.de/gesetze/ao/20010419/p46.html
wenn die lebensgefährtin deines schwagers nicht nur nichtselbstständige einkünfte hatte, war sie und sind damit jetzt ihre gesetzlichen erben verpflichtet, für sie eine einkommensteuererklärung abzugeben. dein schwager muss dann an die erben alle unterlagen herausgeben, die es ermöglichen, diese steuererklärung zu fertigen. hierbei sollte er natürlich darauf hinweisen, dass ihm die steuerrückerstattung zusteht lt. dem „zettel“ seiner lebensgefährtin.
ich wünsche deinem schwager, dass er diese schwierige situation meistert.
gunnar