Einmaliger Auftrag

Hallo Leute,

ich erhalte möglicherweise einen Programmierauftrag (einmalige Aktion, Bezahlung unter DM 3000) und möchte eine ordnungsgemäße Rechnung erstellen. Muß ich deswegen ein Gewerbe anmelden, oder reicht es diese Einkünfte in der normalen Steuererklärung anzugeben.

Da ich keine Werbung mache, rechne ich auch nicht mit weiteren Aufträgen.

Ciao

Uwe

Hallo Leute,

ich erhalte möglicherweise einen Programmierauftrag (einmalige
Aktion, Bezahlung unter DM 3000) und möchte eine
ordnungsgemäße Rechnung erstellen. Muß ich deswegen ein
Gewerbe anmelden, oder reicht es diese Einkünfte in der
normalen Steuererklärung anzugeben.

Da ich keine Werbung mache, rechne ich auch nicht mit weiteren
Aufträgen.

hi uwe,

wenn es eine einmalige angelegenheit ist, ist es NICHT gewerblich, weil dies nachhaltigkeit voraussetzt. die einkünfte sind dann einkünfte aus leistungen gem. § 22 EStG und kommen in die Anlage SO. umsatzsteuerlich mangelt es dann unter aller voraussicht auch an der umsatzsteuerunternehmereigenschaft, welche auch nachhaltige einnahmen veranschlagt, zumindest solltest du auf umsatzsteuererhebung verzichten (insoweit der einmalige auftrag unter 32.000 DM liegt). beachte das beim schreiben der rechnung (brutto = netto)!

gruss

showbee