Wohnung vor Abschreibung selbst nutzen

Ich habe meine Wohnung über 15 Jahre finanziert.
Jetzt kommt mein Neffe und meint, ob er die später bewohnen dürfte.
Meinen Neffen würde ich ja kein Geld abnehmen.

Wenn ich jetzt eine Finanzierung über 15 Jahre habe und die Wohnung bei der Steuer als Mietswohnung absetze, was würde passieren wenn ich vor Abschreibungsende (das doch eigentlich die Bank vorgibt, oder?) die Wohnung … selbst nutze bzw umsonst meinem Neffen gebe.

Kann mir das Finanzamt trotzdem jeden Monat … sagen wir eine theoretische Miete als „Gewinn“ anrechnen, die ich hätte, wenn ich vermieten würde?

Winni the Pooh

Hallo Winni,

Abschreibung hat erst mal nichts mit der Finanzierung zu tun, die Abschreibungsdauer wird daher auch nicht von der bank festgelegt.

Abschreibung ist der (theoretische) Wertverlust, den Deine Wohnung durch Alterung, Abnutzung etc. erfährt. Du kannst diese Abschreibung als Kosten steuerlich geltend machen. Die Abschreibungsfristen hängen davon ab, ob es sich um einen Neubau oder ein schon älteres Bauwerk handelt.

Abschreiben kannst Du selbstverständlich nur den Wert der Wohnung nicht des Grundstück(anteils), weil dieses sich nicht abnutzt und auch keinem Wertverlust durch Alterung unterliegt.

Nun zu der Überlassung an Verwandte (z.B. Neffen): wenn Du keine Miete kassierst, wird Dir auch keine fiktive Miete als Einkommen angerechnet, aber: Du kannst auf der anderen Seite die Kosten der Wohnung (Zinsen, Abschreibung, usw.) auch nicht von der Steuer absetzen. Die Wohnung wäre steuerlich völlig irrelevant, sowohl im positiven als auch negativen Sinn.

Wenn Du mit Deinem Neffen jedoch einen normalen Mietvertrag abschließt und eine „anständige“ Miete kassierst (mindestens 50% der ortsüblichen Vergleichsmiete) wird dies wie jedes Mietverhältnis mit einem völlig Fremden behandelt.

Du solltest im Zweifel zur Vorsicht einen Steuerberater konsultieren.

Gruß
Werner