Sorry, muß ein drittes mal schreiben.
Die Fragen kamen erst nach und nach.
Wenn ich zur Verwaltung meiner Mieteinnahmen und der Mietswohnung einen Computer und Software nutze bzw für Verwaltung der Miete einen Online-Anschluß für Online-Banking, können diese Dinge ebenfalls bei der Steuer eingesetzt werden und zu welchen Anteilen?
Im Augenblick setze ich meine EDV im 4-jährigen Rhytmus bei der Steuer ab, weil ich " … die Kenntnisse die ich hier privat erlerne dienstlich anwenden kann … ", laut meinem Arbeitsgeber (was er heute nicht mehr bescheinigen würde )
Wenn ich zur Verwaltung meiner Mieteinnahmen und der
Mietswohnung einen Computer und Software nutze bzw für
Verwaltung der Miete einen Online-Anschluß für Online-Banking,
können diese Dinge ebenfalls bei der Steuer eingesetzt werden
und zu welchen Anteilen?
hi winnie,
tja, achte darauf, alle quittungen zu sammeln. wommöglich mache aufzeichnungen über dauer und zeit der onlineverbindungen wg. onlinebanking.
computer solltest du versuchen voll abzusetzen, wenn du private nutzung mit angibst, wird er dir m.E. voll rausgestrichen, weil eine abgrenzung von privat / werbungskosten nicht leicht möglich und nachvollziehbar, wie bei Kfz mit KM zähler oder telefon mit einzelnachweis.
zum posting unten:
appetithäppchen versuche mit anzusetzen, sind ja betriebliche aufwendungen. mache aufzeichnungen wie viele leute insgesamt da waren, falls FA nachfragt.
eigentlich hast Du hinsichtlich der Aufteilung in privat und geschäftlich recht.
Die Finanzverwaltung hat aber erstaunlicherweise (Erlass aus 2001 oder 2000) zugelassen, dass auch die Computernutzung leicht und einwandfrei in privat und betrieblich - ggf. durcdh Schätzung - zulässig ist, also wie beim Kfz.
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