Fragen zur Steuerklasse

Hallo liebe Experten,

ich habe folgende Fragen zur Steuerklasse:

Ich habe im August 2000 geheiratet. Dieses Jahr haben mein Mann und ich die Steueklassen 3 (er) udn 5(ich) genommen, da ich freiberuflich tätig war udn wenig verdient habe. Ich bin nun seit einer Woche auch fest angestellt udn verdiene genauso viel wie mein Mann, so dass wie die Steuerklassen auf 4 - 4 ändern möchten.

Meine Fragen lauten:

  1. Gilt die erste Änderung der Steuerklasse ab dem Tag, an dem wir geheiratet haben? Oder sogar für das ganze Jahr 2000? (die Änderung wurde erst dieses Jahr vorgenommen).
  2. Wenn wir jetzt die steuerklasse nochmal ändern, gilt diese Änderung erst ab dem moment, an dem sie gemacht wird? oder für das Ganze Jahr 2001? Oder sogar seit 2000?

Ich bin Euch für Erkärungen ssehr dankbar.

Verwirrte Grüße
Camilla

hi camilla,

Ich habe im August 2000 geheiratet. Dieses Jahr haben mein
Mann und ich die Steueklassen 3 (er) udn 5(ich) genommen, da
ich freiberuflich tätig war udn wenig verdient habe. Ich bin
nun seit einer Woche auch fest angestellt udn verdiene genauso
viel wie mein Mann, so dass wie die Steuerklassen auf 4 - 4
ändern möchten.

ja, würde ich empfehlen!

Meine Fragen lauten:

  1. Gilt die erste Änderung der Steuerklasse ab dem Tag, an dem
    wir geheiratet haben? Oder sogar für das ganze Jahr 2000? (die
    Änderung wurde erst dieses Jahr vorgenommen).

die änderung tritt ab dem lohnzahlungszeitraum ein (bei der berechnung des lohnsteuerabzuges), ab dem die geänderte karte vorlag beim arbeitgeber, wenn ihr also im mai geändert habt, wird unter aller wahrscheinlichkeit die steuer für mai anders ausfallen - näheres siehe lohnzettel ehemann, da steht oben die LSt-Klasse drinn!

  1. Wenn wir jetzt die steuerklasse nochmal ändern, gilt diese
    Änderung erst ab dem moment, an dem sie gemacht wird? oder für
    das Ganze Jahr 2001? Oder sogar seit 2000?

in diesem jahr nur noch bis 30.11. möglich, gilt dann nur für 2001. die verhältnisse der letzten eintragung sind dann womöglich noch nicht auf der neuen karte (für 2002) drauf, weil die ende september verschickt werden. geht mit der auch noch hin zum ändern, wenn da noch III / V kombination steht.

im übrigen: nicht verwechseln: die lohnsteuerklassen regeln nur den monatlichen lohnsteuerabzug, haben keinen einfluss auf die totalsteuer am ende nach der einkommensteuerveranlagung (ausser man wird nicht veranlagt bei klasse I), durch die klassenwahl kann man nur den lohnsteuerabzug möglichst nah an die festzusetzende einkommensteuer bringen, das möglichst wenig nachzahlung / erstattung rauskommt.

Ich bin Euch für Erkärungen ssehr dankbar.

ja, für weitere nachhakerein, empfehle ich dir Richtlinie 109 der lohnsteuerrichtlinien 2000.

Verwirrte Grüße
Camilla

nun hoffentlich nicht mehr verwirrt,

gruss

vom showbee

hi camilla, :

Ich habe im August 2000 geheiratet.

nachträglich herzlichen glückwunsch

Dieses Jahr haben mein

Mann und ich die Steueklassen 3 (er) udn 5(ich) genommen, da
ich freiberuflich tätig war udn wenig verdient habe. Ich bin
nun seit einer Woche auch fest angestellt udn verdiene genauso
viel wie mein Mann, so dass wie die Steuerklassen auf 4 - 4
ändern möchten.

  1. Wenn wir jetzt die steuerklasse nochmal ändern, gilt diese
    Änderung erst ab dem moment, an dem sie gemacht wird? oder für
    das Ganze Jahr 2001? Oder sogar seit 2000?

in diesem jahr nur noch bis 30.11. möglich, gilt dann nur für
2001. die verhältnisse der letzten eintragung sind dann
womöglich noch nicht auf der neuen karte (für 2002) drauf,
weil die ende september verschickt werden. geht mit der auch
noch hin zum ändern, wenn da noch III / V kombination steht.

im übrigen: nicht verwechseln: die lohnsteuerklassen regeln
nur den monatlichen lohnsteuerabzug, haben keinen einfluss auf
die totalsteuer am ende nach der einkommensteuerveranlagung
(ausser man wird nicht veranlagt bei klasse I), durch die
klassenwahl kann man nur den lohnsteuerabzug möglichst nah an
die festzusetzende einkommensteuer bringen, das möglichst
wenig nachzahlung / erstattung rauskommt.

Ich bin Euch für Erkärungen ssehr dankbar.

ja, für weitere nachhakerein, empfehle ich dir Richtlinie 109
der lohnsteuerrichtlinien 2000.

wenn ihr beide demnächst plant, ein kind zu bekommen, du aber gegenwärtig noch arbeitest, dann solltest du zu lohnsteuerklasse 3 und dein mann zu lohnsteuerklasse 5 wechseln. ist im moment vielleicht ungünstig für deinen mann wegen hoher lohnsteuerabzüge, aber gut für dich wegen schwangerschaftsgeld. das bemisst sich nämlich nach dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt der letzten 3 Kalendermonate (bei wöchentlicher Abrechnung der letzten 13 Wochen) vor Beginn der sechswöchigen Schutzfrist. hast du lohnsteuerklasse 5, hast du hohe abzüge (viel lohnsteuer), hast du aber lohnsteuerklasse 3, dann hast du wenig lohnsteuer und dein "durchschnittliches kalendertägliches arbeitsentgelt der letzten 3 monate ist entsprechend höher und damit auch das schwangerschaftsgeld. s. hierzu http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_m050.htm. das schwangerschaftsgeld ist einkommensteuerfrei, wird aber in die berechnung des einkommensteuersatzes progressionserhöhend miteinbezogen.

die lohnsteuerabzüge holt ihr euch am jahresende wieder mit abgabe eurer einkommensteuererklärung.

viele grüße
gunnar

Vorsicht!
Hi!

Der Wechsel der LSt.-Klasse zur Erhöhung des Mutterschutzgeldes (und Zuschuss) ist nicht gestattet! Ob das Lohnbüro das merkt, ist eine andere Frage, aber lt. - ich glaube Mutterschutzgesetz - ist es verboten!

Liebe Grüße
Guido