Sozialabzüge /Lohnsteuer im öff. Dienst

ist der steuersatz als „normaler angestellter“ und als angestellter im öffentlichen Dienst (Vergütung nach BAT) der gleiche ?

Und -
sind die abzüge der sozialversicherung genau so hoch ?
oder erfolgen für arbeitslosen und rentenversicherung keine abzüge, da der staat für mich vorsorgt ?

kurz: verdiene ich zwar vieleicht brutto weniger - bleibt aber netto im verhältnis mehr übrig ?

danke vorab

Frank

hi,

natuerlich NICHT! als angestellter im öff. dienst bist du auch nur ein normaler SV pflichtiger AN wie jeder andere. es kann sein, das du über den beitragsbemessungsgrenzen verdienst und deine SV abgabenlast gekappt wird oder du KV/PV privat machst, steuersatz ist der gleiche.

nur bei beamten ist es anders, die sind nicht RV pflichtig, weil der staat für deren versorgung im alter gerade steht und AV nicht, weil sie nicht arbeitslos werden können —> sie haben auch weniger SV pauschal zu zahlen, weshalb für die personengruppe beamte, richter und soldaten auch eine andere lohnsteuertabelle gilt.

das steuergesetz ist aber für alle menschen gleich!

gruss

showbee