Hallo,
sind die Abschlußgebühren, die man für einen Bausparvertrag zahlt, steuerlich absetzbar?
Vielen Dank im voraus.
Gruß
Sarah
Hallo,
sind die Abschlußgebühren, die man für einen Bausparvertrag zahlt, steuerlich absetzbar?
Vielen Dank im voraus.
Gruß
Sarah
Nur in Zusammenhang mit einer Finanzierung von vermieteten Objekten sind die Gebühren absetzbar.
Bei Eigenheimzulage nicht.
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Grundsätzliche Frage
Hallo Sarah,
ist ein Bausparvertrag überhaupt sinnvoll?
Fragt
Friedrich
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* Bausparvertrag, Abschlußgebühr, Kontoführungsgebühr: Beim Fehlen einer konkreten Bauabsicht sind die Abschlußgebühr und Kontoführungsgebühr eines Bausparvertrags nicht als Vorkosten gemäß § 10 e Abs. 6 EStG, sondern als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abziehbar. Voraussetzung ist allerdings, daß der Steuerpflichtige bis zur Zuteilung des Bauspardarlehens einen Überschuß der Zinseinnahmen über die Werbungskosten erwarten darf. - Urt.; FG Hamburg 20.12.1995, V 162/94, EFG 1996 S. 470; SIS 96 15 01
Fundstelle 1 von 1:
FG Hamburg 20.12.1995, V 162/94
Bausparvertrag, Abschlußgebühr, Kontoführungsgebühr
§§: [EStG] § 9 Abs. 1 Satz 2
SIS 96 15 01
EFG 1996 S. 470
Volltexte zu den Leitsätzen mit SIS-Nummer können - soweit nicht in der Datenbank enthalten und nicht ausdrücklich ausgeschlossen - kostenlos mit Abruf-Coupons (diese befinden sich im „Steuerberater-Brief“) angefordert werden - auch per Fax: (089) 430 72 15.