Vorkosten vor Einzug in selbstgenutztes Haus

Hallo,
ich habe gelesen, dass ab 1999 die Vorkostenpauschale (3500DM) bei Inanspruchnahme der Förderung für slbstgenutzte Immobilien entfällt.

Frage: Heisst das, es sind in Zukunft überhaupt keine Vorkosten (z.B. Finanzierungskosten vor dem Einzug während der Bauphase) absetzbar?
Oder heisst es lediglich, dass es keine Pauschale mehr gibt, aber die nachgewiesenen Vorkosten weiterhin absetzbar sind? Falls ja, wie sieht das mit den Vorkosten aus, die in 1999 anfallen (die Fertigstellung und der Einzug erfolgt aber erst in 2000), kann ich diese schon in der Einkommensteuererklärung für 1999 absetzen oder erst in der für 2000, nachdem ich die stattl. Förderung beantragt habe (also nach Fertigstellung/Einzug)?

MfG
Werner Aselmeyer

Hi Werner,

die Vorkostenpauschale ist gestrichen für alle, die erst in 1999 oder später den Bauantrag gestellt oder den Kaufvertrag unterschrieben haben.
Sieht also nicht gut für Dich aus!

Gruß
Peter

Hallo Werner, andere Vorkosten, also
Finanzierungskosten oder Erhaltungsaufwendungen vor Bezug sind
ebenfalls überhaupt nicht mehr abziehbar,
wenn der Kaufvertrag oder Datum Bauantrag nach dem 1.1.99 lag.
Sparmaßnahme?!?
Gruß
Irmtraut

Also wenn ich das jetzt richtig verstehe, sind die Vorkosten generell nicht mehr absetzbar, auch wenn ich sie nachweise, oder?

MfG
Werner

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

… ist letztmals für Baubeginn oder Erwerb vor dem 01.01.1999 anzuwenden (§ 52 Abs. 29 EStG)

Also wenn ich das jetzt richtig verstehe,
sind die Vorkosten generell nicht mehr
absetzbar, auch wenn ich sie nachweise,
oder?

Genau! Ist nix mehr zu machen.

MfG
Undine