Gewerbe-Immobielen erwerben, um Steuer zu sparen?

Kann ich ein GewerbeImmobielien voll von meinem Einkommen absetzen?

was soll denn das?

Kann ich ein GewerbeImmobielien voll von meinem Einkommen
absetzen?

Hallo Fabian,

so fängt man ersteinmal ein posting an! eine begrüssung und eine abschliessende grussfloskel haben noch keinem geschadet auch wenn sie noch so kurz ist.

im übrigen: hast du sicherlich einen komplexen gedankengang zum obigen thema, wenn du jedoch nur den letzten satz hier reinstellst und uns über alles andere im unklaren lässt, kann man diese frage einfach nicht beantworten, oder doch:

zu versteuerndes Einkommen = zvE
Gewerbeimmobilie = Gi

zvE * Tarif = SteuerAlt
(zvE - Gi) * Tarif = SteuerNeu

wenn, Steuerneu

Kann ich ein GewerbeImmobielien voll von meinem Einkommen
absetzen?

hallo fabian

genauso knapp geantwortet wie gefragt:
kommt darauf an.
viele grüße
gunnar

Hi Showbee,

sorry wg. „Unhöfflichkeiten“.
Hatte zuerst einen langen Text mit allen Formalitäten bei
der Arbeit angefertigt und in die „zwischenablage“ reingetan,
aber dann ist mir dieser verlorengegangen und wollte schnell
noch meine Frage „reinposten“.
Zunächst mal vielen Dank für Deine Hilfe.
Also, angenommen ich habe 10 TDM in diesem Jahr verdient
und ich muß 10% steuern zahlen. Nun kaufe ich mir ein
Gewerbeobj., das 50 TD kostet und ich werde 40 TDM fremdfinanzieren. Was kann ich nun alles zu 100% noch in diesem
Jahr absetzen?
Liebe Grüße
Fabian.

rehi fabian,

sorry wg. „Unhöfflichkeiten“.

ich wollte nicht belehren, nur aufmerksam machen!

Also, angenommen ich habe 10 TDM in diesem Jahr verdient
und ich muß 10% steuern zahlen. Nun kaufe ich mir ein
Gewerbeobj., das 50 TD kostet und ich werde 40 TDM
fremdfinanzieren. Was kann ich nun alles zu 100% noch in
diesem Jahr absetzen?

also, du willst also eine immobilie kaufen und diese an einen gewerbetreibenden vermieten?

wenn ich das richtig verstehe, machst du neben deinen anderen einkünften (weiss nicht was du hast, wenn du „auf arbeit“ schreibst, denke ich bist du angestellter), eine einnahmen - überschuss - rechnung zur vermietung und verpachtung.

wenn du an einen gewerbetreibenden unternehmer vermietest, der gleichzeitig umsatzsteuerunternehmer ist, kannst du auch mit USt vermieten und die vorsteuern geltend machen (die ust die dir in rechnung gestellt wird!), lohnt sich vor allem bei ggf. hohen anfangsinvestitionen. ist allerdings auch nur zu empfehlen, wenn du weisst, das auf dauer der mieter umsatzsteuerunternehmer ist bzw. die anfangsinvest. sehr hoch sind.

die vermietung EÜR ist dann kurz und knapp gesagt so:

mieteinnahmen

  • betriebskostenvorsch. der mieter
    =summe der einnahmen
  • schuldzinsen
  • abschreibungen
  • betriebskosten
    =überschuss aus vermietung

wenn hier ein verlust steht, werden die mit deinen anderen einkünften verrechnet, was weniger steuer bedeutet.

zum punkt abschreibungen: dies kommt auf das alter des gebäudes an.

zum punkt schuldzinsen: hier gehört auch ein diagio (abgeld) vom kredit dazu (voll im jahr der auszahlung des darlehens!). hier lässt sich viel steuergestaltend tätig werden (bsp. hohes disagio geringe laufzeitzinsen, verursacht hohen verlust im ersten jahr, der ggf. so hoch ist, das er sich als verlustvortrag in die folgejahre auswirkt!).

im groben und ganzen ist es das. für nähere fragen und besprechnungen möchte ich dir aber wärmstens einen steuerberater empfehlen, der dir ausführlicher auskunft geben kann.

grüsse vom

showbee

Hi Showbee,

danke für deine Ausführliche Erklärung.
Also folgendes ist bei mir der Fall:
Ich bin Freiberufler (Mit Gewerbeschein).
Um Steuern zu sparen wurden mir
geschlossene Medienfonds wärmstens empfohlen
worden. Da kann man über 100% voll absetzen.
Ich suche lediglich eine weitere Möglichkeit, um in diesem
Ausmaß Steuern zu sparen.
Das Erwerben einer Gewerbe-Immobilie soll mir allein dienen.
D.h., daß ich dann diese Räumlichkeiten dann für mein eigenes Tun benutzen
werde.
Gruß
Fabian

Ich bin Freiberufler (Mit Gewerbeschein).

da hast du wahrscheinlich einen steuerberater. wenn du den nicht erst vor vollendete tatsachen stellst, sondern mit ihm zusammen überlegst, wie man gestaltend steuern sparen kann, kommst du am allerweitesten. das hier investierte geld (steuerberatungskosten) ist sinnvoll eingesetzt und kann von der steuer abgezogen werden. sogar der fiskus beteiligt sich an deinen kosten (s.u., geschlossene medienfonds).

Um Steuern zu sparen wurden mir
geschlossene Medienfonds wärmstens empfohlen
worden. Da kann man über 100% voll absetzen.

lies mal kritisch http://www.mira-anlagen.de/mf.htm und ähnliche, siehe http://www.google.de/search?hl=de&q=%22medienfonds%2…

du erzielst also einkünfte gemäß § 15 abs. 1 nr. 2 estg http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20010626/p15.html als gesellschafter eines solchen fonds. wie man dir schon geschrieben hat, kann man 100 % voll absetzen. auf deutsch, dein eingezahltes kapital ist futsch!

Ich suche lediglich eine weitere Möglichkeit, um in diesem
Ausmaß Steuern zu sparen.

na ja, in höhe von deinem persönlichen steuersatz (zur zeit noch 49 %) hilft dir vielleicht der fiskus. unter der voraussetzung, dass er deine gewinnerzielungsabsicht anerkennt.
und wenn dann dein filmfonds tatsächlich wider erwarten doch ein paar märker einspielt (frag mal an der filmhochschule oder bei der filmförderung, z.b. http://www.filmfoerderung-hamburg.de/ wieviel filme tatsächlich erfolgreich waren und die ausgereichten darlehen zurückzahlen konnten), dann werden tatsächlich - nach abzug der laufenden (sogenannten weichen) unkosten ein paar prozente an dich ausgeschüttet, die du dann - zum ausgleich für die unterstützung des fiskus, s.o. - versteuerst.

ich persönlich halte das ganze für sehr spekulativ. hier ist noch eine andere meinung: http://www.focus-money.de/PM3D/PM3DD/PM3DD11/PM3DD11…

Das Erwerben einer Gewerbe-Immobilie soll mir allein dienen.
D.h., daß ich dann diese Räumlichkeiten dann für mein eigenes
Tun benutzen
werde.

hier kannst du von den gebäudeanschaffungs-/herstellungskosten die üblichen abschreibungs-sätze nach §§ 7 ff geltend machen. und wenn du irgendwann einmal dein gewerbe wieder aufgibst (z.b. wenn du in rente gehst), dann musst du diese immobilie aus deinem betriebsvermögen entnehmen und den unterschied zwischen gemeinem (tatsächlichen) und buch-wert versteuern. ob dies das ist, was du unter steuern sparen verstehst.

viele grüße
gunnar