Grunderwerbsteuer

Moin, moin
ich haette da mal eine Frage zu oben benannter Steuer. Beim Kauf einer (selbstgenutzten) Eigentumswohnung faellt ja diese Steuer an. Nun weiss ich, dass beim Bundesfinanzgericht ein Verfahren anhaengig ist, das pruefen soll, ob sowas rechten ist. Das „nette“ Finanzamt hat nun geschrieben, dass sie den Widerspruch dagegen ablehnen (und auffordern den Widerspruch zurueck zu nehmen!), da es entschieden waere und die Klage abgewiesen ist. Stimmt das?
Danke und Gruss derweil
Marco

Ja, leider…
… sind die anhängigen Verfahren zuungunsten der Steuerpflichtigen entschieden worden.

M.f.G.
Undine