Ausgaben vom Gehalt des Partners absetzen?

Hallo,
während meines Erziehungsurlaubs übe ich einen Nebenjob aus, wo ich - selbständig - derzeit noch mehr Ausgaben als Einnahmen habe. Also Beispiel: Ich verdiene 200 DM und habe 400 DM Werbungskosten im Monat. Habe ich irgendeine Möglichkeit, diese 400 DM zurückzubekommen? Ich verdiene sonst ja nichts. Ist es bei Zusammenveranlagung irgendwie möglich, das vom Gehalt des Mannes abzusetzen? Oder wie ist es, wenn ich ein Gewerbe anmelde? Bekäme ich dann die 400 DM, oder eben nur 200 DM; dann stünde ich ebenso da wie vorher ohne anmelden und absetzen.
Ich fürchte, ich habe keine Chance, diese Ausgaben je wiederzusehen, oder?

Andrea
www.verhuetungscomputer.de

Hi Andrea,

bei der gemeinsamen Einkommenssteuererklärung geben Dein Partner und Du ALLE Einkommen (egal, ob aus Erwerbstätigkeit oder Selbständigkeit) an. Demgegenüber könnt Ihr ALLE BELEGBAREN Kosten im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit (i. d. R. Werbungskosten) und aus Deiner selbständigen Tätigkeit aufführen. Aus der Differenz (natürlich nach Prüfung) wird Euer gemeinsames steuerpflichtiges Bruttoeinkommen ermittelt und dementsprechend zahlt Ihr Steuern nach oder bekommt zuviel gezahlte Steuern erstattet. Also keine Panik . . ., sondern

munter bleiben

Hubert

P. S.: Wenn Ihr beide nicht viel vom Steuerrecht versteht und Euch auch nicht eingehend damit befassen wollt, empfehle ich (gerade bei Selbständigkeit) die Inanspruchnahme der Dienste eines Steuerberaters.

Hi Hubbi,
hört sich gut an! (Ich kanns kaum glauben !?) Danke für die gute Nachricht.
Grüssle,

Andrea
http://www.verhuetungscomputer.de

Vorweg: An Ausgaben siehst Du nichts wieder, höchstens gezahlte Steuern.

Bei Dir würde sich ein Verlust von 200 DM aus nichtselbständiger Tätigkeit ergeben (oder arbeitest Du mit Steuerfreistellung?)
Diese 200 DM mindern letzentlich das Einkommen deines Ehemannes, da die Einkommen miteinander verrechnet werden. Es spielt dabei keine Rolle aus welcher Einkunftsart du den Verlust erwirtschaftest.

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