Eigenheimzulage überschneidet 10 e-Förderung

Hallo!
Ich bekomme im Jahr 2001 noch eine 10 e-Förderung (weil 8. Jahr meiner alten Wohnung) und auch Eigenheimzulage (Weil 1. Jahr meiner neuen Wohnung). Das Baukindergeld bekomme ich aber nur einfach, also sollte ich für 2 Kinder 3000.- DM verschenkt haben. Ist das so richtig oder gibts da eine Möglichkeit an das Baukindergeld für das 2. Objekt zu kommen?
Danke
Joachim

Verstehe ich nicht, wie konnte das passieren?
Hallo!

Bislang war ich immer der Meinung, dass dieselbe Person nur einmal Fördermittel bekommt (Objektverbrauch) . Liege ich dermaßen daneben???

Ciao!
Nemo

Da hast du schon Recht, aber ich bin verheiratet :smile:

Hallo!

Bislang war ich immer der Meinung, dass dieselbe Person nur
einmal Fördermittel bekommt (Objektverbrauch) . Liege ich
dermaßen daneben???

Ciao!
Nemo

ok
Hallo!

Wenn das so ist… :wink:

Baukindergeld § 10e EStG ist Steuerermäßigung der ESt §34f EStG;
Baukindergeld § 9 V EigZulG ist Steuervergütung;
§ 9 V 5 EigZulG: §34f EStG steht § 9 EigZulG gleich.

Grundsätzlich nur eines von beiden, also einmal „verschenkt“…
Bleibt die Frage, ob das auch die Fälle betrifft, in denen der Anspruch herrührt von verschiedenen Objekten/ Personen. Das wäre wirklich nicht nachvollziehbar. („Gleichmäßigkeit der Besteuerung: Im wesentlichen gleiche Sachverhalte dürfen nicht unterschiedlich besteuert werden.“) Andererseits können die Kinder ja auch nur zu einem der beiden Haushalte gehören. Die Frage muss ich offen lassen.

Ciao!
Nemo