Dauer der Bearbeitung einer EinkommensteuerErkl.?

Hallo,

wie lange „darf“ ein FA eigentlich für eine EkSteuerErkl. brauchen?

´Habe meine Anfang August abgegeben und seither nichts gehört…;-(

Zahlen die dann eigentlich Zinsen vom Abgabedatum an? (ich muss ja auch Zinsen zahlen, wenn ich nur einen Tag zu spät überweise…) (immerhin erwarte ich ca. 10kDM zurück)

Danke für Beiträge im voraus!

bosm.

Hallo,

wie lange „darf“ ein FA eigentlich für eine EkSteuerErkl.
brauchen?

´Habe meine Anfang August abgegeben und seither nichts
gehört…;-(

Zahlen die dann eigentlich Zinsen vom Abgabedatum an? (ich
muss ja auch Zinsen zahlen, wenn ich nur einen Tag zu spät
überweise…) (immerhin erwarte ich ca. 10kDM zurück)

Danke für Beiträge im voraus!

Hallo,

nach § 347 Abs. 1 Satz 2 AO sollte die Bearbeitungszeit nicht länger als sechs Monate ( Richtschnur) betragen.

Nach 15 Moanten eines entsprechenden Jahres werden von seitens des Finanzamtes auch Zinsen für die Verspätung gezahlt.0,5 % pro Monat auf die Erstattungssumme.

MfG

Hallo,

auch hallo,

wie lange „darf“ ein FA eigentlich für eine EkSteuerErkl.
brauchen?
´Habe meine Anfang August abgegeben und seither nichts
gehört…;-(
Zahlen die dann eigentlich Zinsen vom Abgabedatum an? (ich
muss ja auch Zinsen zahlen, wenn ich nur einen Tag zu spät
überweise…) (immerhin erwarte ich ca. 10kDM zurück)

es ist ärgerlich, wenn man wie du so lange auf sein sauer verliehenes geld warten muss. das ist halt der preis, den man für die verschlankung des beamtenapparates zahlen muss (seit jahren werden bearbeiter eingespart!).

um in zukunft jedoch zu vermeiden, dass du so ewig lange auf dein geld warten musst, gibt es nur eine möglichkeit: dreh den spiess um und lass dir einen entsprechenden werbungskosten-freibetrag auf deine lohnsteuerkarte eintragen. und freu dich, wenn du dann einen steuerbescheid bekommst, in dem nur noch ganz wenig steuererstattung oder eine kleine nachzahlung drinsteckt. denn dann hast du dem fiskus kein zinsloses darlehen gegeben. wie andreas schon geschrieben hat, wird ja erst 15 monate nach ablauf des veranlagungszeitraums zinsen bezahlt, aber du hast schon während des veranlagungszeitraums lohnsteuer/einkommensteuervorauszahlungen entrichten müssen!

also, nicht ärgern, sondern handeln.

viele grüße
gunnar

Hallo,

um in zukunft jedoch zu vermeiden, dass du so ewig lange auf
dein geld warten musst, gibt es nur eine möglichkeit: dreh den
spiess um und lass dir einen entsprechenden
werbungskosten-freibetrag auf deine lohnsteuerkarte eintragen.

Betrifft mich zwar nicht, aber geht das einfach so ohne Nachweise???
Außerdem bekommt man die größten Rückzahlungen immer dann, wenn man einen Teil des Jahres nicht gearbeitet hat (bei mir jedenfalls), und das kann man sich leider nirgends eintragen lassen.

Cu Rene

Hallo,

um in zukunft jedoch zu vermeiden, dass du so ewig lange auf
dein geld warten musst, gibt es nur eine möglichkeit: dreh den
spiess um und lass dir einen entsprechenden
werbungskosten-freibetrag auf deine lohnsteuerkarte eintragen.

Betrifft mich zwar nicht, aber geht das einfach so ohne
Nachweise???

glaubhaftmachen genügt. z.b. fahrtkosten, geplante werbungskosten, verluste aus v+v ab dem zweiten jahr wegen afa, schuldzinsen etc.

Außerdem bekommt man die größten Rückzahlungen immer dann,
wenn man einen Teil des Jahres nicht gearbeitet hat (bei mir
jedenfalls), und das kann man sich leider nirgends eintragen
lassen.

naja, sonderfälle gibt es immer.

viele grüße
gunnar