Steuer vom AG falsch berechnet

Hallo zusammen!
Ich, d.h. eine Bekannte von mir, hat folgendes Problem:
Sie ließ für das Jahr 2000 wegen ihrer Fahrten zur Arbeit einen Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen. Ihr Arbeitgeber hatte nun aber versehentlich den jährlichen Freibetrag als monatlich in der EDV eingetragen. Konsequenz: Es wurden im Jahr 2000 für sie nahezu keine Steuern abgeführt.
Umso größer dafür aber die Überraschung, als nun der Steuerbescheid ins Haus flatterte, natürlich mit einer saftigen Nachforderung. Mittlerweile arbeitet sie dort nicht mehr, sondern studiert, Ersparnisse hat sie keine und als Einkommen gibt’s Bafög.
Um die Frage vorwegzunehmen, worum ihr das „Mehreinkommen“ nicht auffiel: Anfang 2000 war auch eine Tariflohn-Erhöhung angesetzt, so daß sie dachte, daß es schon passen würde, in Verbindung mit dem monatlichen Freibetrag.
Simple Frage: Kann man den damaligen Arbeitgeber in irgendeiner Weise mit in die Verantwortung ziehen? Normalerweise sicher nicht, aber mir sagte jemand, da gäbe es Urteile, wo eben dieses doch der Fall sei.

Wer weiß mehr?

Danke vorab!

Markus

Hallo
Der Arbeitgeber haftet nach §42 d EStG als Gesamtschuldner zusammen mit dem Arbeitnehmer für die fehlerhafte Lohnsteuer.
Im Lohnsteuerhandbuch habe ich in H 145 gefunden, dass die vorrangige Inanspruchnahme des Arbeitgebers vor dem Arbeitnehmer dann unzulässig sein kann, wenn die Lohnsteuer ebenso schnell und ebenso einfach vom Arbeitnehmer nacherhoben werden kann, da der Arbeitnehmer ohnehin zu veranlagen ist (BStBl 67 III 331, 68 II 324); das gelte insbesondere, wenn der Arbeitnehmer inzwischen aus dem Betrieb ausgeschieden ist (BStBl 64 II 213 ). Ist die Nacherhebung beim Arbeitnehmer erfolglos, kann der Arbeitgeber dann noch in Haftung genommen werden BStBl 95 II 555.
Also m.E. eher schlechte Aussichten.

Weiter oben gibt es noch ein ähnliches Thema zu „Steuer- nachzahlung“
Tschau
Cirwalda

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