nachträgliche Erhöhung der KFZ-Steuer

Hallo Steuerexperten,

habe heute einen Steuerbescheid für mein Auto bekommen. Beim Lesen habe ich einen kleinen Schock bekommen, denn die KFZ-Steuer wurde für den Zeitraum 12/2000 - 12/2001 nachträglich erhöht.

Ist das überhaupt zulässig ?

Grüsse

Sven

hallo sven,
zum 01.01.2001 wurde die kfz-steuer für ältere fahrzeuge kräftig angehoben. siehe hierzu den beitrag http://www.swr-online.de/infomarkt/lexikon/2000/beit…

und § 9 abs. 1 nr. 2 c aa kfz-steuergesetz: http://www.steuernetz.de/gesetze/kraftstg/20010619/p…

viele grüße, auch an hans eichel
gunnar

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viele grüße, auch an hans eichel

hi gunnar,

m.E. wurde diese steuererhöhung doch aber schon vor BMF eichel bzw. lafontaine verabschiedet, oder? wollen wir mal nicht alles auf SPD u. Grün schieben…

der showbee