ich wüßte gern, ob für Konten/Sparbücher o.ä. meines Kindes (kein Einkommen, minderjährig) die Zinsabschlagssteuer zu entrichten ist. Gibt es überhaupt einen Unterschied in der Regelung oder ist einfach ebenfalls ein Freistellungsauftrag
(mit Besteuerung bei entsprechender Überschreitung) zu erteilen?
ich wüßte gern, ob für Konten/Sparbücher
o.ä. meines Kindes (kein Einkommen,
minderjährig) die Zinsabschlagssteuer zu
entrichten ist. Gibt es überhaupt einen
Unterschied in der Regelung oder ist
einfach ebenfalls ein
Freistellungsauftrag
(mit Besteuerung bei entsprechender
Überschreitung) zu erteilen?
Es gibt keinen Unterschied…
Es werden die gleichen Steuern fällig, es gelten gleiche Freibeträge (ab nächstes Jahr reduziert), egal ob jemand 30 Tage oder 30 Jahre alt ist.
Was ich eben vergessen hatte zu erwähnen:
Achtung! Wenn Du etwa vorhast Vermögen auf Deine Kinder zu übertragen: Ab bestimmten Grenzwerten wird Schenkungssteuer fällig. ist.
Zast heist die Steuer, weils ein Abschlag auf die einkommenssteuer ist. Wenn die lieben kleinen also nicht gerade von 0-24 uhr kinderarbeit machen kann man sich die zast ganz einfach über einen Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen, denke ich.
Aber da ich nicht der grosse steuerguru bin, hol besser noch andere Meinungen ein
M. Jakubowski
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