ich war bislang der Ansicht, der Förderzeitraum beginnt in dem Jahr, in dem Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergehen. Konkret: Kauf in 2001, Kaufpreisfälligkeit und Objektübergabe (Bestandsimmobilie) in 2002, EHZ wird für 2002 und 7 Folgejahre gewährt.
Nun hat ein Notar einem Kunden geraten, erst in 2002 zu kaufen, weil er sonst ein Jahr die Eigenheimzulage verlöre.
bei kauf einer immobilie beginnt der förderzeitraum im jahr der anschaffung. also mit übergang von nutzen und lasten (erlangung des wirtschaftlichen eigentums). es ist irrelevant, wann der obligatorische vertrag vor dem notar unterzeichnet wurde.
Nach §4 EigZulG besteht ein Anspruch nur für die Jahre, in denen die Wohnung tatsächlich zu Wohnzwecken genutzt wurde. D. h. der Förderzeitraum beginnt zwar im Jahr der Anschaffung (Übergang von Besitz, Nutzen, Lasten), aber Du musst in diesem Jahr auch noch eingezogen sein! Anderenfalls geht das betreffende Jahr verloren. Das liegt aber nicht am Förderzeitraum, sondern am Bezugsdatum!