veräusserungsverlust n. § 17 Abs. 2 EStG?

Hallo,

ich habe ein problem mit dem § 17 Abs. 2 EStG!

dort steht:

"Ein Veräußerungsverlust ist nicht zu berücksichtigen,
soweit er auf Anteile entfällt,

a) die der Steuerpflichtige innerhalb der letzten fünf Jahre unentgeltlich erworben hatte. Dies gilt nicht, soweit der Rechtsvorgänger anstelle des Steuerpflichtigen den Veräußerungsverlust hätte geltend machen können;

b) die entgeltlich erworben worden sind und nicht innerhalb
der gesamten letzten fünf Jahre zu einer wesentlichen Beteiligung des Steuerpflichtigen gehört haben. Dies gilt nicht für innerhalb der letzten fünf Jahre erworbene Anteile, deren Erwerb zur Begründung einer wesentlichen Beteiligung des Steuerpflichtigen geführt hat oder die nach Begründung der wesentlichen Beteiligung erworben worden sind."

nun habe ich hier ein gestaltungsproblem.

X und Y sind eheleute, eine vermögenslose GmbH wurde in 2000 aus dem HR gelöscht, inso wurde mangels masse abgelehnt. das vorweg.

x ist schon seit mehr als 5 jahren an der GmbH wesentlich beteiligt. der anteil wurde entgeltlich erworben. zu gleichem teil war auch y an der GmbH beteiligt. ihre beteiligung
erwarb sie zu historischen anschaffungskosten (nennwert) von einem 3., nun wurde der anteil unentgeltlich an x übertragen.

kann ich nun einen veräusserungsverlust nur von einem anteil
geltend machen oder für den x für beide anteile? m.E. nur für
den anteil, der schon lange zur wesentlichen beteiligung (50%)
gehörte. die weiteren 50% erwarb er unentgeltlich, gilt hier
a) der 2. halbsatz?

gibt es hierzu nicht einen erlass oder ein schreiben? habe
leider nix gefunden…

danke im voraus für tips

der showbee

Hallo,

Der Verlust ist unter Hinwegdenken der unentgeltlichen Übertragung abziehbar, wenn der unentgeltlich Übertragende im Zeitpunkt der Übertragung den Verlust hätte geltend machen können. Lt Kommentar Schmidt zu § 17 TZ 198.
Vielleicht passt auch DStR 99 S. 1596, TZ 8.

Viele Grüße
Cirwalda

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