ich mache es ganz kurz, da ich dringend von Euch eine Antwort zu folgender Frage brauche
Lohnt es sich aus steuerlichen Gründen, eine für Sommer 2002 geplante Hochzeit in dem Sinne vorzuziehen, dass man noch dieses Jahr (31.12.2001) standesamtlich heiratet?
Nachdem wir Brutto nicht so weit auseinander liegen (6.500,- DM und 5.400,- DM) würden wir ja wohl die Steuerklassen 4 und 4 bevorzugen.
Mit wieviel Steuerrückzahlung könnte ich ganz grob für 2001 rechnen?
Bringt eigentlich nichts. Beim Ehegattensplitting werden die Einkommen addiert, halbiert und davon die Steuer berechnet. Wenn beide Einkommen gleich sind, hat das Splitting keine Vorteile. Nur bei unterschiedlichen Einkommen wird wg. der Steuer-Progression ein Vorteil entstehen.
wir haben im Juni geheiratet, Einkommen liegt so wie
bei Euch. Gebracht hat 4/4 gar nix, mit 3/5 hätten wir
Miese gemacht. Erst wenn die Gehälter extrem auseinanderlaufen,
bringts was.
Ich hab über google einen Steuerklassenrechner gefunden, da kannste nochmals nachrechnen.
Grundsätzlich ist natürlich das doppelte der Hälfte dasselbe wie das Ganze. Aber der Steuersatz steigt in einem breiten Bereich progressiv - NICHT LINEAR ! - an, so dass das doppelte des auf das halbierte gemeinsame Einkommen berechneten Steuersatzes (Splittingtarif) häufig niedriger ist als der „normale“ Steuersatz (Grundtarif). In diesem Bereich bewegt ihr Euch mit Eurem gemeinsamen Gehalt. Wieviel das ausmacht, muss einzeln berechnet werden. Möglicherweise lohnt es sich doch…
(Progression im Grundtarif für zu verst. Einkommen: 18.090 - 107.567 DM,
demzufolge im Splittingtarif für zu verst. Einkommen: 36.180 - 215.134 DM)