hi,
ich war neulich im kkh und habe für den aufenthalt 119,-dm dazuzahlen müssen. kann ich diese kosten als werbungskosten geltend machen? oder kann ich mir das geld von meiner krankenkasse zurück holen?
MfG
Kossi
hi,
ich war neulich im kkh und habe für den aufenthalt 119,-dm dazuzahlen müssen. kann ich diese kosten als werbungskosten geltend machen? oder kann ich mir das geld von meiner krankenkasse zurück holen?
MfG
Kossi
Hallo,
ich war neulich im kkh und habe für den aufenthalt 119,-dm
dazuzahlen müssen. kann ich diese kosten als werbungskosten
geltend machen? oder kann ich mir das geld von meiner
krankenkasse zurück holen?
Werbungskosten sind das nur, wenn du berufsbedingt (z.B. als Krankenhausküchentester ???) im Krankenhaus warst, bei einem Arbeitsunfall könnte die BG zahlen (bin mir aber nicht sicher), sonst bleibt nur der Weg über die außerordentlichen Aufwendungen. Da ist aber der Eigenanteil normalerweise größer als DM 119.
Cu Rene
hi,
genaugenommen sind krankheitskosten (nicht von der KK erstattete) aussergewöhnliche belastung nach § 33 EStG, gem. abs. 3 gibt es aber „zumutbare belastungen“, welche nicht steuerlich abzugsfähig sind, nur der übersteigende betrag.
die zumutb. bel. liegt zw. 1 bis 7 % vom gesamtebtrag der einkünfte, abhaengig von kinderzahl, einkünftehöhe und ehestand!
gruss vom
showbee
p.s. eine kostenerstattung ist einer abzugsfähigkeit bei der steuer immer vorzuziehen, denn steuerminderung bringt nur cash zurück in höhe des persönlichen grenzsteuersatzes!
Okay, dann freu ich mich über meinen aktiven…
Beitrag für das KKH.
Danke
Kossi