Dienstleistungsvertrag

Was müssen wir ab den 1.1.02 bei Dienstleistungsverträgen nach dem neuen Kaufrecht/Schuldrecht beachten. Meistens ist in der Diskussion nur von Werkverträgen die Rede. Habe schon viele Texte dazu im Internet gefunden, jedoch war bis jetzt kein Hinweis auf den Dienstleistungsvertrag.

Unsere Leistung, die wir erstellen ist eine Dienstleistung und deshalb bekomm ich langsam kalte Füße.

MfG

Kossi

hi kossi,

zwar passt die rubrik steuerrecht nicht ganz, in „recht“ wärst du besser aufgehoben, aber ich versuche mich mal.

soweit ich weiss, ist an den einzelnen vertragstypen des BGB kaum rumgedoktort worden. vorrangig wurde das allg. schuldrecht geändert, welches für ALLE schuldrechtsarten anwendbar ist. es gibt halt allgemeines und spezielles. das allgemeine gilt für alles spezielle, solange im speziellen das allgemeine nicht anders geregelt wird. schöner satz :wink:

vorrangig die verjährung, die störungen (schuldner und gläubiger) im vertragsrecht etc. wurde geändert. ich denke, wenn du bei google.com einfach mal "schuldrechtsreform eingibst, bekommst du passendes. wenn nicht, die guten buchhandlungen stehen auch voll mit büchern - ehrlich!

wenns nicht reicht, musst du noch unter recht posten!

gruss vom

showbee

Danke,

ich werd es mal versuchen.