Hallo
Im Rahmen der jetzt aktiv werdenden „Riester-Rente“ wurden mir und meiner Frau jeweils Modelle im Rahmen einer Betriebsrente vorgeschlagen, bei der ein Teil des Lohnes einbehalten wird, um die entsprechende Versicherung zu bezahlen. So weit ist mir das Modell auch recht klar.
Die Frage, die aber in keinem der einschlägigen Broschüren beantwortet wird, ist, was passiert, wenn ich den Arbeitgeber wechsele?
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Arbeitgeber Mitglied in einem Verein und die Versicherung übernimmt die ganze Verwaltung der Rentenangelegenheiten, was sie aus der Dividende finanziert. Dadurch, daß ein Arbeitgeber massenhaft potentielle Kunden mitbringt, ergibt sich die Möglichkeit für die Versicherung, günstige Angebote zu machen. Hier genau sehe ich die Probleme, denn verschiedene Arbeitgeber sind mit verschiedenen Versicherungen verbandelt.
Nach der rechtlichen Regelung der Riester-Rente sichert mir die Versicherung lediglich zu, daß ich mein eingezahltes Kapital mitnehmen kann, was ist mit der bis dahin erwirtschafteten Rendite?
Oder zahle ich einfach bei der alten Versicherung weiter, auch wenn mein Arbeitgeber jetzt eine andere Firma ist?
Wer weiss näheres?
Danke
Thomas
Hallo Thomas
was Du meinst, ist die Unterstützungskasse. Oder anders bezeichnet: arbeitnehmerfinanzierte Betriebsrente. Hier liegt das Problem nur darin, dass der neue AG in so einer Unterstützungskasse sein muss. Ist er nicht drin, kannst Du logischerweise da auch nicht reinzahlen. Früher war das Problem, dass dann der Betrieb, der der erste war, für die Beiträge (und das Ergebnis) gerade stehen musste. Ergebnis war, dass viele Unternehmer „Muffelsausen“ bekamen. Heute stimmt das im Prinzip auch noch, nur ist das Risiko gleich Null: die Versicherung muss mindestens 1,5% Gewinn machen, dann hat er kein Risiko. Da aber alle Versicherungen 3,25 % Mindestrendite haben…
Dieses Modell ist aus steuerlichen Gründen wesentlich rentabler, als das Riester-Modell. Du solltest, wenn Du schon so einen AG hast, dieses AN-Betriebsmodell machen.
Hat für den AG auch Vorteile: er verdient ebenfalls daran: Steuervorteile.
Hat man Dir schon eine Kurzberechnung gemacht? Also welche steuerlichen Vorteile Du und Dein AG dadurch haben?
Zu den Gewinnen: selbstverständlich sind die Gewinne Deine! Die nimmst Du ebenfalls mit!
Grüße
Raimund
Hallo Raimund
Also Kurzberechnungen habe ich genug. Ich habe allerdings geglaubt, daß diese Form der Betriebsrent ebenfalls „Riester-förderwürdig“ ist, also eine entsprechende Zertifizierung bekommen wird.
Um das, was Du geschrieben hast nochmal klar zu stellen: Wenn ich den AG ändere, dann muß der AG meine Beiträge weiterzahlen, wenn die Versicherung weniger als 1,5% Rendite macht. Macht sie mehr, dann zahlt keiner weiter und ich brauche „nur“ noch zusehen, wie mein Kapital wächst. Ist das so richtig?
Was ich in diesem Fall allerdings verliere ist die Rendite auf die Gesamtsumme, denn wenn ich richtig gerechnet habe, dann hat eine Rendite auf zwei kleinere Beträge (von AG1 und AG2) einen kleineren Effekt über die Jahre als eine entsprechende Rendite auf einen einzigen, anwachsenden Betrag.
Gruß
Thomas
Hallo Raimund
Also Kurzberechnungen habe ich genug. Ich habe allerdings
geglaubt, daß diese Form der Betriebsrent ebenfalls
„Riester-förderwürdig“ ist, also eine entsprechende
Zertifizierung bekommen wird.
Meines Wissens nicht! Könnte evtl. noch kommen. Z.Zt. nicht. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass der Riester nicht 2 Steuervorteile abgeben will. Lass´ Dir doch die Förderung auszahlen und verwende sie in der U-Kasse! Dann hast Du beides.
Um das, was Du geschrieben hast nochmal klar zu stellen: Wenn
ich den AG ändere, dann muß der AG meine Beiträge
weiterzahlen, wenn die Versicherung weniger als 1,5% Rendite
macht. Macht sie mehr, dann zahlt keiner weiter und ich
brauche „nur“ noch zusehen, wie mein Kapital wächst. Ist das
so richtig?
Vom Verständnis her ja. Nur ist das Ergebnis natürlich mikrig, wernn Du 10 Jahre eingezahlt hast und dann nichts mehr. Die Rendite auf das eingezahlte Kapital ist trotzdem gut.
Was ich in diesem Fall allerdings verliere ist die Rendite auf
die Gesamtsumme, denn wenn ich richtig gerechnet habe, dann
hat eine Rendite auf zwei kleinere Beträge (von AG1 und AG2)
einen kleineren Effekt über die Jahre als eine entsprechende
Rendite auf einen einzigen, anwachsenden Betrag.
AG2 macht für Dich keinen neuen Vertrag, sondern zahlt den alten weiter. Er muss ja in der gleichen Unterstützungskasse sein (gibt ein paar davon). Dafür zahlt er auch Beitrag. Rechnet sich aber trotzdem für ihn.
Dein Risiko ist nur, dass der neue AG in keiner U-Kasse ist und auch nicht rein will. Z.B: weil er einen miesen Steuerberater hat. Was gibt es für einen Betrieb schöneres, als eine kostenlose AN-Anwerbung zu haben? Der wirbt um Spitzenkräfte mit dem Hinweis, dass er eine hohe Betriebsrente hat. Diese Betriebsrente zahlt auch noch der AN! Und er (der AG) hat niedrigere Lohnkosten!
Es gibt übrigens diese Betriebsrente auch als AG finanziert.
Grüße
Raimund