Ist seitens eines Arbeitnehmers jeder Geldwerte Vorteil zu versteuern, oder gibt es eine Art Grenzwert?
Vorab vielen Dank
Roger
Ist seitens eines Arbeitnehmers jeder Geldwerte Vorteil zu versteuern, oder gibt es eine Art Grenzwert?
Vorab vielen Dank
Roger
Ist seitens eines Arbeitnehmers jeder Geldwerte Vorteil zu
versteuern, oder gibt es eine Art Grenzwert?
Von einem Grenzwert ist mir nichts bekannt. Ein Geldwerter Vorteil ist eine Art Sachbezug und damit wie Barlohn auch steuerpflichtig. Beispiel: PKW-Gestellung. Da ich den PKW zur privaten Nutzung zur Verfügung habe, ist dies eine Sachleistung der Firma an mich, die ich wie jeden anderen Lohn auch versteuern muss.
Gruss Berndt
hi roger,
es gibt einen wert: gem. LStR 31 Abs. 2a sind manche geldw. vorteile nicht bei der LSt-berechung zu erfassen, wenn sie mtl. unter 50 DM betragen. bsp. der dienstherr überlässt eine wohnung am arbeitsort und die ersparnis ist unter 50DM im vergleich zur ortsüblichen miete oder wenn du verbilligt an der tanke vom arbeitgeber den wagen vollplätschern lassen kannst. sag mal konkretes, dann kann ich nachschauen, ob die freigrenz-regel anwendbar ist!
gruss vom
showbee
gerne, es geht um den jeweils einmaligen Kauf eines gebrauchten PCs im Wert von ca 60 DM.
gerne, es geht um den jeweils einmaligen Kauf eines
gebrauchten PCs im Wert von ca 60 DM.
rehi,
wenn dein arbeitgeber regelmässiga auch an 3. gebracuhte geräte verkauft, dann könnte die sache unter den rabattfreibetrag fallen. das bedeutet gem. § 8 Abs. 3 EStG:
„Erhält ein Arbeitnehmer auf Grund seines Dienstverhältnisses Waren oder Dienstleistungen, die vom Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht werden und deren Bezug nicht nach § 40 pauschal versteuert wird, so gelten als deren Werte abweichend von Absatz 2 die um vier vom Hundert geminderten Endpreise, zu denen der Arbeitgeber oder der dem Abgabeort nächstansässige Abnehmer die Waren oder Dienstleistungen fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr anbietet. Die sich nach Abzug der vom Arbeitnehmer gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile sind steuerfrei, soweit sie aus dem Dienstverhältnis insgesamt 2 400 Deutsche Mark im Kalenderjahr nicht übersteigen.“
bedeutet: du kaufst ware zu 60,- DM. einem dritten „kunden“ würde er es für 100 DM verkaufen.
100 - 4% = 96,- DM - 60,- DM bezahlt = 36,- DM vorteil. die summe der vorteile bleibt steuerfrei, wenn sie 2.400 DM nicht übersteigen. sogen. rabattfreibetrag!
ich denke, das könnte passen…
gruss vom
showbee
SPITZE!!!