KFZ-Leasing (ergänzende Fragen zum Archive)

Hallo!
Ich habe alle Beiträge im Archiv gelesen, doch habe ich noch offene Fragen:

1.) Kann ich die einmalige Leasing-Sonderzahlung steuerlich voll absetzen oder gar nicht?
Denn dann würde ich bei der einmalige Leasing-Sonderzahlung das
Max. Bezahlen, was geht!

2.1) Wie hoch kann ich mit den Leasingsraten gehen sodaß ich einen sehr geringen Restwert habe? (Was ist für FA verträglich)?

2.2)Kann ich den Restwert auch absetzen, wenn ich den Wagen übernehme? Gibt es bei der Übernahme seites FA Einwände?

3.) Wenn ich ein Auto lease: was genau kommt steuerlich auf mich zu (lfd.Kosten)?
(pauschalierte 1%?? Fahrtenbuchführung??, usw??)
Welchen Mehraufwand oder Nachtei habe ich bei einer Leasing?

4.) Ich will den Wagen 18 Monate Leasen. Wenn ich nach 18
Monaten den Wagen übernehme und eventl. wiederverkaufe,
muss ich dann was ans FA zurückzahlen? Wie sieht es dann aus steuerlichen Aspekten?

Danke…Gruß
Fabian

hi fabian,

vorweg, ich gehe davon aus, das du selbständig tätig bist. dann machst du eine gewinnermittlung zum jahresabschluss. ist dies eine gewinnerm. gem. § 4 Abs. 3 ESTG (einnahmeüberschussrechn.), geht die leasing-SZ gleich voll in den aufwand. ist es eine bilanzierung, wird die SZ auf die laufzeit verteilt!

das FA ist selten daran interessiert, wiehoch die SZ ist. durchaus üblich können 20-40% sein. es verbietet dir bestimmt nicht der fiskus einen 600 benz SL mit 3.000 leasingrate mtl. zu leisten … :wink:

2.2)Kann ich den Restwert auch absetzen, wenn ich den Wagen
übernehme? Gibt es bei der Übernahme seites FA Einwände?

wenn du den wagen „übernimmst“, kaufst du ihn von der leasingbank. der kaufpreis geht dann über die abschreibung in deine gewinnermittlung. dem FA ist das hier auch wurscht.

3.) Wenn ich ein Auto lease: was genau kommt steuerlich auf

mich zu (lfd.Kosten)?
(pauschalierte 1%?? Fahrtenbuchführung??, usw??)

ja, ob leasing oder kauf, privatanteil will ermittelt werden oder es wird pauschaliert. dazu kommt der vakante 50%ige vorsteuerabzug (insoweit du dazu berechtigt bist).

Welchen Mehraufwand oder Nachtei habe ich bei einer Leasing?

finanziellen, denn i.d.R. ist es günstiger zu kaufen.

4.) Ich will den Wagen 18 Monate Leasen. Wenn ich nach 18
Monaten den Wagen übernehme und eventl. wiederverkaufe,
muss ich dann was ans FA zurückzahlen? Wie sieht es dann aus
steuerlichen Aspekten?

wenn du nur 18 monate leasen willst, ist es natuerlich ggf. günstiger. vergleiche doch einmal ein leasingangebot von deinem autohaus mit späterem kauf per darlehen mit der variante kauf per darlehen von anfang an.

ist die leasingdauer vom PKW zw. 0 - 40% oder über 90% über der normalen nutzungsdauer eines PKW, kann das leasing von vornherein als mietkauf gelten. das wissen die aber im autohaus auch und machen die verträge schon „passend“. also, ab zum autohaus und vergleichen.

gruss vom

showbee

Hi Showbee,

vielen Dank für Deine schnelle und sehr interessante Antwort. Habe aber noch einige Fragen, die Du bestimmt beantworten kanst :wink:

vorweg, ich gehe davon aus, das du selbständig tätig bist.

Ganz genau.

das FA ist selten daran interessiert, wiehoch die SZ ist.
durchaus üblich können 20-40% sein. es verbietet dir bestimmt
nicht der fiskus einen 600 benz SL mit 3.000 leasingrate mtl.
zu leisten … :wink:

Ja. Aber Wenn ich eine hohe Leasingsrate habe und nach 18 Monaten muss ich nur noch 1.- € Restbetrag für die Übernahme des Wagens bezahlen…Ist es nicht auffällig?

ja, ob leasing oder kauf, privatanteil will ermittelt werden
oder es wird pauschaliert. dazu kommt der vakante 50%ige
vorsteuerabzug (insoweit du dazu berechtigt bist).

Was meinst Du mit 50%ige vorStAbzug? Wann ist es der Fall! Verstehe ich nicht ganz.

Aber in allen Fällen muss ich ein Fahrtenbuch führen,oder? Oder bei pauschalierung ist es nicht der Fall? Wie sieht es dann mit Leasingsraten aus bei Pauschalierung des privaten Anteils? Kann ich auch nur dann die Hälfte steuerlich geltend machen?

wenn du nur 18 monate leasen willst, ist es natuerlich ggf.
günstiger. vergleiche doch einmal ein leasingangebot von
deinem autohaus mit späterem kauf per darlehen mit der
variante kauf per darlehen von anfang an.

Späterem- oder Varianten Kauf per Darlehnen? Mach ich das bei meinem Autohaus (beide Varianten)? Steuerlich tut sich da nichts oder wird es anders gehandhabt?

ist die leasingdauer vom PKW zw. 0 - 40% oder über 90% über
der normalen nutzungsdauer eines PKW, kann das leasing von
vornherein als mietkauf gelten. das wissen die aber im
autohaus auch und machen die verträge schon „passend“. also,
ab zum autohaus und vergleichen.

Also was genau soll ich vergleichen? Wird Mietkauf als steuerl. Sicht auch als Leasing behandelt?
Hast Du mir das Vorgeschlagen, da ich 18 mont. Leasing mache oder ist Dein Vorschlag allgemeingültig?

1000 X Dank :wink:

rehi,

>Ja. Aber Wenn ich eine hohe Leasingsrate habe und nach 18
>Monaten muss ich nur noch 1.- € Restbetrag für die Übernahme
>des Wagens bezahlen…Ist es nicht auffällig?

es ist so:

leasing --> sonderzahlung + raten sind betriebsausgaben
kreditkauf --> abschreibung ist betriebsausgabe, darlehenstilgung oder sonderahlung NICHT!

nimmst du nun ein unpassendes „leasing“ (der autohaendler
sollte sich mit dem leasing-erlass auskennen), kann das
finanzamt sagen, „da steht zwar leasing drauf, es ist aber
ein kauf“. schwupp und die sonderzahlung ist geleistet,
wird aber ggf. nicht anerkannt als abzugsfähige kosten,
immer dann ärgerlich, wenn die SZ besonders gross ist!
also, genau und peinlich befragen den typen im autohaus!

>Was meinst Du mit 50%ige vorStAbzug? Wann ist es der Fall!
>Verstehe ich nicht ganz.

ich gehe davon aus, das du auch umsatzsteuerunternehmer bist,
dann kannst du naemlich dir in rechnung gestellte USt
gem. § 15 UStG als vorsteuer davon abziehen. per gesetz ist
vorsteuer auf kfz-kosten für auch privat genutzte pkw nur
zu 50% abziehbar. ob die regelung aber anerkannt wird, ist
fraglich, hierrüber entscheidet noch der BFH. schau dazu
einfach mal ins archiv, war schon oft thema hier :wink:

>Aber in allen Fällen muss ich ein Fahrtenbuch führen,oder? Oder
>bei pauschalierung ist es nicht der Fall? Wie sieht es dann mit
>Leasingsraten aus bei Pauschalierung des privaten Anteils? Kann
>ich auch nur dann die Hälfte steuerlich geltend machen?

entweder fahrtenbuch --> echter privatanteil in % von den kosten
bsp. 30.000km gesamtlaufleistung davon 5.000 privat in 2002,
das heisst 1/6 aller kosten sind nicht abziehbar.
bei 20.000 kosten gesamt sind das 3333 DM.

oder pauschalierung mit 1% vom bruttolistenneupreis je monat!
das heisst pkw kostet bsp. 50.000 neu, macht also 6.000 DM
eigenanteil im jahr. bei gleichen kosten entspräche das einem
privatanteil von 30%.

gruss vom

showbee

Antworten zum Leasing
Hallo Fabian,

ich beschränke mich auf Antworten zum Thema „Leasing“. In Steuerfragen bist Du bei Showbee gut aufgehoben.

Hallo!
Ich habe alle Beiträge im Archiv gelesen, doch habe ich noch
offene Fragen:

1.) Kann ich die einmalige Leasing-Sonderzahlung steuerlich
voll absetzen oder gar nicht?
Denn dann würde ich bei der einmalige Leasing-Sonderzahlung
das
Max. Bezahlen, was geht!

Als Freiberufler wurden 20% von Fiamt akzeptiert. Dies hat der Finanzminister auch mitbekommen und siehe da: Man kann nicht mehr pauschal sagen was das Fiamt akzeptiert. Also erst beim Fiamt nachfragen!

Ansonsten werden Sonderzahlungen über die Laufzeit abgeschrieben.

2.1) Wie hoch kann ich mit den Leasingsraten gehen sodaß ich
einen sehr geringen Restwert habe? (Was ist für FA
verträglich)?

Kommt auf die Vertragsgestaltung an und was am Ende der Laufzeit passieren soll.

2.2)Kann ich den Restwert auch absetzen, wenn ich den Wagen
übernehme?

Nein, den Kaufpreis kannst Du nur auf die weitere Laufzeit abschreiben (Wahlmöglichkeit).

Gibt es bei der Übernahme seites FA Einwände?

Ja natürlich. Ergibt sich auch aus den Leasingerlassen.

3.) Wenn ich ein Auto lease: was genau kommt steuerlich auf
mich zu (lfd.Kosten)?
(pauschalierte 1%?? Fahrtenbuchführung??, usw??)
Welchen Mehraufwand oder Nachtei habe ich bei einer Leasing?

Im Vergleich zu was?

4.) Ich will den Wagen 18 Monate Leasen.

18 Monate geht nur als km-Vertrag.

Wenn ich nach 18
Monaten den Wagen übernehme und eventl. wiederverkaufe,
muss ich dann was ans FA zurückzahlen?

Falsche Frage! Bei einem km-Vertrag hast Du keinerlei Anrecht auf das Auto am Ende der Laufzeit. Da freut sich jede Leasinggesellschaft wenn Du den Restwert sehr niedrig ansetzt. Der Verwertungserlös wird dadurch für die LG umso größer. Also Vorsicht!!!

Wie sieht es dann aus

steuerlichen Aspekten?

Danke…Gruß
Fabian

Gruß

Friedrich

Kleine Korrektur
Hallo Showbee,

das FA ist selten daran interessiert, wiehoch die SZ ist.
durchaus üblich können 20-40% sein. es verbietet dir bestimmt
nicht der fiskus einen 600 benz SL mit 3.000 leasingrate mtl.
zu leisten … :wink:

Das kann aber schon vorkommen. Beispiel: Wenn ein Handwerker sich einen 600er Mercedes leistet bekommt er Schwierigkeiten mit dem Fiamt. Begründung: Der braucht so ein teueres Auto nicht. Anderst sieht es beim Fabrikbesitzer mit 500 Angestellten und Arbeiter aus.

wenn du den wagen „übernimmst“, kaufst du ihn von der
leasingbank. der kaufpreis geht dann über die abschreibung in
deine gewinnermittlung. dem FA ist das hier auch wurscht.

Solange der Restwert noch angemessen ist. Ist der Restwert extrem niedrig sollte man ein Auto mindestens 12 Monate im Besitz behalten, ansonsten kann ein Spekulationsgewinn unterstellt werden.

finanziellen, denn i.d.R. ist es günstiger zu kaufen.

Na das ist jetzt wieder eine Antwort. Ich kann auch sagen: Das Auto XX der Marke YY ist das beste Auto auf der ganzen Welt. Es gibt kein besseres Auto für jeden.

Diese Aussage wird Dir auch nicht gefallen. Es kommt doch immer darauf an was man macht und was man braucht!!

wenn du nur 18 monate leasen willst, ist es natuerlich ggf.
günstiger. vergleiche doch einmal ein leasingangebot von
deinem autohaus mit späterem kauf per darlehen mit der
variante kauf per darlehen von anfang an.

ist die leasingdauer vom PKW zw. 0 - 40% oder über 90% über
der normalen nutzungsdauer eines PKW, kann das leasing von
vornherein als mietkauf gelten. das wissen die aber im
autohaus auch und machen die verträge schon „passend“. also,
ab zum autohaus und vergleichen.

s. Antwort oben (Antworten zum Leasing)!

gruss vom

showbee

Gruß

Friedrich

Antworten zum Leasing
Hallo Fabian,

Ja. Aber Wenn ich eine hohe Leasingsrate habe und nach 18
Monaten muss ich nur noch 1.- € Restbetrag für die Übernahme
des Wagens bezahlen…Ist es nicht auffällig?

Das geht bei einem km-Vertrag gar nicht. Im übrigen gibt es diese 1. DM-Verträge nicht mehr. Sie werden vom Fiamt nicht als Leasing akzeptiert.

Also was genau soll ich vergleichen? Wird Mietkauf als
steuerl. Sicht auch als Leasing behandelt?

Nein, wird änlich wie Finanzierung gehandhabt.

Meine Empfehlung für Deinen Fall: Mach Langzeitmiete bei einem Autovermieter oder lease das Auto für 18 Monate mit der günstigsten Rate (hoher Restwert). Alles andere ist nicht ratsam!

Gruß

Friedrich

ich auch ‚Kleine Korrektur‘
hi friedrich,

Das kann aber schon vorkommen. Beispiel: Wenn ein Handwerker
sich einen 600er Mercedes leistet bekommt er Schwierigkeiten
mit dem Fiamt. Begründung: Der braucht so ein teueres Auto
nicht. Anderst sieht es beim Fabrikbesitzer mit 500
Angestellten und Arbeiter aus.

nun ja, das wird nur dann der fall sein, wenn er wegen dem wagen sein konto soweit überziehen muss, das a) gewinnmindernde sollzinsen anfallen oder b) das er die steuern nicht mehr zahlen kann… dann ist es ggf. eine überentnahme. des weiteren steht im steuerrecht nirgends der passus, das betriebsausgaben angemessen sein muessen! im endeffekt wird nur besteuert was da ist, ist der gewinn halt klein, hat er auch nur wenig finanzielle mittel für privates zur verfügung. gegeben des falles er habe den privatanteil korrekt ermittelt etc. etc.

Solange der Restwert noch angemessen ist. Ist der Restwert
extrem niedrig sollte man ein Auto mindestens 12 Monate im
Besitz behalten, ansonsten kann ein Spekulationsgewinn
unterstellt werden.

nein, ein spekugewinn wird hier wohl nicht in frage kommen, da zum einen der wagen betriebsvermögen ist und der buchgewinn/ buchverlust immer in die steuer einfliesst, ob 1 jahr oder 10 jahre zw. kauf und verkauf und zum anderen wäre bei kfz-kauf für § 23 EStG gar keine gewinnerzielungsabsicht zu finden. ich kaufe ein auto i.d.r. um es zu fahren, nicht um es in die garage zu stellen und nach 11,5 monaten gewinnbringend zu verkaufen. entweder wäre er dann oldtimerhaendler oder alles wäre liebhaberei!

Na das ist jetzt wieder eine Antwort. Ich kann auch sagen: Das
Auto XX der Marke YY ist das beste Auto auf der ganzen Welt.
Es gibt kein besseres Auto für jeden.

ja, du hast ggf. recht. man muss abwägen in finanzieller hinsicht, liquiditätsvergleiche anstellen, notwendigkeit des haeufigen kfz wechsels, steuerliche aspekte etc…

soweit

gruss vom

showbee

Ansonsten werden Sonderzahlungen über die Laufzeit
abgeschrieben.

hi,

nein, das ist auch nicht so vollständig korrekt. bei der gewinnermittlung durch einnahmen-überschuss-rechnung besteht das quasie wahlrecht, entweder bei zahlung voll in die betriebsausgaben oder abschreiben. so wird es jedenfalls praktiziert. nur bei der bilanzierung wird die SZ abgeschrieben über die leasinglaufzeit.

gruss vom

showbee

Hallo Friedrich,
vielen Dank für Deine Antwort!
Leider bekam ich Deine Antwort, nachdem ich
einen Vertrag abgeschlossen hatte. Aber trotzdem
habe ich offene Fragen:

2.1) Wie hoch kann ich mit den Leasingsraten gehen sodaß ich
einen sehr geringen Restwert habe? (Was ist für FA
verträglich)?

Kommt auf die Vertragsgestaltung an und was am Ende der
Laufzeit passieren soll.

Das geht nicht direkt aus dem Vertrag hervor.
Aber ich würde natürlich den Wagen übernehmen.
Muß ich einen extra-vertrag mit dem Händler aufsetzten?

Gibt es bei der Übernahme seites FA Einwände?

Ja natürlich. Ergibt sich auch aus den Leasingerlassen.

Wie meinst Du das?

4.) Ich will den Wagen 18 Monate Leasen.

18 Monate geht nur als km-Vertrag.

Was gibt es denn noch für Verträge?
Ich mußte angeben, was ich im Jahr ungefähr fahre, meinst Du das?

Wenn ich nach 18
Monaten den Wagen übernehme und eventl. wiederverkaufe,
muss ich dann was ans FA zurückzahlen?

Falsche Frage! Bei einem km-Vertrag hast Du keinerlei Anrecht
auf das Auto am Ende der Laufzeit. Da freut sich jede
Leasinggesellschaft wenn Du den Restwert sehr niedrig ansetzt.
Der Verwertungserlös wird dadurch für die LG umso größer. Also
Vorsicht!!!

Tja…etwas spät.
Nach 18 Monaten habe ich einen Restwert von etwa 20TDM.
Aber geht aus meinem Vertrag nicht hervor, daß
ich den Wagen nicht übernehmen kann. Und der Händler
wußte, daß ich den Wagen übernehmen will. Bist Du
Dir da sicher?

Danke…hoffentlich hat er mich nicht angeschiessen :wink:
Gruß
Payam

Hallo Payam,

Hallo Friedrich,
vielen Dank für Deine Antwort!
Leider bekam ich Deine Antwort, nachdem ich
einen Vertrag abgeschlossen hatte.

Tja dann poste das nächste mal etwas früher und lass uns Antworter etwas mehr Zeit.

Aber trotzdem
habe ich offene Fragen:

2.1) Wie hoch kann ich mit den Leasingsraten gehen sodaß ich
einen sehr geringen Restwert habe? (Was ist für FA
verträglich)?

Kommt auf die Vertragsgestaltung an und was am Ende der
Laufzeit passieren soll.

Das geht nicht direkt aus dem Vertrag hervor.
Aber ich würde natürlich den Wagen übernehmen.
Muß ich einen extra-vertrag mit dem Händler aufsetzten?

Beim Leasing ist eigentlich die Leasinggesellschaft (LG) Dein Vertragspartner und nicht der Händler. Von der LG wirst Du eine solche Vereinbarung nicht bekommen. Aber vielleicht kann Dein Händler hier helfend eingreifen. Es kann also nichts schaden, wenn Du mit Deinem Händler einen Extra-Vertrag abschließt. Ob es dann hilft merkst Du am Ende der Laufzeit.

Gibt es bei der Übernahme seites FA Einwände?

Ja natürlich. Ergibt sich auch aus den Leasingerlassen.

Wie meinst Du das?

Eine LG muß am Ende der Laufzeit über das Wirtschaftsgut frei verfügen und an einer Wertsteigerung im erheblichen Maße partizipieren können (§ 39 AO). Kann sie das nicht liegt kein Leasing vor.

4.) Ich will den Wagen 18 Monate Leasen.

18 Monate geht nur als km-Vertrag.

Was gibt es denn noch für Verträge?

z. B. kündbare Leasingverträge, Verträge mit Andienungsrecht, mit Mehr- oder Mindererlösbeteiligung, mit Mietverlängerungsoption, Vollamortisationsverträge mit Kaufoption/Mietverlängerungsoption/oder gar keine Option, Operate Leasing. Die kommen aber alle für Deine Situation nicht in Frage.

Ich mußte angeben, was ich im Jahr ungefähr fahre, meinst Du
das?

Das dient nur zur Restwertermittlung bei der Kalkulation.

Wenn ich nach 18
Monaten den Wagen übernehme und eventl. wiederverkaufe,
muss ich dann was ans FA zurückzahlen?

Falsche Frage! Bei einem km-Vertrag hast Du keinerlei Anrecht
auf das Auto am Ende der Laufzeit. Da freut sich jede
Leasinggesellschaft wenn Du den Restwert sehr niedrig ansetzt.
Der Verwertungserlös wird dadurch für die LG umso größer. Also
Vorsicht!!!

Tja…etwas spät.
Nach 18 Monaten habe ich einen Restwert von etwa 20TDM.

Steht also nicht im Vertrag drin?

Aber geht aus meinem Vertrag nicht hervor, daß
ich den Wagen nicht übernehmen kann. Und der Händler
wußte, daß ich den Wagen übernehmen will. Bist Du
Dir da sicher?

Such einmal die Klausel in den AGB des Leasingvertrages bzgl. Laufzeitende. Du wirst dort nur finden, daß Du am Ende der Laufzeit das Auto zurückgeben kannst und die Mehr- oder Minderkilometer abgerechnet werden. Evtl. steht noch was über eine Vertragsverlängerung drin. Aber ganz sicher steht nirgends, daß Du das Auto übernehmen kannst.

Danke…hoffentlich hat er mich nicht angeschiessen :wink:

Poste doch mal Deine Daten vom Vertrag und ich schau mir die mal an (Marke/Typ, kW, Kaufpreis (Listen- und rabatierter Preis), Laufzeit, wieviel km Du fährst und die monatliche Rate). Dann kann ich Dir sagen ob Du angesch… wurdest.

Gruß
Payam

Gruß

Friedrich

Noch korrekter

Ansonsten werden Sonderzahlungen über die Laufzeit
abgeschrieben.

hi,

nein, das ist auch nicht so vollständig korrekt. bei der
gewinnermittlung durch einnahmen-überschuss-rechnung besteht
das quasie wahlrecht, entweder bei zahlung voll in die
betriebsausgaben oder abschreiben. so wird es jedenfalls
praktiziert. nur bei der bilanzierung wird die SZ
abgeschrieben über die leasinglaufzeit.

Hallo Showbee,

es wird für Sonderzahlungen ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet der über die Vertragslaufzeit aufgelösst wird (aber nur beim Bilanzieren).

Die Sonderzahlungen bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung können aber nicht mehr als beliebig hohe Kosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

gruss vom

showbee

Wir sind schon zwei besondere Spezialisten *ggg*

Schönen Abend noch wünscht

Friedrich

Hallo Showbee,

hi friedrich,

Das kann aber schon vorkommen. Beispiel: Wenn ein Handwerker
sich einen 600er Mercedes leistet bekommt er Schwierigkeiten
mit dem Fiamt. Begründung: Der braucht so ein teueres Auto
nicht. Anderst sieht es beim Fabrikbesitzer mit 500
Angestellten und Arbeiter aus.

nun ja, das wird nur dann der fall sein, wenn er wegen dem
wagen sein konto soweit überziehen muss, das a)
gewinnmindernde sollzinsen anfallen oder b) das er die steuern
nicht mehr zahlen kann… dann ist es ggf. eine überentnahme.
des weiteren steht im steuerrecht nirgends der passus, das
betriebsausgaben angemessen sein muessen! im endeffekt wird
nur besteuert was da ist, ist der gewinn halt klein, hat er
auch nur wenig finanzielle mittel für privates zur verfügung.
gegeben des falles er habe den privatanteil korrekt ermittelt
etc. etc.

Nein, nein das Auto muss auch dem Erwerbszweck angemessen sein. Noch ein Beispiel: Ein Handwerker kauft sich einen Porsche und will den als Firmenwagen einsetzen. Wird das Fiamt da mitmachen? Ich meine nein.

Solange der Restwert noch angemessen ist. Ist der Restwert
extrem niedrig sollte man ein Auto mindestens 12 Monate im
Besitz behalten, ansonsten kann ein Spekulationsgewinn
unterstellt werden.

nein, ein spekugewinn wird hier wohl nicht in frage kommen, da
zum einen der wagen betriebsvermögen ist und der buchgewinn/
buchverlust immer in die steuer einfliesst, ob 1 jahr oder 10
jahre zw. kauf und verkauf und zum anderen wäre bei kfz-kauf
für § 23 EStG gar keine gewinnerzielungsabsicht zu finden. ich
kaufe ein auto i.d.r. um es zu fahren, nicht um es in die
garage zu stellen und nach 11,5 monaten gewinnbringend zu
verkaufen. entweder wäre er dann oldtimerhaendler oder alles
wäre liebhaberei!

Beispiel: Jemand schliesst eine Leasingvertrag über einen neuen Porsche ab. Kaufpreis DM 250.000, Laufzeit 24 Monate, Restwert 10%, d. h. enorm hohe Raten => hohe Betriebsausgaben. Nach 2 Jahren kauft der Leasingnehmer den Porsche als

a) Privatperson oder
b) er nimmt den Porsche zum Restwert ins Betriebsvermögen und verkauft in dann nach einem halben Jahr für DM 50.000

Was passiert dann?

Zu a: Das Fiamt akzeptiert die Betriebsausgaben nicht da hier der spätere Kauf zu einem niedrigen Preis offensichtlich ist.
Zu b: Das Fiamt wird ihm den geringen Verkaufserlös nicht glauben. Vielleicht unterstellt das Fiamt auch Beschaffung von Schwarzgeld (wenn Porsche an eine Privatperson verkauft wurde)

Also Umwandlung von Leasing in Finanzierung, Bilanzierung beim LN, Aufteilung der Leasingraten in Zins und Tilgung etc.

Keine tollen Aussichten!

Na das ist jetzt wieder eine Antwort. Ich kann auch sagen: Das
Auto XX der Marke YY ist das beste Auto auf der ganzen Welt.
Es gibt kein besseres Auto für jeden.

ja, du hast ggf. recht. man muss abwägen in finanzieller
hinsicht, liquiditätsvergleiche anstellen, notwendigkeit des
haeufigen kfz wechsels, steuerliche aspekte etc…

Ja genau.

soweit

gruss vom

showbee

Bin auf Deine Antwort gespannt

Friedrich

Hi Friedrich,

Vielen Dank für Deinen Beitrag.

Tja dann poste das nächste mal etwas früher und lass uns
Antworter etwas mehr Zeit.

Bleibt eine Lehre…für das nächste Mal :wink:

Beim Leasing ist eigentlich die Leasinggesellschaft (LG) Dein
Vertragspartner und nicht der Händler. Von der LG wirst Du
eine solche Vereinbarung nicht bekommen. Aber vielleicht kann
Dein Händler hier helfend eingreifen. Es kann also nichts
schaden, wenn Du mit Deinem Händler einen Extra-Vertrag
abschließt. Ob es dann hilft merkst Du am Ende der Laufzeit.

Oha. Klingt ja nach einem russischen Roullet!
Also laut Deiner Aussage ist es am besten, wenn man
den Restwert auf max. setzt, weil man eh nicht die Möglichkeit hat (nach 18 mont.) den Wagen zu übernehmen, ist es richtig?

Eine LG muß am Ende der Laufzeit über das Wirtschaftsgut frei
verfügen und an einer Wertsteigerung im erheblichen Maße
partizipieren können (§ 39 AO). Kann sie das nicht liegt kein
Leasing vor.

Tja…aber tut die LG das auch oder machen sie von diesem Recht gebrauch? Wozu dann der Restwert??? Muß doch dann keinem
Leasingsnehmer interessieren, oder?

Tja…etwas spät.
Nach 18 Monaten habe ich einen Restwert von etwa 20TDM.

Poste doch mal Deine Daten vom Vertrag und ich schau mir die
mal an (Marke/Typ, kW, Kaufpreis (Listen- und rabatierter
Preis), Laufzeit, wieviel km Du fährst und die monatliche
Rate). Dann kann ich Dir sagen ob Du angesch… wurdest.

Danke für Dein Angebot.
Nehme ich gern an :smile:…aber dann schicke ich
Dir die Daten per Mail, denn das ist sicher nicht
für die WWW-Gemeinde interessant :wink:

Gruss

Hallo,

Hi Friedrich,

Vielen Dank für Deinen Beitrag.

Gern geschehen

Tja dann poste das nächste mal etwas früher und lass uns
Antworter etwas mehr Zeit.

Bleibt eine Lehre…für das nächste Mal :wink:

Beim Leasing ist eigentlich die Leasinggesellschaft (LG) Dein
Vertragspartner und nicht der Händler. Von der LG wirst Du
eine solche Vereinbarung nicht bekommen. Aber vielleicht kann
Dein Händler hier helfend eingreifen. Es kann also nichts
schaden, wenn Du mit Deinem Händler einen Extra-Vertrag
abschließt. Ob es dann hilft merkst Du am Ende der Laufzeit.

Oha. Klingt ja nach einem russischen Roullet!

Das ist es nicht wenn man sich auskennt.

Also laut Deiner Aussage ist es am besten, wenn man
den Restwert auf max. setzt, weil man eh nicht die Möglichkeit
hat (nach 18 mont.) den Wagen zu übernehmen, ist es richtig?

Genau und die Rate schön klein hält!

Eine LG muß am Ende der Laufzeit über das Wirtschaftsgut frei
verfügen und an einer Wertsteigerung im erheblichen Maße
partizipieren können (§ 39 AO). Kann sie das nicht liegt kein
Leasing vor.

Tja…aber tut die LG das auch oder machen sie von diesem
Recht gebrauch? Wozu dann der Restwert??? Muß doch dann
keinem
Leasingsnehmer interessieren, oder?

Doch schon, denn ausser bei km-Verträgen haftet der Leasingnehmer der LG gegenüber für die volle Amortisation der Kosten.

Beispiel: Es wird ein hoher Restwert festgelegt um die Rate niedrig zu halten => Der Leasingnehmer zahlt am Ende der Laufzeit die Differenz zwischen Verkaufserlös und Restwert oder bekommt ein Auto das das Geld nicht mehr Wert ist.

Tja…etwas spät.
Nach 18 Monaten habe ich einen Restwert von etwa 20TDM.

Poste doch mal Deine Daten vom Vertrag und ich schau mir die
mal an (Marke/Typ, kW, Kaufpreis (Listen- und rabatierter
Preis), Laufzeit, wieviel km Du fährst und die monatliche
Rate). Dann kann ich Dir sagen ob Du angesch… wurdest.

Danke für Dein Angebot.
Nehme ich gern an :smile:…aber dann schicke ich
Dir die Daten per Mail, denn das ist sicher nicht
für die WWW-Gemeinde interessant :wink:

Gruss

Ist o. k. Antwort kommt

Gruß

Friedrich

Hallo Friedrich,

Wenn ich nach 18
Monaten den Wagen übernehme und eventl. wiederverkaufe,
muss ich dann was ans FA zurückzahlen?

Falsche Frage! Bei einem km-Vertrag hast Du keinerlei Anrecht
auf das Auto am Ende der Laufzeit. Da freut sich jede
Leasinggesellschaft wenn Du den Restwert sehr niedrig ansetzt.

Ich habe heute mit meinem Autohändler gesprochen und er hat mir zugesichert, daß ich die Option habe, den Wagen nach Ablauf der Leasingszeit zu übernehmen.
Er sagte, daß sie den Wagen von der LG abkaufen und an mich
weiter verkaufen. Darüber meinte er, könne wir auch separat einen Kaufvertrag abschliessen.
Gibt es da einen Hacken? Worauf soll ich achten?

Gruss

Hallo Friedrich,

Ich habe heute mit meinem Autohändler gesprochen und er hat
mir zugesichert, daß ich die Option habe, den Wagen nach
Ablauf der Leasingszeit zu übernehmen.
Er sagte, daß sie den Wagen von der LG abkaufen und an mich
weiter verkaufen. Darüber meinte er, könne wir auch separat
einen Kaufvertrag abschliessen.

Sehr schön, damit liegt nicht die Absicht eines Leasing vor, sondern der Finanzierung. Eigentlich ist das die Aufforderung zum Bilanzbetrug.

Gibt es da einen Hacken? Worauf soll ich achten?

Das Du und Dein Händler diesen Kaufvertrag gut versteckt und das der niemals bei einer Buchprüfung auftaucht. Weiter stellt sich die Frage, zu welchem Preis verkauft Dir Dein Händler das Auto. Weiter stellt sich immer noch die Frage des Vertragstyp den Ihr geschlossen habt: Restwertvertrag (Restwert wird ausgewiesen) oder km-Vertrag (mit Mehr- oder Minderkilometerabrechnug)!

Gruss

Gruß

Friedrich

P. S.: Was sagst Du denn zu Deinen möglichen Einsparungen?

hi,

Sehr schön, damit liegt nicht die Absicht eines Leasing vor,
sondern der Finanzierung. Eigentlich ist das die Aufforderung
zum Bilanzbetrug.

nananana, die bilanz soll die tatsaechlichen verhaeltnisse darstellen. nicht zukünftige gegebenheiten einplanen. was er nach ablauf des leasings mit dem wagen macht ist primär erst einmal uninteressant, oder? ausserdem ist es auch nicht unüblich erst zu leasen und danach den gebrauchten zu kaufen. immerhin sind hier 3 leute beteiligt. haendler, leasinggesell. und kunde. wo soll das bilanzbetrug sein???

Das Du und Dein Händler diesen Kaufvertrag gut versteckt und
das der niemals bei einer Buchprüfung auftaucht.

na, spätestens nach ablauf des leasings, wenn er den wagen kauft, dann ist leasing vorbei und er hat einen wagen im BV zum abschreiben über die RND. da muss er ihn zeigen :wink:

gruss vom

showbee, der deine aufregung nicht versteht!

hi,

Sehr schön, damit liegt nicht die Absicht eines Leasing vor,
sondern der Finanzierung. Eigentlich ist das die Aufforderung
zum Bilanzbetrug.

nananana, die bilanz soll die tatsaechlichen verhaeltnisse
darstellen.

Genau und bei Leasing möchte man das Wirtschaftsgut NICHT in der Bilanz haben und die Raten als Betriebsausgaben steuerlich ansetzen. Dies ist hier wohl nicht gegeben da der Kaufwunsch am Ende der Laufzeit heute schon feststeht.

nicht zukünftige gegebenheiten einplanen. was er
nach ablauf des leasings mit dem wagen macht ist primär erst
einmal uninteressant, oder?

Nein, da er eigentlich einen km-Vertrag abschließen muß ansonsten ist das ganze nicht Erlass konform.

ausserdem ist es auch nicht
unüblich erst zu leasen und danach den gebrauchten zu kaufen.
immerhin sind hier 3 leute beteiligt. haendler, leasinggesell.
und kunde. wo soll das bilanzbetrug sein???

Wie gesagt: Beim km-Vertrag hat der LN am Ende keine Möglichkeit an das Fahrzeug zu komnmen. Die LG trägt das volle Risiko eines evtl. außerplanmäßigen Wertverlustes. Andererseit partzipiert sie von einer evtl. Wertsteigerung ohne den LN am Gewinn beteiligen zu müßen. Wenn aber beim km-Vertrag schon der Kaufpreis am Ende der Laufzeit feststeht ist das eigentlich Bilanzbetrug. Schließlich schreibt er über 50% des Kaufpreises in 18 Monaten ab. Soll das rechtens sein?

Das Du und Dein Händler diesen Kaufvertrag gut versteckt und
das der niemals bei einer Buchprüfung auftaucht.

na, spätestens nach ablauf des leasings, wenn er den wagen
kauft, dann ist leasing vorbei und er hat einen wagen im BV
zum abschreiben über die RND. da muss er ihn zeigen :wink:

gruss vom

showbee, der deine aufregung nicht versteht!

Nö, aufregen tue ich mich nicht. Ich sag nur was passieren kann und das gefällt vielen nicht. Nur wenn man weiss was alles falsch gemacht wird und welche Probleme auftauchen können ist ein klares Wort immer noch am besten.

Gruß

Friedrich

Wie gesagt: Beim km-Vertrag hat der LN am Ende keine
Möglichkeit an das Fahrzeug zu komnmen. Die LG trägt das volle
Risiko eines evtl. außerplanmäßigen Wertverlustes. Andererseit
partzipiert sie von einer evtl. Wertsteigerung ohne den LN am
Gewinn beteiligen zu müßen. Wenn aber beim km-Vertrag schon
der Kaufpreis am Ende der Laufzeit feststeht ist das
eigentlich Bilanzbetrug. Schließlich schreibt er über 50% des
Kaufpreises in 18 Monaten ab. Soll das rechtens sein?

rehi,

achso, ich dachte, er hat nur eine „zussage“ vom haendler das der den bock in x monaten dann gleich an ihn weiterverkauft zum noch nicht feststehenden preis. steht der kaufvertrag schon, ist es natuerlich was anderes …

okay, ich verstehe nun, was du meinst :wink:

der

showbee