Hallo Payam,
Hallo Friedrich,
vielen Dank für Deine Antwort!
Leider bekam ich Deine Antwort, nachdem ich
einen Vertrag abgeschlossen hatte.
Tja dann poste das nächste mal etwas früher und lass uns Antworter etwas mehr Zeit.
Aber trotzdem
habe ich offene Fragen:
2.1) Wie hoch kann ich mit den Leasingsraten gehen sodaß ich
einen sehr geringen Restwert habe? (Was ist für FA
verträglich)?
Kommt auf die Vertragsgestaltung an und was am Ende der
Laufzeit passieren soll.
Das geht nicht direkt aus dem Vertrag hervor.
Aber ich würde natürlich den Wagen übernehmen.
Muß ich einen extra-vertrag mit dem Händler aufsetzten?
Beim Leasing ist eigentlich die Leasinggesellschaft (LG) Dein Vertragspartner und nicht der Händler. Von der LG wirst Du eine solche Vereinbarung nicht bekommen. Aber vielleicht kann Dein Händler hier helfend eingreifen. Es kann also nichts schaden, wenn Du mit Deinem Händler einen Extra-Vertrag abschließt. Ob es dann hilft merkst Du am Ende der Laufzeit.
Gibt es bei der Übernahme seites FA Einwände?
Ja natürlich. Ergibt sich auch aus den Leasingerlassen.
Wie meinst Du das?
Eine LG muß am Ende der Laufzeit über das Wirtschaftsgut frei verfügen und an einer Wertsteigerung im erheblichen Maße partizipieren können (§ 39 AO). Kann sie das nicht liegt kein Leasing vor.
4.) Ich will den Wagen 18 Monate Leasen.
18 Monate geht nur als km-Vertrag.
Was gibt es denn noch für Verträge?
z. B. kündbare Leasingverträge, Verträge mit Andienungsrecht, mit Mehr- oder Mindererlösbeteiligung, mit Mietverlängerungsoption, Vollamortisationsverträge mit Kaufoption/Mietverlängerungsoption/oder gar keine Option, Operate Leasing. Die kommen aber alle für Deine Situation nicht in Frage.
Ich mußte angeben, was ich im Jahr ungefähr fahre, meinst Du
das?
Das dient nur zur Restwertermittlung bei der Kalkulation.
Wenn ich nach 18
Monaten den Wagen übernehme und eventl. wiederverkaufe,
muss ich dann was ans FA zurückzahlen?
Falsche Frage! Bei einem km-Vertrag hast Du keinerlei Anrecht
auf das Auto am Ende der Laufzeit. Da freut sich jede
Leasinggesellschaft wenn Du den Restwert sehr niedrig ansetzt.
Der Verwertungserlös wird dadurch für die LG umso größer. Also
Vorsicht!!!
Tja…etwas spät.
Nach 18 Monaten habe ich einen Restwert von etwa 20TDM.
Steht also nicht im Vertrag drin?
Aber geht aus meinem Vertrag nicht hervor, daß
ich den Wagen nicht übernehmen kann. Und der Händler
wußte, daß ich den Wagen übernehmen will. Bist Du
Dir da sicher?
Such einmal die Klausel in den AGB des Leasingvertrages bzgl. Laufzeitende. Du wirst dort nur finden, daß Du am Ende der Laufzeit das Auto zurückgeben kannst und die Mehr- oder Minderkilometer abgerechnet werden. Evtl. steht noch was über eine Vertragsverlängerung drin. Aber ganz sicher steht nirgends, daß Du das Auto übernehmen kannst.
Danke…hoffentlich hat er mich nicht angeschiessen 
Poste doch mal Deine Daten vom Vertrag und ich schau mir die mal an (Marke/Typ, kW, Kaufpreis (Listen- und rabatierter Preis), Laufzeit, wieviel km Du fährst und die monatliche Rate). Dann kann ich Dir sagen ob Du angesch… wurdest.
Gruß
Payam
Gruß
Friedrich