hi,
ich habe da ein logisches problem, hinter welches ich nicht so recht steige… vielleicht fehlt mir auch bloss ein anschubser …
es geht um den vorsteuerabzug im speziellen:
im § 15 UStG steht:
"Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:
- die in Rechnungen im Sinne des § 14 gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die von anderen Unternehmern für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist;"
so, nun folgendes problem:
standartunternehmer, nur ust-pflichtige umsaetze, es geht auch nur um betriebliche ausgaben. nun macht der laden dicht, abschlussbilanz wird erstellt mit übergang von der 4/3 rechnung. verbindlichkeiten werden gesammelt und gebucht.
hier das problem: verbindlichkeiten werden soweit möglich gebucht
aufwand und vorsteuern
an verbindlichkeiten
alles in ordnung soweit.
nun macht derjenige eine insolvenz. sagen wir er hat schulden 100.000,- in den gesamten bruttoschulden natuerlich sind 10.000 vorsteuern enthalten, welche schon vom FA kamen. nun erzielt er im insoverfahren eine 40% quote und restschuldbefreiung nach 7 jahren.
problem: finanzamt korrigiert vorsteuerabzug auf 40%. auf welcher gesetzlicher grundlage? sicher, die leistungsbringer werden die restlichen 60% als forderungsverluste geltend machen, auch nur 40% Ust bei vater staat lassen, aber heisst das gleich im umkehrschluss das die vost korriegiert wird? die leistung wurde ja zu 100% fürs unternehmen erbracht. auf die zahlung kommt es doch beim vorsteuerabzug nicht an. warum hier dann
doch? kann es sein, das sich hier das finanzamt zu weit aus dem fenster lehnt?
was tun?
würde die sache anders aussehen, wenn restschuldbefreiung versagt bleibt und er die anderen 60% auch noch nach den 7 jahren abstottert, weil fast komplett titel über 30 jahre vorliegen???
wer kann mir einen denkanstoss geben? habe in den gesamten BMF, FinMin, OFD und richtlinien nix gefunden…
danke im voraus ganz dolle und verrückt, denn die nun zurückgeforderten vorsteuern sind schon verbraten und es geht um einen 6 stelligen betrag ;( und ausserdem steht die forderung des FA schon fest und die raten sind durch den gerichtlichen zahlungsplan fest. gehören denn die vost nicht mit in den insolvenzplan???
lieben gruss vom
showbee
