Gewinnermittlung aus Gewerbebetrieb?

Hallo.

Nach dem Einreichen meiner Umsatz- und Einkommenssteuererklärung bekam ich nun Post vom Finanzamt, ich solle meine Lohnsteuerkarte 2000 sowie eine Gewinnermittlung zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb einschicken.

Hintergrund: Im Jahr 2000 arbeitete ich von Januar bis Ende Februar aus selbstständiger BAsis. Ab März STudium und ab Mai einen Aushilfsjob, deklariert als "Studentische Aushilfskraft.

Meine Lohnsteuerkarte bekomm ich noch von meinem Betrieb zugesandt, oder muss ich die extra beantragen?

Zum Thema Gewinnermittlung: Erwartet man von mir jetzt einfach eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben, oder versteckt sich hinter diesem Punkt ein monströses, einen Steuerberater verbrauchendes, bürokratisches Gebilde?

Vielen Dank für Eure Hilfe und schöne Feiertage.

Gruss

Ronny Seiler

Meine Lohnsteuerkarte bekomm ich noch von meinem Betrieb
zugesandt, oder muss ich die extra beantragen?

Zum Thema Gewinnermittlung: Erwartet man von mir jetzt einfach
eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben, oder
versteckt sich hinter diesem Punkt ein monströses, einen
Steuerberater verbrauchendes, bürokratisches Gebilde?

Hallo Ronny,

Deine Lohnsteuerkarte sollte Dir der Arbeitgeber eigentlich unaufgefordert ausgefüllt zukommen lassen. Geschieht das nicht, kann telefonisches Nachfassen nicht schaden.

Zur Gewinnermittlung reicht die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben. Jede Position Deiner Aufstellung versiehst Du mit einer laufenden Nummer, die sich auf dem zugehörigen Beleg wiederfindet. Das Ganze nach Datum sortiert.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

dass heisst, ich schicke dem Finanzamt eine Gegenüberstellung meiner Einnahmen und Kosten. Ausserdem in einer separaten Mappe durchnummerierte Kassenbons und die Belege, auf denen mein Einkommen verzeichnet war? Wer garantiert mir, dass die auf dem Amt da nichts verschludern? Reicht es nicht normalerweise aus, wenn ich alles nach bestem Wissen und Gewissen eintrage und das Finanzamt dann im Zweifelsfalle nachprüft?

Viele Grüsse
Ronny

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Hi…
also bei dir wird sicherlich eine Einahmenüberschussrechnung (§4 Abs. 3 EStG) reichen. Dort heißt es: „… können als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzten.“. Also, wie du schon richtig sagst, einfach Einnahmen minus Ausgaben (detailliert natürlich) errechnen. Kann man ganz nett mit Excel machen…:smile:
Fals du in der kurzen Zeit allerdings einen Gewinn von mehr als 48000.- gemacht haben, so mußt du nach §141 AO Bücher führen. Dann bräuchtest du wohl den Steuerberater :smile:

Bis dann…

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