Umsatzsteuer

hallo,

bin feuerjongleur und mache grade meine steuererklärung für das jahr. mit der einkommenssteuererklärung ging es wohl, aber nun bin ich an der umsatzsteuer, was zum 1. x ist, deshalb noch einige fragen:

  • stimmt es, dass man die bewirtungskosten nicht berücksichtigen darf?
  • wie kann ich die verpflegungsmehraufwandskosten bei der umsatzsteuer berücksichtigen?
  • mein auto nutze ich überwiegend privat, deshalb habe ich die geschäftskilometer per pauschale abgerechnet. wie kann ich aber diese kilometer bzw meine entrichtete umsatzsteuer bei den geschäftskilometern geltend machen?
  • muss ich beim telefon die umsatzsteuer mit dem privatanteil abziehen?

vielen dank!!!
ciao sam

Hallo Sam,

für welches Jahr ist die Erklärung? Gerade die von Dir erwähnten BEreiche haben sich zum 1.4.99 geändert. Für 2000 und 2001 gilt:

Bei den Bewirtungskosten kannst du Vorsteuer geltend machen, jedoch nur von 80% der Rechnung. Voraussetzung ist, daß die Rechnung gedruckt ist mit allen genauen Angaben und daß Du zu jeder Rechnung detailierte Angaben machst und u.a. Personen (inklusive Dir selbst), Geschäftsbeziehung, Anlaß auflistest.

Aus dem Verpflegungsmehraufwand kann keine Vorsteuer mehr geltend gemacht werden, die Vorschrift ist ersatzlos gestrichen worden.

Das gleiche gilt leider für die Vorsteuer aus der km-Pauschale.

Beim Telefon bin ich mir nicht sicher. Du buchst ja einen Privatanteil als Einnahme. In dieser Einnahme ist auch USt enthalten, die Du abführen mußt.

Übrigens -fall Du Übernachtugnen hast- achte darauf, daß die Abschaffung des Vorsteuerabzugs bei Hotelübernachtungen rückwirkend wieder möglich ist, weil die Abschafung rechtwidrig war.

Die Tätigkeit als Feuerschlucker finde ich toll. Hast Du viele Betriebsausgaben für Brandsalbe und Verbandmaterial???

Gruß, Norbert

hallo,

bin feuerjongleur und mache grade meine steuererklärung für
das jahr. mit der einkommenssteuererklärung ging es wohl, aber
nun bin ich an der umsatzsteuer, was zum 1. x ist, deshalb
noch einige fragen:

  • stimmt es, dass man die bewirtungskosten nicht
    berücksichtigen darf?
  • wie kann ich die verpflegungsmehraufwandskosten bei der
    umsatzsteuer berücksichtigen?
  • mein auto nutze ich überwiegend privat, deshalb habe ich die
    geschäftskilometer per pauschale abgerechnet. wie kann ich
    aber diese kilometer bzw meine entrichtete umsatzsteuer bei
    den geschäftskilometern geltend machen?
  • muss ich beim telefon die umsatzsteuer mit dem privatanteil
    abziehen?

vielen dank!!!
ciao sam

hallo sam,

hast du so hohe umsätze im jahr gehabt, dass du umsatzsteuer zahlen musst (mehr als 32.500 dm einnahmen)? oder hast du so hohe investitionen, dass du vom fiskus eine menge vorsteuer erstattet bekommst?

ansonsten solltest du überlegen, ob du nicht lieber als sogenannter „kleinunternehmer“ darauf verzichtest, eine umsatzsteuererklärung abzugeben. siehe hierzu § 19 ustg http://www.steuernetz.de/gesetze/ustg/20001219/p19.html .

probleme hättest du allerdings, wenn du rechnungen mit umsatzsteuer ausgestellt hast. die müsstest du dann in absprache mit den unternehmen, für die du gearbeitet hast, berichtigen.

weiterhin viel erfolg beim feuerspucken.
gunnar

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