Hallo,
ich hab da mal eine wichtige Frage. Weshalb zahlen Landwirtschaftsbetriebe ( Einzelbetriebe) keine Gewerbesteuer ( wie Freiberufler) ?
Danke im voraus …
Janine
Hallo,
ich hab da mal eine wichtige Frage. Weshalb zahlen Landwirtschaftsbetriebe ( Einzelbetriebe) keine Gewerbesteuer ( wie Freiberufler) ?
Danke im voraus …
Janine
Weshalb zahlen
Landwirtschaftsbetriebe ( Einzelbetriebe) keine Gewerbesteuer
( wie Freiberufler) ?
hallo janine,
uiiii. da mischst du aber ein paar begriffe in die frage.
solche fragen löst man anhand des gesetzes!
§ 2 Gewerbesteuergesetz verrät in Absatz 1:
„Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen. […]“
aha, also gewerbebetriebe sind werden als objekte besteuert. die begriffsdefinition entlehnt sich aus dem EStG.
im EStG sind folgende einkunftsarten aufgezählt:
auch wieder § 2 Abs. 1:
Der Einkommensteuer unterliegen
die der Steuerpflichtige während seiner unbeschränkten Einkommensteuerpflicht oder als inländische Einkünfte während seiner beschränkten Einkommensteuerpflicht erzielt. […]"
so, nun werden wohl welche auch unter § 2 GewStG fallen? richtig, die hier unter Nr. 2 aufegführt werden. die nähere erläuterung, was ein gewerbebetrieb i.S.d. EStG ist steht dann im § 15 EStG Abs. 2 widerum:
„Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.“
ergo:
gewerbe ist alles, was nicht 1. und 3. ist!
unter 3. „einkünfte aus selbständiger arbeit“ fallen mitunter die einkünfte der freien berufe (ärzte, anwälte, notare, etc.) und der sonstigen selbständigen tätigen (testamentsvollstrecker, vermögensverwalter etc.).
achtung: don’t mix FREIBERUFLER UND SELBSTÄNDIGE UND GEWERBE
ergo aus ergo:
alle unternehmer versuchen entweder land/forstwirte zu werden oder nachzuweisen, das sie einkünfte aus selbständiger arbeit haben. dann sind sie naemlich nicht gewerbe lt. ESTG und unterliegen NICHT der gewerbesteuer.
so, nun klar, oder? im übrigen ist der besprochene land/forstwirt der idealforstwirt, der nur anbaut und sein vieh vom eigenanbau füttert. mitunter kann tierzucht naemlich auch gewerblich sein, oder nebenbetriebe der landwirte sind gewerbeobjekte etc. etc. „… aber dies ist ein zu weites Feld Luise …“
gruss vom
showbee