Lohnsteuerbescheid - Einspruchsfrist?

Hallo!

Ich habe meinen Lohnsteuerbescheid oder wie man das auch nennt für 2000 bekommen. Jetzt kam da zu meinem Lohnsteuerprogramm eine Differenz von knapp 1.000,-DM raus.

Ich habe auf dem Bescheid keine Info gefunden, innerhalb welchen Fristen ich Einspruch einreichen kann. Und wie mache ich das dann? Wie bekomme ich heraus, wer sich so verhauen hat, das FA oder mein Programm?

Danke und liebe Grüße!
Snoef

Hi Swantje,

meines Wissens nach sind es 4 Wochen. Unf formlos genügt.
Ich würde dann einfach mal prüfen, was sie nicht anerkannt haben und dies dann auch reklamieren bzw. schauen, wo verschiedene Beträge angesetzt wurden.

Gruß
Marco

Hallo!

Die sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung steht in aller Regel am Ende deines „Einkommensteuerbescheides“. Dort wird etwas stehen im Stil von „… gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats ab Zugang Einspruch bei dem … Finanzamt einlegen…“.
Schau einfach auf das Bescheiddatum, rechne 3 Tage dazu und Du weißt, wann der Bescheid als spätestens zugegangen gilt. Z. B. gilt ein Bescheid vom 3.1.2002 als spätestens am 6.1.2002 zugegangen (=„bekanntgegeben“), also muss Dein Einspruch spätestens am 6.2.2002 beim Finanzamt im Briefkasten sein, falls das ein Wochenende oder Feiertag sein sollte, am darauffolgenden Werktag.
Solltest Du etwas nachzahlen müssen und triftige Gründe (!) für einen Fehler sprechen, musst Du außerdem Aussetzung der Vollziehung beantragen, denn sonbst musst Du trotz Einspruch erstmal (sei es auch vorübergehend) den geforderten Betrag zahlen.

Ciao!
Nemo