KFZ Halter auch VS Nehmer bei Gesamtkostenermittl

Hallo Experts,

möchte mir ein neues Auto kaufen, welches ich überwiegend geschäftlich nutzen werde.

Die Versicherung möchte ich über meine Partnerin laufen lassen, da sie günstigere Konditionen nutzen kann (Beamtin)

Da m.W. die KFZ VS und KFZ Steuer mit in die PKW Gesamtkosten einbezogen werden können die Frage, ob der Fahrzeughalter und/oder der VS Nehmer in diesem Fall auch meine Partnerin sein kann, oder ob es zwingend notwendig ist, das derjenige der die KFZ Kosten abrechnen möchte zwingend auch der Halter und/oder VS Nehmer sein muss.

Besten Dank
Thomas

Hallo Thomas,

ich praktiziere das, weil ich noch nicht so hohe SFR-Einstufung genieße. Es ist kein Problem, du musst nur einen Beleg beifügen, in dem der Halter bestätigt, dass du für die Kosten aufkommst.

Ich mache dies zumindest so. Ich glaube, dies wäre auch noch nicht nötig, allerdings wird glaube geprüft, ob für das Fahrzeug 2x Kosten abgerechnet werden.

Gruß
Marco

rehi,

wird gefaehrlich, denn versicherungsnehmer und zahlender müssen identisch sein um steuerlich einen abzug zu bekommen. so ist das bei den vorsorgeaufwendungen, wie bei den betrieblichen versicherungen (drittaufwand), denn nicht schadensfälle des unternehmers sondern eines dritten sind hier versichert.

bei vorsorgeaufwendungen kann es soweit gehen, das keiner sie ansetzen kann, denn

a) der versicherungsnehmer zahlt nix, sondern der eigentliche nutzer des kfz…

b) der eigentliche nutzer des kfz ist nicht versicherungsnehmer, ergo ist die ausgabe nicht betrieblich veranlasst…

ich wäre hiermit vorsichtig!!!

gruss vom

showbee

Hi Bee,

wieso ist es denn dann bisher immer akzeptiert worden?

*fragend*

Marco

wieso ist es denn dann bisher immer akzeptiert worden?

rehi,

sie können, müssen aber nicht, wenn der bearbeiter sich querstellt, hast du pech, die FG werden dir m.E. auch kein recht geben, BFH hat auch schon mehrfach zum echten drittaufwand urteile gesprochen…

gruss (haste schon heute :wink:

der showbee