Firmenagen und Einkommensteuer?
Von: , Frage gestellt am Fr, 11. Jan 2002
Wenn ich einen Firmenwagen habe und diesen selbst
bezahle, kann ich dann die gefahrenen Kilometer
zur Arbeit bei der Steuer geltend machen?
Danke!
Caro
Wenn ich einen Firmenwagen habe und diesen selbst
bezahle, kann ich dann die gefahrenen Kilometer
zur Arbeit bei der Steuer geltend machen?
Danke!
Caro
Hallo caro,
Wenn Du das Auto selbst bezahlst kannst Du natürlich ganz normal die Entfernungspauschale absetzen, nur wenn Du das Auto selbst bezahlst, dann ist es ja gerade kein Firmenwagen. Bin mir daher nicht ganz sicher, dass ich die Frage richtig verstehe.
Gruß
Werner
natürlich ist es kein Firmenwagen.
Es ist ein Wagen, der über die Firma
geleast wird.
Wo ich auch für jeden Kilometer zahlen muß.
Da ergibt sich schon die nächste Frage.
Wenn ich hier eine andere Kilometerzahl als bei der Einkommensteuer angebe.
Fällt das dem Finanzamt auf?
Vielen Dank!
Grüße
Caro
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hi,
also handelt es sich um einen zur nutzung (auch privat) überlassenen pkw des arbeitgebers. du kannst wie gesagt die entfernungspauschale ansetzen, die wird auch in die berechnung des geldwerten vorteils eingerechnet (0,03% regelung) schau dazu mal auf die lohnabrechnung.
es wäre sträflich dumm, bei der lohnrechnung weniger privat-km anzugeben als tatsächlich oder ggf. mehr fahrten wohnung --> arbeit als gefahren.
bei einer lohnsteuerprüfung bei deinem arbeitgeber werden die daten ausgewertet und in deiner einkommensteuerveranlagung nachgeprüft, kommt es zu abweichungen ist das geschrei gross!
gruss vom
showbee
Es ist zulässig, bei der Berechnung des geldwerten Vorteils durch den Arbeitgeber von der kürzesten Straßenverbindung auszugehen. Bei der Entfernungspauschale darf man dagegen die verkehrsgünstigste Verbindung ansetzen. Das Finanzamt prüft diese Angaben mittels handelsüblicher Routenprogramme.
Viele Grüße
Richard
www.richard-beering.de