Hallo…
Also ich habe gerade ein Problem, wie folgender Vorfall zu berücksichtigen ist.
Angenommen ich mache eine Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG und kaufe eine Schreibmaschine für 2400€. Allerdings gebe ich eine vollständig abgeschriebene Schreibmaschine in Zahlung. Der eigentliche Preis der neuen Schreibmaschine war 2800€.
Wie berücksichtige ich das in der EÜR? Ich weiss, dass ich nach §4 Abs.3 Satz 3 die AfA ansetzen muss, aber nehme ich die 2400€ als Anschaffungskosten oder die 2800€ mit 400€ als Betriebseinnahme oder mache ich das ganz anders?
Danke für jeden Hinweis.
Mark
Ausführliche Antwort (breiteres Interesse?)
Hallo!
Ich gehe davon aus, dass Du Umsatzsteuer abführst und zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt bist, dann ist die Lösung auf Deine Frage verhältnismäßig einfach. Zunächst trennst Du gedanklich den einen Vorgang in zwei getrennte Vorgänge:
- Verkauf einer gebrauchten Maschine:
= regelmäßig umsatzsteuerpflichtige Lieferung zu 16% USt:
= Betriebseinnahme* "Erlös aus Abgang von Anlagevermögen zu 16% " (netto) -> einzutragen in USt-Voranmeldung
- Betriebseinnahme* „Vereinnahmte Umsatzsteuer“
- Betriebsausgabe „Abgang Restbuchwert Anlagevermögen“
*) zugeflossen ist anstelle von Bargeld der Sachwert „neue Maschine“, für die insoweit ja nichts zu zahlen war.
- Einkauf der neuen Maschine:
= Zugang im Anlagevermögen (Netto-Anschaffungskosten ohne abziehbare und abzugsfähige Vorsteuer, jedoch inkl. des Werts der hingegebenen Maschine)
- Betriebsausgabe „Verausgabte Vorsteuer“ -> eintragen in USt-Voranmeldung als Vorsteuer, bei Erstattung wieder Betriebseinnahme
- Betriebsausgabe „Abschreibung Anlagevermögen“
Du erstellst zwar eine einfache Überschussrechnung, vermutlich aber mit einem EDV-Programm. Folglich werden auch verschiedene Hilfskonten vorhanden sein, die in der Überschussrechnung selbst zwar nicht erscheinen, aber zur besseren Darstellung verwendet werden (können).
Beispiel:
> Kaufpreis neue Maschine
2.000 DM + 16% USt 320 DM = 2.320 DM,
> Inzahlungnahme netto
500 DM + 16% USt 60 DM = 560 DM,
> Restkaufpreis vom Bankkonto = 1.760 DM
> Abschreibung bzw. AfA …
a) per Hilfskonto Forderungen 560 DM
an Erlöse AV zu 16% 500 DM
an Vereinnahmte USt 16% 60 DM
b) per Buchwert-Abgang AV 1 DM
an AV/ Maschine alt 1 DM
c) per AV/ Maschine neu 2.000 DM
per Verausgabte VoSt 320 DM
an Hilfskonto Verbindlichkeiten 2.320 DM
d) per Hilfskonto Verbindlichkeiten 2.320 DM
an Bankkonto 1.760 DM
an Hilfskonto Forderungen 560 DM (= Verrechnung der Inzahlungnahme)
e) 31.12.
per Abschreibung …
an AV/ Maschine neu …
Sollte zusätzlich ein Skonto auf den Barpreis gewährt werden, müsste die bestehende Verbindlichkeit bei gleichzeitiger Minderung der verausgabten und der in die USt-VA eingetragenen Vorsteuer (16/116 des Zahlbetrags) gegen AV/ Maschine neu (AK 100/116) und Verausgabte Vorsteuer (Minderung 16/116) ausgebucht werden.
Wichtig: Du brauchst eine Einkaufsrechnung mit offenem USt-Ausweis auf den Gesamtkaufpreis, da sonst kein voller Vorsteuerabzug möglich ist.
Ciao!
Nemo
Hi…
Danke für die ausführliche Antwort. So in der Art habe ich mir das auch gedacht, war mir aber nicht ganz sicher.
Bis dann…
offenbare unrichtigkeit 
Beispiel:
> Kaufpreis neue Maschine
2.000 DM + 16% USt 320 DM = 2.320 DM,
> Inzahlungnahme netto
500 DM + 16% USt 60 DM = 560 DM,
> Restkaufpreis vom Bankkonto = 1.760 DM
> Abschreibung bzw. AfA …
hey nemo… seit wann sind 16% auf 500,- DM netto = 60,- DM USt??? *LOL* … bei mir sind das 80,- DM …
der fehler zieht sich durch deine ganze rechnung …
gruss vom
showbee
wie wahr, wie wahr…
… so ist das nun mal, einmal verschrieben, dann immer abgeschrieben…
Aber gut aufgepaßt - danke!
Ciao!
Nemo