Re^5: autoversicherung - schadensfall
Hi Jaku,
wenn (unbestritten auf der Stoßstange Kratzer sind, ist 400 €
vollkommen normal. Das einzig iudiotische an der Situation
sind höchstens lackierte Stoßstangen an sich.
400€ für das lackieren einer Stoßstange ? Bischen happig. Bei meiner Schwiegermutter ist das letztes Jahr gemacht worden. Hat DM 150,- gekostet (incl. verspachteln der Riefen). In einer Vertragswerkstatt würde ich bei 200€ schon schlucken. Stoßstange aus- und einbauen ca. 1 Stunde, also ca. 45€. Verbringen zum Lackierer vielleicht auch nochmal 1 Stunde, dann sind wir bei 90€. Lackieren incl. Vorarbeiten sagen wir mal 2 Stunden. Da komme ich im leben nicht auf 400€. Bei den Preisen wäre ja jeder zweite Unfallschaden ein Totalschaden. Ein Kollege hat seinen Firmenwagen (Audi A3) nach nur 2 Tagen zerkloppt. Ergebnis: 2 neue Kotflügel, neuer Grill, neue Stoßstange, neue Scheinwerfer und diverse Kleinteile. Hat ca.4000,-€ gekostet.
Noch dazu gibts ja den "Neu für alt" Abzug.
das wäre mir aber neu, zumindest bei nicht-Verschleißteilen
gibts den nur bei der Kasko.
Genau hier liegt das Problem. Die Stoßstange soll ja schon verbeult gewesen sein. Daher stehen die Versicherungen auf dem Standpunkt, wird jetzt repariert, ist auch die Beule weg und dadurch entsteht eine Wertverbesserung (dies ist nach wie vor umstritten, denn ich kenne keinen, der mehr Geld für sein Auto beim Verkauf bekam, weil es eine neue Stoßstange hatte).
Das Problem bei Deinem Vorschlag ist folgendes:
Versicherung zahlt nicht nur die Lackieung, sondern zusätzlich
das Gutachten (sofern eines gemacht wird) und 1-3 Tage (evtl.
wegen Trocknungszeit mehr als einen Tag) Nutzungsausfall.
Falls man also dann zurückzahlen will, wirds wesentlich teurer
als nur der Schaden.
Genau das war bei mir nicht der Fall. Ich habe lediglich die Summe, die an den Geschädigten gezahlt wurde, zurückerstattet.
Die anderen Kosten (Gutachter- und Anwaltskosten) trug die Versicherung. Der Nutzungsausfall ändert sich sowieso nicht (ob mit oder ohne Gutachten). Da die Versicherungen über eigene Gutachter und Anwälte verfügen, sehe ich da kein Problem. Jedenfalls kenne ich genügend Fälle, bei denen aus einem Kratzer plötzlich mehr wurde und sich der Geschädigte an diesem Schaden "sanieren" wollte. Da gilt es m.E. dagegenzuhalten. Letztendlich entscheidet sowieso die Versicherung, ob sie ein Gutachten in Auftrag gibt oder nicht. Nur wenn die Versicherung Betrug wittert, wird sie es tun.
Gruss Sebastian