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Von: , Frage gestellt am Mo, 12. Aug 2002

Einen Satz sollte jeder, der eine BUR abschließt in die besonderen Vereinbarungen schreiben:
"Alle Fragen wurden mit den Kenntnissen eines medizinischen Laien nach besten Gewissen beantwortet. In Zweifelsfällen und Unklarheiten steht Ihnen der im Antrag genannte Arzt zur Verfügung"
Ergebnis: bei einem Schadensfall gibt es keine Streitigkeiten mehr. Dieser Satz hat sich meines Wissens schon in der Praxis bewährt.
Grüße
Raimund

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