Sturmschäden

Hallon Experten,
unerwartet aber angekündigt, gibt es bei uns (Raum NRW )Sturm, und das richtig. Unser Nachbar hat gerade erlebt wie sich bepflanzte Blumenkästen in Flugzeuge verwandelten.
Hier meine Frage: -www- Wer zahlt was?
Bei Schäden an Gebäuden, Fahrzeugen an Hausrat.
Z.B. Fensterscheibe zu Bruch und Folgeschäden, Moped liegt quer auf der Straße usw.
Danke im Voraus für die Antworten und windfreies Restwochenende.
Dirk m.

Sturmschäden
Hallo Dirk,

bei Schäden am Haus zahlt die Sturmversicherung. Die sollte jeder Hausbesitzer haben, kostet nämlich wenig. Zur Anerkennung muss ein Surm mit mindestens Stärke (ich glaube es war) acht herrschen. Dann aber ist die Anerkennung unproblematisch: Mir hat man mal einen (geringen) Dachschaden bezahlt, der vermutlich gar nicht vom Sturm bewirkt war. Aber ich hatte das Glück, dass zum richtigen Zeitpunkt einer tobte.

Schäden an Kraftfahrzeugen zahlt die Kasko-Versicherung, aber die wird man bei einem Moped wohl selten haben.

Wenn aber z. B. ein Ast von Nachbars Baum auf das Moped fällt, ist er haftbar. Ob er versichert ist, ist dann sein Problem.

Liebe Grüße
Peggy

Hallo Peggy,

Wenn aber z. B. ein Ast von Nachbars Baum auf das Moped fällt,
ist er haftbar. Ob er versichert ist, ist dann sein Problem.

Nur, wenn ihm auch ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

Und das dürfte wohl eher nicht der Fall sein… oder hackst du deine Bäume erst ab und stellst sie nach dem Sturm wieder hin?

Gruß
Marco

Jallo Marco,

Wenn aber z. B. ein Ast von Nachbars Baum auf das Moped fällt,
ist er haftbar. Ob er versichert ist, ist dann sein Problem.

Nur, wenn ihm auch ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

Ich will meine Hand nicht ins Feuer legen, aber ich glaube, er ist doch haftbar.

Wenn mein Baum auf mein Haus fällt, ist es mein Problem.
Wenn sein Baum auf mein Haus fällt ist es seins.

Wohl dem, der dann eine Sturmversicherung hat!

Liebe Grüße
Peggy

Hallo Peggy,

Ich will meine Hand nicht ins Feuer legen, aber ich glaube, er
ist doch haftbar.

Nein, leg sie besser nicht hinein. Hinterher ist nämlich keine mehr dran, sie brennt lichterloh. :smile:

Wenn mein Baum auf mein Haus fällt, ist es mein Problem.

Richtig.

Wenn sein Baum auf mein Haus fällt ist es seins.

Nein. Auch deins. :smile:

Wohl dem, der dann eine Sturmversicherung hat!

Was nciht heißt, dass man sie nicht haben soll. :smile:

So… nun zur Erklärung.
Haftungsansprüche ergeben sich regelmäßig aus dem BGB. Standardgrundlage da ist § 823.

Demnach haftet jeder für einen Schaden unbegrenzt, wenn er schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig)(1.) das Recht eines anderen (2.) wiederrechtlich verletzt(3.) und der Schaden (4.) kausal(5.) mit der Verletzungshandlung ist.

Schuldhaft kann aber nur jemand handeln, der über seine Handlung im Klaren ist. Dies kann fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich sein. Es müssen alle fünf Punkte mit Ja beantwortet werden. Andererseits ist keine Haftung nach § 823 möglich.

Als einfache Überprüfung kannst du die Aussage stellen und prüfen, welche passt:

Fahrlässig: die im Verkehr nötige Sorgfalt außer Acht lassen
grob fahrlässig: Wird schon gut gehen…
bedingter Vorsatz: Na wenn schon…
Vorsatz: mit Wissen und Wollen

Die Haftung des Gebäude-/Grundstücksbesitzers könnte sich aber auch aus § 836 ff. ergeben. Doch dort finden wir die gleichen Anspruchsgrundlagen wie in §823.

Liegt kein Verschulden vor, so haftet der Besitzer nicht.
Verkehrssicherungspflicht ist zum Beispiel eine Pflicht, die dem Gebäude-/Grundstücksbesizer obliegt. Wird also festgestellt, der Ast ist morsch, so hat er ihn zu entfernen.
Kann man allerdings nicht davon ausgehen, dass der Baum irgendwo Fehler in seiner Beschaffenheit oder Struktur (morsch) aufweist, wird man kein Verschulden nachweisen können.

Zum Nachweis, dass man nicht von einem Fehler ausgehen konnte ist allerdings auch kein jährliches Bohrprotokoll mit Gewebeprobe nötig. :smile:

Gruß
Marco

Hallo Marco,

hört sich ja ganz überzeugend an, aber mein Gefühl sträubt sich noch. :smile:

Na, vielleicht kommt das noch auf die Reihe.

Liebe Grüße
Peggy

Hallon Experten,
unerwartet aber angekündigt, gibt es bei uns (Raum NRW )Sturm,
und das richtig. Unser Nachbar hat gerade erlebt wie sich
bepflanzte Blumenkästen in Flugzeuge verwandelten.
Hier meine Frage: -www- Wer zahlt was?
Bei Schäden an Gebäuden,

Gebäudeversicherung

Fahrzeugen
die Teilkaskoversicherung

an Hausrat.
doie Hausratversicherung

Z.B. Fensterscheibe

Glasversicherung

zu Bruch und Folgeschäden,
Moped
teilkasko moped
liegt

quer auf der Straße usw.
Danke im Voraus für die Antworten und windfreies
Restwochenende.
Dirk m.

deine hand brennt peggi
Marco hat recht

der nachbar kann nichts für den zaun deshalb kein Haftpflichtschaden.Da zahlt dann nur die eigene versicherung die Sturm mitversichert hat.

gruß anno

Hallo Marco,

hört sich ja ganz überzeugend an, aber mein Gefühl sträubt
sich noch. :smile:

Na, vielleicht kommt das noch auf die Reihe.

Liebe Grüße
Peggy

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mal ein anderes Beispiel dazu, Frage:
wieso ist es dann beim Auto völlig anders?
Wenn ich mit meinem Auto jemandem anderen Schaden zufüge, weil mit 180 auf der Autobahn der Reifen platzt (ohne dass vorher eine Beeinträchtigung des Reifens erkennbar war) und ich gegen sein Auto pralle, dann ist das auch weder grob fahrlässig noch vorsätzlich.
Dennoch muss meine Haftpflicht für den Schaden an dem anderen Auto aufkommen. Das Gleiche gilt doch auch für den Fall, wo durch eine Orkanböe mein Auto gegen das andere prallt. Auch hier kommt doch meine Haftpflicht für den gegnerischen Schaden auf, oder?
Das widerspricht doch der von Euch genannten Logik völlig…

Also: Wenn ein Baum aufgrund eines vom Eigentümer nicht beeinflussbaren Einflusses (Sturm) einen Schaden an fremden Sachen verursacht, dann muss er NICHT dafür aufkommen.
Wenn jedoch ein Auto aufgrund eines vom Eigentümer nicht beeinflussbaren Einflusses (Reifenplatzers) einen Schaden an fremden Autos verursacht, dann muss er (seine Haftpflicht) dafür aufkommen???
Warum??? Versteh ich nicht…

MfG
Werner

Hallo,
beim Auto handelt es sich um Die Gefährdungshaftung, da wird gezahlt wegem dem Betrieb des Fahrzeuges.

Bei Kfz ist es leider so.
Kann deine unten angebrachten bedenken verstehen, leider ändert es nichts an der Tatsache.

Gruß Anno

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Hallo Werner,

wie schon mein Vorredner sagte (deswegen auch das Sternchen :smile: ), gibt es beim Kraftfahrzeug eine Verschuldenshaftung. Die tritt immer bei einem schuldhaften Betrieb deines Fahrzeuges ein. Eine Schutzfunktion gegenüber deinen „Opfern“. Man geht hierbei von einer gewissen Betriebsgefahr aus, die der Betrieb eines Fahrzeuges mit sich bringt.

Dem gegenüber steht die Verschuldenshaftung. Und darunter fallen dann eben z.B. Sturmschäden.

Gruß
Marco

Sturm. Baum. Landwirtschaft
Hi,

Gefährdungshaftung bei Kfz ist bekannt.
Verschuldensnachweisproblem bei normaler Privathaftpflicht
ist bekannt.
Aber wisst ihr vielleicht, wie es ist, wenn der Eigentümer des
Baumes ein Landwirt ist und eine entsprechende Haftpflicht hat.
Habe mal von einem, der es wissen müsste gehört, dann gilt
die Verschuldensfrage wieder nicht.
Die Versicherung zahlt dann.
???

Hans

Hi,

Lieber Hans,
der Landwirt kann für Stumschäden bei denen ein Baum fällt nicht haftbar gemacht werden. Er kann nichts dafür für höhere Gewalt.

Etwas anderes ist es wenn du vorher dem Bauern mitgeteilt hast das der Baum z B. wackelt und nicht fest steht oder so morsch ist das er jederzeit umfallen könnte. Dann hätte er seiner Verkehrsicherheitspflicht nicht genüge getan und die Haftpflicht würde eintreten.

Aber nur dann.

Gruß Anno

Gefährdungshaftung bei Kfz ist bekannt.
Verschuldensnachweisproblem bei normaler Privathaftpflicht
ist bekannt.
Aber wisst ihr vielleicht, wie es ist, wenn der Eigentümer des
Baumes ein Landwirt ist und eine entsprechende Haftpflicht
hat.
Habe mal von einem, der es wissen müsste gehört, dann gilt
die Verschuldensfrage wieder nicht.
Die Versicherung zahlt dann.
???

Hans

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