Günstigstes Kraftfahrzeug

Hallo, W-W-W-Experten!
Zur Zeit bin ich ohne Auto, trotz gültiger Fahrerlaubnis. Für den Fall, daß ich mir irgendwann mal wieder ein Auto anschaffen sollte, möchte ich gerne in der Zwischenzeit meine Versicherungsprozente nach unten „fahren“. Was ist hierfür erforderlich? Wer hat gute Tips? Welches Kfz ist in der Versicherung und Steuer am günstigsten, bzw. wie kann ich das herausfinden? Muß ich, um die Versicherungsprozente abzubauen überhaupt ein Kfz anmelden, oder reicht ein Mindestbeitrag an die Versicherung? Reicht es, vom günstigsten Kfz den Fahrzeugbrief zu besitzen (bspw. von einer Schrottkarre oder Kraftrad ohne TÜV und Zulassung und ein paar EURO für den Kfz-Brief-Erwerb) und darauf eine Versicherung laufen zu lassen?
Über gute und legale Tips würde ich mich freuen.
Viele Grüße,
ReggaeFan

Hi!

Ich habe seit Jahr und Tag meine alte Vespa (TÜV 8/95 wie ich letztens herausfand…) mit 135 cc, also ein Motorrad und nicht die teuren 80er/125er, angemeldet in der Garage stehen.
Das Ding kostet ca. 70 EUR Steuer und Versicherung pro Jahr.
Wann immer irgendwas Versicherungsrelevantes mit dem Auto passierte, habe ich danach die Versicherungen getauscht, also die niedrige Prämie des Motorrades für das Auto weiterverwendet und das Motorrad neu starten lassen. Motorräder beginnen immer bei 100%, nicht bei 175 oder 225 wie Autos. Über die Jahre hat sich das gewaltig gelohnt.
Du benötigst hierfür keinen Motorrad-Führerschein, zulassen kannst Du auf Deinen Namen, was Du willst. Nur fahren darfst Du eben nicht.
Zwei weitere Vorteile: kaum Platzbedarf, niedriger Anschaffungspreis (bei Ebay gibt es solche Roller mit 2 Monaten TÜV (reicht ja aus, um sie zuzulassen) für 150-200 Euro und die fahren manchmal sogar noch) und niedrige Steuern. Dies hast Du nämlich bei Deiner Idee, ein altes Auto zuzulassen, vergessen.
TÜV interessiert keinen, solange das Gefährt auf Privatgrund steht und nicht gefahren wird.

Grüße,

Mathias

P.S.: einen weiteren Vorteil hat die Sache: diesen Sommer habe ich angefangen, die Vespa zu restaurieren. Allein das hat schon Spass gemacht. Nun freue ich mich drauf, das Ding in der nächsten Woche fertigzustellen und es dann im Frühjahr zu benutzen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo, W-W-W-Experten!

was ich oft praktiziere ist ein schrott motorrad wenig ps/kw
11Kw z B was noch tüv hat anmelden und versichern. Kann dann jahre im stall stehen weil es nicht fährt kein Tüv, bitte nicht auf strasse, und dann irgnedwann abmelden und % auf KFZ.
Das geht wunderbar.
nur haftpflicht kostet ca 50 Euro im Jahr.
Tk nicht machen wäre eion Witz.
Gruß Anno

Zur Zeit bin ich ohne Auto, trotz gültiger Fahrerlaubnis. Für

den Fall, daß ich mir irgendwann mal wieder ein Auto
anschaffen sollte, möchte ich gerne in der Zwischenzeit meine
Versicherungsprozente nach unten „fahren“. Was ist hierfür
erforderlich? Wer hat gute Tips? Welches Kfz ist in der
Versicherung und Steuer am günstigsten, bzw. wie kann ich das
herausfinden? Muß ich, um die Versicherungsprozente abzubauen
überhaupt ein Kfz anmelden, oder reicht ein Mindestbeitrag an
die Versicherung? Reicht es, vom günstigsten Kfz den
Fahrzeugbrief zu besitzen (bspw. von einer Schrottkarre oder
Kraftrad ohne TÜV und Zulassung und ein paar EURO für den
Kfz-Brief-Erwerb) und darauf eine Versicherung laufen zu
lassen?
Über gute und legale Tips würde ich mich freuen.
Viele Grüße,
ReggaeFan

Du bist ein übler Mensch! *ggg*
Hi!

da „kennt“ man sich seit mehr als 2 Jahren hier und Du bringst diesen Tip erst jetzt unter die Leute.
das ist doch böse sowas! :wink:)
Trotz der verlorenen Zeit, der ist richtig gut *michzuebayverabschied*

Dankende Grüße!
Micha

hi!

da „kennt“ man sich seit mehr als 2 Jahren hier und Du bringst
diesen Tip erst jetzt unter die Leute.
das ist doch böse sowas! :wink:)

Hat ja niemand gefragt! Ich mache das seit 10 Jahren so.

Trotz der verlorenen Zeit, der ist richtig gut
*michzuebayverabschied*

Klar. Seriös und effektiv.

Grüße,

Mathias

Irrtum!

Hi!

… meine alte Vespa (TÜV 8/95 wie ich letztens herausfand …

TÜV interessiert keinen, solange das Gefährt auf Privatgrund
steht und nicht gefahren wird.

Das ist ein riesiger und bei dieser Zeitüberschreitung möglicherweise sehr folgenschwerer Irrtum! Hierzu hat es einen langen Prozess gegeben, nachdem eine Polizeistreife ein zugelassendes Fahrzeug mit abgelaufenem TÜV auf einem Privatgrundstück entdeckt hat. Ergebnis: Solange ein Fahrzeug zugelassen ist, muss auch der TÜV gültig sein , sonst Anzeige + Strafe. Es kommt nicht darauf an, ob man tatsächlich auf öffentlichen Straßen fährt oder parkt, sondern ob aufgrund der Zulassung die Möglichkeit dazu besteht.

Der Eigentümer war der Ansicht, solange nur Privatgrund und nicht öffentliche Straße, ist das seine Sache, er ist damit aber nicht durchgedrungen. Ich habe gerade mal nach dem Urteil gesucht, aber leider nix gefunden.

Solange niemand das „Moped“ in der Garage sieht, wird wohl nix passieren, aber wehe, wenn doch.

Grüße
Sebastian

1 Like

DIE Fundstelle…
…hätt ich gerne!

Hallo!

Das ist für mich wirklich das ALLERerste Mal, so etwas gehört zu haben!
Ich will deine Aussage nicht anzweifeln, aber hast du evtl. ein paar Angaben zu dem Urteil? Wann, wo, welches Gericht, etc.?

Dem würd ich gern mal nachgehen.

Schönen Gruß,
Robert

Das ist ein riesiger und bei dieser Zeitüberschreitung
möglicherweise sehr folgenschwerer Irrtum! Hierzu hat es einen
langen Prozess gegeben, nachdem eine Polizeistreife ein
zugelassendes Fahrzeug mit abgelaufenem TÜV auf einem
Privatgrundstück entdeckt hat. Ergebnis: Solange ein
Fahrzeug zugelassen ist, muss auch der TÜV gültig sein
,
sonst Anzeige + Strafe. Es kommt nicht darauf an, ob man
tatsächlich auf öffentlichen Straßen fährt oder parkt, sondern
ob aufgrund der Zulassung die Möglichkeit dazu besteht.

Der Eigentümer war der Ansicht, solange nur Privatgrund und
nicht öffentliche Straße, ist das seine Sache, er ist damit
aber nicht durchgedrungen. Ich habe gerade mal nach dem Urteil
gesucht, aber leider nix gefunden.

Solange niemand das „Moped“ in der Garage sieht, wird wohl nix
passieren, aber wehe, wenn doch.

…hätt ich gerne!

Hallo!

Das ist für mich wirklich das ALLERerste Mal, so etwas gehört
zu haben!
Ich will deine Aussage nicht anzweifeln, aber hast du evtl.
ein paar Angaben zu dem Urteil? Wann, wo, welches Gericht,
etc.?

Dem würd ich gern mal nachgehen.

Hi Robert,

ich habe schon gesucht, aber nix gefunden. Ich war damals auch hell empört über dieses Urteil, weil ich es überhaupt nicht verstehen konnte, aber es war so.

Leider weiß ich auch nicht mehr, wo ich das gelesen habe, möglicherweise in der ADAC Motorwelt … ich habe gerade zehn Ausgaben des Audi Magazins durchgeflöht (jeweils 10 Urteile drin), aber da war’s auch nicht dabei.

Grüße
Sebastian

Hallo Interessierte,

wenn ihr ADAC-Mitglied seid, ruft doch folgende Telnr an:

ADAC Anwälte Verkehrsrecht
01805 101112
089 76760

dort kann euch mit Sicherheit bzgl. des Urteils weiter geholfen werden! (Mir haben die schon oft geholfen, direkt am Telefon).

Viele Grüße
Marlene

…hätt ich gerne!

Hallo!

Das ist für mich wirklich das ALLERerste Mal, so etwas gehört
zu haben!
Ich will deine Aussage nicht anzweifeln, aber hast du evtl.
ein paar Angaben zu dem Urteil? Wann, wo, welches Gericht,
etc.?

Dem würd ich gern mal nachgehen.

Hi Robert,

ich habe schon gesucht, aber nix gefunden. Ich war damals auch
hell empört über dieses Urteil, weil ich es überhaupt nicht
verstehen konnte, aber es war so.

Leider weiß ich auch nicht mehr, wo ich das gelesen habe,
möglicherweise in der ADAC Motorwelt … ich habe gerade zehn
Ausgaben des Audi Magazins durchgeflöht (jeweils 10 Urteile
drin), aber da war’s auch nicht dabei.

Grüße
Sebastian