Ärger mit der Privat-Haftpflicht.....

Von: , Frage gestellt am Do, 31. Okt 2002

Versicherungen sind dazu da nicht zu leisten wenn man sie benötigt.......

habe beim Beladen meines PKW's ein anderes Kfz beschädigt.
Meine Haftpflichtversicherung verweigert die Übernahme des Schadens mit folgender Begründung:
Die AGBs enthalten folgende Klausel: "Nicht vrsichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters od. Führers eines Kraft-, Luft oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.

Wie eng ist der Begriff Gebrauch auszulegen? Gilt Be-/Entladen demnach als Gebrauch (mein Gefühl sagt mir das der Zweck eines Fahrzeugs in der Beförderung von Punkt A nach Punkt B liegt und Gebrauch sich damit auch nur auf Beförderung beziehen kann....)

Habe ich eine Chance wenn ich juristisch gegen meine Haftpflichtversicherung vorgehe?

(P.S.: was lernen wir daraus? Ehrlichkeit zahlt sich halt doch nicht aus.......)

herzlichen Dank
/martin

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 27 Minuten 0 hilfreich
    Re: Ärger mit der Privat-Haftpflicht.....

    Sorry,
    aber da hat deine Versicherung recht. Be und Entladen gehören leider in Bereich der KFZ Haftpflicht.

    Gruß Anno









    Versicherungen sind dazu da nicht zu leisten wenn man sie benötigt.......

    habe beim Beladen meines PKW's ein anderes Kfz beschädigt.
    Meine Haftpflichtversicherung verweigert die Übernahme des
    Schadens mit folgender Begründung:
    Die AGBs enthalten folgende Klausel: "Nicht vrsichert ist die
    Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters od. Führers
    eines Kraft-, Luft oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden die
    durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.

    Wie eng ist der Begriff Gebrauch auszulegen? Gilt Be-/Entladen
    demnach als Gebrauch (mein Gefühl sagt mir das der Zweck eines
    Fahrzeugs in der Beförderung von Punkt A nach Punkt B liegt
    und Gebrauch sich damit auch nur auf Beförderung beziehen
    kann....)

    Habe ich eine Chance wenn ich juristisch gegen meine
    Haftpflichtversicherung vorgehe?

    (P.S.: was lernen wir daraus? Ehrlichkeit zahlt sich halt doch
    nicht aus.......)

    herzlichen Dank
    /martin

  2. Antwort von nach 30 Minuten 0 hilfreich
    Re: Ärger mit der Privat-Haftpflicht.....

    Tach! Versicherungen sind dazu da nicht zu leisten wenn man sie
    benötigt.......
    Falsche Herangehensweise :-) habe beim Beladen meines PKW's ein anderes Kfz beschädigt.
    Meine Haftpflichtversicherung verweigert die Übernahme des
    Schadens mit folgender Begründung:
    Die AGBs enthalten folgende Klausel: "Nicht vrsichert ist die
    Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters od. Führers
    eines Kraft-, Luft oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden die
    durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.
    Und damit liegt Deine Privathaftpflicht völlig richtig. Wie eng ist der Begriff Gebrauch auszulegen? Gilt Be-/Entladen
    demnach als Gebrauch (mein Gefühl sagt mir das der Zweck eines
    Fahrzeugs in der Beförderung von Punkt A nach Punkt B liegt
    und Gebrauch sich damit auch nur auf Beförderung beziehen
    kann....)
    Eindeutig: Be- und Entladen gehört zum typischen Gebrauch eines Kraftfahrzeugs.

    Ich hab heute früh dazu an anderer Stelle schonmal was geschrieben, hier http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv... Habe ich eine Chance wenn ich juristisch gegen meine
    Haftpflichtversicherung vorgehe?
    Nee, absolut null Chance. Die Bedingungen sind eindeutig. (P.S.: was lernen wir daraus? Ehrlichkeit zahlt sich halt doch
    nicht aus.......)
    Auch nicht ganz richtig. Daraus lernen wir, das es sich einerseits lohnt, die Bedingungen seiner Versicherungspolicen zu lesen und das man andererseits besser aufpassen sollte :-)

    Tut mir leid für Dich, aber da dürftest Du keine Chance habe.

    Gruß vom

    Dicken MD.

  3. Antwort von nach 2 Stunden 2 hilfreich
    Re: Ärger mit der Privat-Haftpflicht.....

    hallo Marty,
    Dicker und anno hat ja schon richtig geklärt, dass die Privathaftpflicht nicht dafür aufkommen kann.
    Doch wo liegt das Problem? Du bist KFZ-Haftpflichtversichert!
    Klar, der SF-Rabatt sinkt bei Inanspruchnahme. Das ist aber erst die zweite Überlegung. Erst mal: hier ist eine Versicherung, die zahlt! Ob sich´s rentiert, ist dann die andere Überlegung!
    Grüße
    Raimund.

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