Ärger mit der Privat-Haftpflicht.....
Von: , Frage gestellt am Do, 31. Okt 2002
Versicherungen sind dazu da nicht zu leisten wenn man sie benötigt.......
habe beim Beladen meines PKW's ein anderes Kfz beschädigt.
Meine Haftpflichtversicherung verweigert die Übernahme des Schadens mit folgender Begründung:
Die AGBs enthalten folgende Klausel: "Nicht vrsichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters od. Führers eines Kraft-, Luft oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.
Wie eng ist der Begriff Gebrauch auszulegen? Gilt Be-/Entladen demnach als Gebrauch (mein Gefühl sagt mir das der Zweck eines Fahrzeugs in der Beförderung von Punkt A nach Punkt B liegt und Gebrauch sich damit auch nur auf Beförderung beziehen kann....)
Habe ich eine Chance wenn ich juristisch gegen meine Haftpflichtversicherung vorgehe?
(P.S.: was lernen wir daraus? Ehrlichkeit zahlt sich halt doch nicht aus.......)
herzlichen Dank
/martin
