Krankenversicherung
Von: , Frage gestellt am Fr, 1. Nov 2002
Hallo,
ich bin in einer BKK freiwillig versichert.
Ich liege mit meinem Gehalt auch über der neugeplanten Grenze der Pflichtversicherung.
Ich zahle ja schon den maximalen Beitrag. Nun die Frage: Steigt dann auch die Bemessungsgrenze? D.h. steigen meine realen Beiträge dadurch?
Gruß
Matthias
