Direktversicherung vor Ablauf gekündigt!
Von: , Frage gestellt am Mo, 4. Nov 2002
hallo,
zum steuerlichen problem habe ich schon im steuerbrett geschrieben. ggf. schaut mal da rein...
es geht um folgendes: ein arbeitgeber (einzelunternehmung) hat für ein paar arbeitnehmer DV abgeschlossen.
nach rücksprache wurde aufgrund liquider engpässe die DV vorher gekündigt. ist es regel, das die rückzahlbeträge an den AG gehen. haette nicht die gesamte summe an die jeweiligen AN fliessen muessen?
wer bekommt die kapest gutgeschrieben... ist hier ein unterschied zu machen, wie die DV besteuert wurde (pauschal oder regel) und und und...
wer kann sachdienliche hinweise zum nachlesen geben. links?
danke und gruss
vom showbee
