Rechtschutzversicherung
Von: , Frage gestellt am Mo, 4. Nov 2002
Hallo,
ich habe einige Fragen, deren Antworten ich den FAQ nicht zu entnehmen können glaube.
Hintergrund: Einige Regelungen, die die recycelte Regierung zu treffen droht, könnten mich u.U. empfindlichst treffen (derzeit sieht es nicht so aus). Ich meine, falls diese Dinge beschlossen werden sollten, dagegen aus dem ein oder anderen Grunde erfolgreich gerichtlich vorzugehen können.
Folgende Fragen ergeben sich vor dem Hintergrund, daß ich derzeit noch keine Rechtschutzversicherung habe:
1. Umfaßt eine handelsübliche RSV Initiativklagen vor Verwaltungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht? Den Seiten von einigen Versicherungen habe ich das nicht positiv entnehmen können.
2. Mit den Sperrfristen kenne ich mich nicht recht aus. Wie lange sind die üblicherweise (ich hab was von 6 Monaten im Kopf)? Die FAQ zu dem Thema habe ich zwar gelesen, aber dennoch die Frage: Wenn die Gesetzesänderungen jetzt beschlossen werden und ich jetzt - d.h. kurz oder nach Beschluß des Gesetzes - eine Rechtschutzversicherung abschließe, wird diese dann eine etwaige Klage gegen das betreffende Gesetz bzw. die rechtlichen Folgen draus nach Inkraftsetzung übernehmen (bzw. die potentiellem Kosten aus selbiger)? Was ist, wenn die Folgen sich erst später zeigen, z.B. nach Ablauf der Sperrfrist? Was ist, wenn ich mich erst entschließe, gegen dieses Gesetz zu klagen, wenn die Sperrfrist vorbei ist, die Folgen mich aber schon länger treffen?
Gruß und Danke für evtl. Antworten
Christian
