Rechtschutzversicherung

Von: , Frage gestellt am Mo, 4. Nov 2002

Hallo,

ich habe einige Fragen, deren Antworten ich den FAQ nicht zu entnehmen können glaube.

Hintergrund: Einige Regelungen, die die recycelte Regierung zu treffen droht, könnten mich u.U. empfindlichst treffen (derzeit sieht es nicht so aus). Ich meine, falls diese Dinge beschlossen werden sollten, dagegen aus dem ein oder anderen Grunde erfolgreich gerichtlich vorzugehen können.

Folgende Fragen ergeben sich vor dem Hintergrund, daß ich derzeit noch keine Rechtschutzversicherung habe:

1. Umfaßt eine handelsübliche RSV Initiativklagen vor Verwaltungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht? Den Seiten von einigen Versicherungen habe ich das nicht positiv entnehmen können.

2. Mit den Sperrfristen kenne ich mich nicht recht aus. Wie lange sind die üblicherweise (ich hab was von 6 Monaten im Kopf)? Die FAQ zu dem Thema habe ich zwar gelesen, aber dennoch die Frage: Wenn die Gesetzesänderungen jetzt beschlossen werden und ich jetzt - d.h. kurz oder nach Beschluß des Gesetzes - eine Rechtschutzversicherung abschließe, wird diese dann eine etwaige Klage gegen das betreffende Gesetz bzw. die rechtlichen Folgen draus nach Inkraftsetzung übernehmen (bzw. die potentiellem Kosten aus selbiger)? Was ist, wenn die Folgen sich erst später zeigen, z.B. nach Ablauf der Sperrfrist? Was ist, wenn ich mich erst entschließe, gegen dieses Gesetz zu klagen, wenn die Sperrfrist vorbei ist, die Folgen mich aber schon länger treffen?

Gruß und Danke für evtl. Antworten
Christian

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Rechtschutzversicherung

    hallo Christian Hintergrund: Einige Regelungen, die die recycelte Regierung zu
    treffen droht, könnten mich u.U. empfindlichst treffen
    (derzeit sieht es nicht so aus). Ich meine, falls diese Dinge
    beschlossen werden sollten, dagegen aus dem ein oder anderen
    Grunde erfolgreich gerichtlich vorzugehen können.

    Folgende Fragen ergeben sich vor dem Hintergrund, daß ich
    derzeit noch keine Rechtschutzversicherung habe:

    1. Umfaßt eine handelsübliche RSV Initiativklagen vor
    Verwaltungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht? Den
    Seiten von einigen Versicherungen habe ich das nicht positiv
    entnehmen können.
    Das frage ich lieber mal bei der RS nach (mit dem, was Marco wissen wollte). Gefühlsmäßig würde ich mal sagen: BVG: nein. Steht glaube ich auch irgendwo.
    2. Mit den Sperrfristen kenne ich mich nicht recht aus. Wie
    lange sind die üblicherweise (ich hab was von 6 Monaten im
    Kopf)? Die FAQ zu dem Thema habe ich zwar gelesen, aber
    dennoch die Frage: Wenn die Gesetzesänderungen jetzt
    beschlossen werden und ich jetzt - d.h. kurz oder nach
    Beschluß des Gesetzes - eine Rechtschutzversicherung
    abschließe, wird diese dann eine etwaige Klage gegen das
    betreffende Gesetz bzw. die rechtlichen Folgen draus nach
    Inkraftsetzung übernehmen (bzw. die potentiellem Kosten aus
    selbiger)? Was ist, wenn die Folgen sich erst später zeigen,
    z.B. nach Ablauf der Sperrfrist? Was ist, wenn ich mich erst
    entschließe, gegen dieses Gesetz zu klagen, wenn die
    Sperrfrist vorbei ist, die Folgen mich aber schon länger
    treffen?
    Die Wartezeit beträgt 3 Monate. Doch Vorsicht: die Versicherungen mit Kausaltheorie können evtl. Probleme machen, wenn der Grund des Rechtsstreites vor Vertragsbeginn liegt.

    • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Rechtschutzversicherung

      Hallo Raimund,

      nicht nur die, denn hier liegt doch das Kind schon augenscheinlich im Brunnen.

      Gruß
      Marco

      PS. Wartezeit bedeutet, dass man erst nach einer gewissen Frist die Versicherung frühestens in Anspruch nehmen kann. Regelwartezeit beträgt 3 Monate. Bedeutet also 1.12. Abschluss, früheste Leistung ab dem 1.3.

      • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Rechtschutzversicherung

        hallo Marco nicht nur die, denn hier liegt doch das Kind schon
        augenscheinlich im Brunnen.
        ???????
        Gruß
        Marco

        PS. Wartezeit bedeutet, dass man erst nach einer gewissen
        Frist die Versicherung frühestens in Anspruch nehmen kann.
        Regelwartezeit beträgt 3 Monate. Bedeutet also 1.12.
        Abschluss, früheste Leistung ab dem 1.3.
        Sagte ich ja!
        Grüße
        Raimund

        • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Rechtschutzversicherung

          Hallo Raimund, nicht nur die, denn hier liegt doch das Kind schon
          augenscheinlich im Brunnen.
          ???????
          Hier wollte ich ausdrücken, dass man ja von einer möglichen Klage wüsste und das wäre nicht mehr versichert. Sagte ich ja!
          Wollte es nur noch was ausführlicher darlegen. :-)

          Gruß
          Marco

          • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Rechtschutzversicherung

            hallo Marco,
            leider gibt es immer noch Versicherungswillige, die glauben, dass man wartet, "bis das Haus brennt", um es dann zu versichern.
            Eine Versicherung ist kein generöser Gabenverschenker, sondern eine Solidargemeinschaft, in der alle für die wenigen, die es erwischt hat einstehen.
            Alles andere wäre diejenigen für dumm ansehen, die jahrelang ihren Beitrag zur Sicherheit leisten und das Glück hatten, umsonst gezahlt zu haben. Eine Ausbeutung der anderen. Genau das gleiche ist Versicherungsbetrug. Dabei wird nicht eine ominöse Kapitalistengemeinschaft geschädigt, sondern die ehrlichen, anderen Versicherten.
            Grüße
            Raimund

  2. Antwort von nach 14 Stunden 1 hilfreich
    @ Christian + @ Marco

    hallo Christian,
    also, hab´ mich schlau gemacht.
    Wie ich schon sagte: Karlsruhe ist nicht!
    Warterzeit: 3 Monate,
    Rechtsfälle nur die, die personenrelevant sind. Soll heißen, dass Du nicht gegen ein Gestz vorgehen kannst. Das würde ein Statthalterprozess für alle Duetschen. Und das hat mit personenbezogenen Versicherungen nichts zu tun.
    Wenn Du allerdings gegen einen Bescheid vorgehen willst, der Dir ins haus geflattert ist, so ist das machbar. Aber nicht in Karlsruhe!!
    Klar?

    Zu Marco,
    in Deutschland zählt grundsätzlich BRAGO. Im Ausland die dort landesübliche Bezahlung. Also eine Vereinbarung zu unterschreiben (Stundehonorar 2 Mio €) hätte der Versicherte zu tragen. Bitte auf das "landesübliche" achten!
    Auch klar?

    • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
      Re: @ Christian + @ Marco

      Hallo Raimund,

      also hatte ich recht.... :-) Die 2 Mio. sind vielleicht was überzogen gewesen, aber bei Rechtsfällen im Ausland werden eben auch nur die landesüblichen Spesen gezahlt.

      Gruß
      Marco

      • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
        Re^2: @ Christian + @ Marco

        hallo Marco,
        warum sollte mehr bezahlt werden?
        Wenn der RA in Ägypten 30 € landesübliches Honorar beanspruchen darf, warum soll er bei mir dann 5.000 € bekommen?
        Finde ich voll i.O.
        Grüße
        Raimund

    • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
      Re: @ Christian + @ Marco

      Hallo Raimund,

      habe das eben etwas überlesen. Sorry.... ich meine, in den Bedingungen steht: Erstattet werden Kosten, die in Deutschland anfallen würden.

      muss ich aber nochmal nachlesen.

      Gruß
      Marco



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