Re^4: Beitragsbemessungsgrenze PKV 2003
Mahlzeit! (Kartoffelpuffer mit Apfelkompott!)
Du kannst erst ab einem Monatseinkommen von 3.825 Euro in die
PKV wechseln.
Das ist noch immer nicht 100% sicher. Dazu noch etwas: es wird
keine Ungleichberechnung geben. Also nicht 3450 mal
Beitragssatz und zum Wechseln 3825 €. Das gäbe einen
herrlichen Prozess.
mein Text sollte lediglich eine Übersetzung sein (steht ja
auch drüber).
muss ich überlesen haben
Ich persönlich glaub´ da nix, bevor es nicht
beschlossen ist.
Seh ich auch so. Die wollen sogar für Berufsanfänger den Brotkorb noch höher hängen: auf 5.100 €
Das war nicht ganz richtig geraten. Wenn jemand darüber ist
und wechseln will, dann soll er. Denn er weiß grundsätzlich
nicht, was die Zukunft bringt. Macht auch nichts: rutscht er
unter die BBG, ist er automatisch wieder in der Kasse (bis
55). Wo liegt das Risiko? Oder habe ich Dich falsch
verstanden?
OK, ein wirkliches Risiko gibt es nicht, wenn mal das
Verballern der Altersrückstellungen außer acht läßt (kann man
ja auch, wenn man trotzdem noch was spart). Ich bin nur nicht
so der Wechsler und für x Monate (x<12) würde ich nicht
wechseln, weil das nicht meiner Vorstellung von effizienter
Zeitverwertung entspricht. Aber ich wechsle für 0,3% p.a.
Habenzins auch nicht die Bank.
nein, für ein paar Monate wechselt man nicht. Doch wenn abzusehen ist, dass man für Jahre, vielleicht für immer privat versichert sein kann, dann soll man es: man spart fast immer sehr viel Geld. Ein 30-jähriger könnte (wenn er bereit ist, nur in etwas so versichert zu sein, wie in der Kasse) so an die 1.000 € (und mehr)im Jahr sparen. Wenn der das anlegt, ist das ein anständiger Zuschlag für seine spätere Altersrente. Und so gesehen kostenlos!
Zum PKV-Menschen Deiner Wahl gehen (vorher die Gesellschaft
sorgfältig auswählen),
Falsch: Erst den Makler Deiner Wahl. Der hilft zur richtigen
Versicherung. Selbst die richtige finden? Das ist für einen
Laien nicht machbar (oder sehr schwer und zeitaufwendig)
Naja, ich habe es so gemacht, daß ich den Makler antanzen
ließ, dann aus seinen Unterlagen und nach seinen Empfehlungen
das für mich beste rausgesucht habe und dann direkt zur
Versicherung gegangen bin.
Finde ich mehr als unfair: der Makler hat Zeit und Geld aufgewendet, Dich zu beraten. Und dann gehst Du zur Versicherung und schließt dort ab. Und hast nicht mal einen Vorteil, sondern sogar eine Nachteil: Fahrtkosten, Zeitkosten.
Wie gesagt: äußerst unfein. Ich würde es noch verstehen, wenn Du einen Vorteil davon hättest. Hast Du aber nicht!
Außerdem hast Du genau das gemacht, was ich sagte: erst beraten lassen. Nicht erst selbst suchen(wie Du das empfohlen hast)
Das wollte ich nicht empfehlen,
weil es eigentlich schlechter Stil ist (genauso wie Beratung
beim kleinen Fachhandel abgreifen und dann Einkauf bei
Saturn). Ich habe es damals gemacht, weil der Typ permanent
meine Vorstellungen ignoriert hat.
Ok. das ist ein Argument. Ein guter Makler wird sich erst mal mit Dir unterhalten und dabei abklopfen, was Du denn überhaupt willst. Ein Autohändler, der nur vom Mercedes 500 SEL spricht, obwohl Du einen der C Klasse als T Modell haben möchtest, ist auch untragbar.
Ich denke schon, daß man, wenn man sich auf die 5 oder 10
größten Gesellschaften beschränkt (was man m.E. tun sollte),
die Auswahl auch selber treffen kann.
Würde ich auch nicht sagen. z.B. ist die ARAG (die KV davon) nicht unbedingt groß. Hat aber einen feinen Tarif. Oder geh von der BARMENIA aus: klein aber fein.
Nicht ganz: die Kündigung muss der Versucherungwillige selbst
vornehmen.
Ja und? Der Versicherungsmensch wird einen Din A4 Zettel
nehmen, dort ein Briefchen entwerfen, daß die wesentlichen
Angaben enthält. Oben steht dann als Absender der Versicherte
und unten seine Unterschrift. Und genauso ist es bei mir,
meiner Freundin und einem Freund passiert. Einzelfälle?
Möglich...
Klar wird das in der Praxis gemacht. Nur erwischen darf er sich nicht lassen. Es könnte sein, dass er den AOK-Menschen auf dem falschem Fuß erwischt. Ich habe fertige Formulare dafür. Die kann mein Kunde haben.
Es kann allerdings
sein, daß Du innerhalb einer bestimmten Frist noch ein paar
Atteste zu evtl. Vorerkrankungen abliefern mußt.
Auch falsch: die Private fragt selbst bei den Ärzten nach. Hat
man eine "interessante" Vorerkrankung, empfiehlt es sich,
selbst ein Attest zu besorgen.
So war es bei mir nicht. Es ging um eine sache und ich bin
dann selber losgetrabt und habe mir das Attest besorgt, was
auch verlangt wurde. Der Versicherung war der Arzt vorher
nicht bekannt, so daß man auch nicht hätte da nachfragen
können. Und genauso ist es bei mir, meiner Freundin und einem
Freund passiert. Einzelfälle? Möglich...
Was habt ihr denn für einen Saftladen erwischt? Bei ernsten Vorerkrankungen wird die Private selbst beim Arzt nachfragen. Sollte eine Entscheidung der Sachbearbeiters "drohen", also keine Anfrage, dann rentiert es sich auf alle Fälle, selbst zum Arzt zu gehen. Denn der Sachbearbieter geht bei der Einschätzung immer vom schlechtesten Fall aus. Denn es ist eine menschliche Angewohnheit seine Krankheit möglicht klein und unbedeutend zu machen. ich hatte mal einen Kunden, der mir sagte, er hätte ein klein wenig mit dem Kreislauf zu tun, hat es aber gut im Griff. Bei der Arztanfrage kam heraus: schwere Kreislaufprobleme. nur in einem hatte er recht: er hatte sie gut im Griff.
Und keine Sorge: Die Kündigung bei der GKV wird erst wirksam,
wenn die PKV Dich wirklich aufgenommen hat.
Auch falsch: Die kümmert sich nicht um die Weiterversicherung
des freiwillig Versicherten. Denn der darf auch ohne KV
existieren.
Naja, dann hat der Typ von der TK und der Typ von der DKV mich
(und meine Freundin und einen Freund, da waren allerdings
andere Versicherungen beteiligt.Einzelfälle? Möglich...)
angelogen.
Oder Du falsch verstanden. Ist aber so: der Freiwillge kann machen, was er will. Auch wenn Du in eine andere Kasse wechseln willst, fragt Dich kein Schwein danach, in welche du gehst.
Da Du schreibst, Du wärst zur DKV gegangen (habe ich das richtig kombiniert?): welche Erfahrung hast Du damit. Ich habe schon mehrfach Klagen gehört. In einem sind die unbestreítbar rigoros: Anzeigenverletzung wird grundsätzlich mit Rauswurf geahndet. Doch auch die Zahlungsmoral soll nicht die beste sein. Sollen sich um jeden Cent streiten.
In der Zeit, als ich noch bei der DKV Ausschließlichkeitsvertreter war, gab es da keine Probleme. Na, ja, ist auch schon ein paar Jährchen her 1980). Da kann sich viel ändern (siehe Hallesche)
Grüße
Raimund