Beitragsbemessungsgrenze PKV 2003

Von: , Frage gestellt am So, 10. Nov 2002

Hallo Experten,

ich stehe kurz vor meinem ersten Job und entsprechenden Gehaltsverhandlungen und würde mich gerne privat versichern. Nun habe ich aber gehört, dass die Beitragsbemessungsgrenze nächstes Jahr angehoben werden soll und bin bei der Suche im Internet auf unterschiedliche Angaben gestoßen:

Zum einen hieß es 45.900 EUR für Neukunden
("Für Neukunden der privaten Krankenversicherung gilt ab 1.1.2003 eine Versicherungspflichtgrenze in Höhe von 3.825 Euro Monatseinkommen (bzw. 45.900 Euro Jahreseinkommen).")

und zum anderen 41.400 EUR ("Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für GKV-Mitglieder wird nach jetzigem Sachstand zum 1.1.2003 auf 3.450 Euro angehoben. Danach richtet sich der GKV-Höchst-Beitrag und stellt eine weitere Beitragserhöhung für alle freiwillig versicherte Arbeitnehmer in der Kasse dar.").

Nun bin ich etwas verunsichert, wie hoch die Grenze denn nun wirklich gesetzt werden soll.

Was würdet ihr mir raten? Und wie würde es ablaufen, wenn ich mich Privat versichern möchte?

Vielen Dank schon mal,
Ti4n4

17 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 1 hilfreich
    Re: Beitragsbemessungsgrenze PKV 2003

    Hallo,

    zunächst die Übersetzungen: Zum einen hieß es 45.900 EUR für Neukunden
    ("Für Neukunden der privaten Krankenversicherung gilt ab
    1.1.2003 eine Versicherungspflichtgrenze in Höhe von 3.825
    Euro Monatseinkommen (bzw. 45.900 Euro Jahreseinkommen)."
    )
    Wer zur PKV wechseln will, muß min. 3.825 Euro verdienen. und zum anderen 41.400 EUR ("Die
    Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für GKV-Mitglieder wird nach
    jetzigem Sachstand zum 1.1.2003 auf 3.450 Euro angehoben.
    Danach richtet sich der GKV-Höchst-Beitrag und stellt eine
    weitere Beitragserhöhung für alle freiwillig versicherte
    Arbeitnehmer in der Kasse dar."
    ).
    Bei Personen, die in der GKV versichert sind, wird zukünftig der Beitragssatz von 1x,y% auf den Betrag von max. 3.450 Euro angewendet. Nun bin ich etwas verunsichert, wie hoch die Grenze denn nun
    wirklich gesetzt werden soll.
    Du kannst erst ab einem Monatseinkommen von 3.825 Euro in die PKV wechseln. Was würdet ihr mir raten?
    Wenn Du recht nah an diesen Grenzen bist, kann ich nur zur Vorsicht raten. Es steht weder fest, was überhaupt für 2003 beschlossen wird und erst recht nicht, was für die Folgejahre gilt. Und wie würde es ablaufen, wenn ich
    mich Privat versichern möchte?
    Zum PKV-Menschen Deiner Wahl gehen (vorher die Gesellschaft sorgfältig auswählen), Tarif aussuchen (sorgfältig), zuhause über dieses und mehrere Angebote nachdenken (sorgfältig), die Versicherungsbedingungen studieren und vergleichen (sorgfältig), schließlich (eigentlich besser lange vorher, aber jetzt geht´s auch noch) überlegen (sorgfältig), ob eine PKV zu Deiner Lebensplanung paßt und dann den Vertrag unterschreiben.

    Der PKV-Mensch wird für Dich dann (wenn Du in sein Büro gehst, um den Vertrag abzuliefern) noch schnell ein Kündigungsschreiben aufsetzen, das Du dann unterschreiben darfst und damit ist der Fall erledigt. Es kann allerdings sein, daß Du innerhalb einer bestimmten Frist noch ein paar Atteste zu evtl. Vorerkrankungen abliefern mußt.

    Und keine Sorge: Die Kündigung bei der GKV wird erst wirksam, wenn die PKV Dich wirklich aufgenommen hat.

    Gruß
    Christian

    • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Beitragsbemessungsgrenze PKV 2003

      hallo Christian: Bei Personen, die in der GKV versichert sind, wird zukünftig
      der Beitragssatz von 1x,y% auf den Betrag von max. 3.450 Euro
      angewendet. Nun bin ich etwas verunsichert, wie hoch die Grenze denn nun
      wirklich gesetzt werden soll.
      Du kannst erst ab einem Monatseinkommen von 3.825 Euro in die
      PKV wechseln.
      Das ist noch immer nicht 100% sicher. Dazu noch etwas: es wird keine Ungleichberechnung geben. Also nicht 3450 mal Beitragssatz und zum Wechseln 3825 €. Das gäbe einen herrlichen Prozess. Was würdet ihr mir raten?
      Wenn Du recht nah an diesen Grenzen bist, kann ich nur zur
      Vorsicht raten. Es steht weder fest, was überhaupt für 2003
      beschlossen wird und erst recht nicht, was für die Folgejahre
      gilt.
      Das war nicht ganz richtig geraten. Wenn jemand darüber ist und wechseln will, dann soll er. Denn er weiß grundsätzlich nicht, was die Zukunft bringt. Macht auch nichts: rutscht er unter die BBG, ist er automatisch wieder in der Kasse (bis 55). Wo liegt das Risiko? Oder habe ich Dich falsch verstanden? Und wie würde es ablaufen, wenn ich
      mich Privat versichern möchte?
      Zum PKV-Menschen Deiner Wahl gehen (vorher die Gesellschaft
      sorgfältig auswählen),
      Falsch: Erst den makler Deiner Wahl. Der hielft zur richtigen Versicherung. Selbst die richtige finden? Das ist für einen Laien nicht machbar (oder sehr schwer und zeitaufwendig) Tarif aussuchen (sorgfältig), zuhause
      Klar: mit einem ausgedrucktem Vergleich des Maklers und mindestens 2 ausführlichen Angeboten. über dieses und mehrere Angebote nachdenken (sorgfältig), die
      Versicherungsbedingungen studieren und vergleichen
      (sorgfältig), schließlich (eigentlich besser lange vorher,
      aber jetzt geht´s auch noch) überlegen (sorgfältig), ob eine
      PKV zu Deiner Lebensplanung paßt und dann den Vertrag
      unterschreiben.

      Der PKV-Mensch wird für Dich dann (wenn Du in sein Büro gehst,
      um den Vertrag abzuliefern) noch schnell ein
      Kündigungsschreiben aufsetzen,
      was er eigentlich gar nicht darf.... das Du dann unterschreiben
      darfst und damit ist der Fall erledigt.
      Nicht ganz: die Kündigung muss der Versucherungwillige selbst vornehmen. Es kann allerdings
      sein, daß Du innerhalb einer bestimmten Frist noch ein paar
      Atteste zu evtl. Vorerkrankungen abliefern mußt.
      Auch falsch: die Private fragt selbst bei den Ärzten nach. Hat man eine "interessante" Vorerkrankung, empfiehlt es sich, selbst ein Attest zu besorgen.
      Und keine Sorge: Die Kündigung bei der GKV wird erst wirksam,
      wenn die PKV Dich wirklich aufgenommen hat.
      Auch falsch: Die kümmert sich nicht um die Weiterversicherung des freiwillig Versicherten. Denn der darf auch ohne KV existieren.
      Nur ist es ratsam, erst die Zusage der Privaten abzuwarten und dann zu kündigen
      Grüße an den Laien :))
      Raimund

      • Antwort von nach 22 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Beitragsbemessungsgrenze PKV 2003

        Hallo Raimund, Du kannst erst ab einem Monatseinkommen von 3.825 Euro in die
        PKV wechseln.
        Das ist noch immer nicht 100% sicher. Dazu noch etwas: es wird
        keine Ungleichberechnung geben. Also nicht 3450 mal
        Beitragssatz und zum Wechseln 3825 €. Das gäbe einen
        herrlichen Prozess.
        mein Text sollte lediglich eine Übersetzung sein (steht ja auch drüber). Ich persönlich glaub´ da nix, bevor es nicht beschlossen ist. Das war nicht ganz richtig geraten. Wenn jemand darüber ist
        und wechseln will, dann soll er. Denn er weiß grundsätzlich
        nicht, was die Zukunft bringt. Macht auch nichts: rutscht er
        unter die BBG, ist er automatisch wieder in der Kasse (bis
        55). Wo liegt das Risiko? Oder habe ich Dich falsch
        verstanden?
        OK, ein wirkliches Risiko gibt es nicht, wenn mal das Verballern der Altersrückstellungen außer acht läßt (kann man ja auch, wenn man trotzdem noch was spart). Ich bin nur nicht so der Wechsler und für x Monate (x<12) würde ich nicht wechseln, weil das nicht meiner Vorstellung von effizienter Zeitverwertung entspricht. Aber ich wechsle für 0,3% p.a. Habenzins auch nicht die Bank. Zum PKV-Menschen Deiner Wahl gehen (vorher die Gesellschaft
        sorgfältig auswählen),
        Falsch: Erst den makler Deiner Wahl. Der hielft zur richtigen
        Versicherung. Selbst die richtige finden? Das ist für einen
        Laien nicht machbar (oder sehr schwer und zeitaufwendig)
        Naja, ich habe es so gemacht, daß ich den Makler antanzen ließ, dann aus seinen Unterlagen und nach seinen Empfehlungen das für mich beste rausgesucht habe und dann direkt zur Versicherung gegangen bin. Das wollte ich nicht empfehlen, weil es eigentlich schlechter Stil ist (genauso wie Beratung beim kleinen Fachhandel abgreifen und dann Einkauf bei Saturn). Ich habe es damals gemacht, weil der Typ permanent meine Vorstellungen ignoriert hat.

        Ich denke schon, daß man, wenn man sich auf die 5 oder 10 größten Gesellschaften beschränkt (was man m.E. tun sollte), die Auswahl auch selber treffen kann. Nicht ganz: die Kündigung muss der Versucherungwillige selbst
        vornehmen.
        Ja und? Der Versicherungsmensch wird einen Din A4 Zettel nehmen, dort ein Briefchen entwerfen, daß die wesentlichen Angaben enthält. Oben steht dann als Absender der Versicherte und unten seine Unterschrift. Und genauso ist es bei mir, meiner Freundin und einem Freund passiert. Einzelfälle? Möglich... Es kann allerdings
        sein, daß Du innerhalb einer bestimmten Frist noch ein paar
        Atteste zu evtl. Vorerkrankungen abliefern mußt.
        Auch falsch: die Private fragt selbst bei den Ärzten nach. Hat
        man eine "interessante" Vorerkrankung, empfiehlt es sich,
        selbst ein Attest zu besorgen.
        So war es bei mir nicht. Es ging um eine sache und ich bin dann selber losgetrabt und habe mir das Attest besorgt, was auch verlangt wurde. Der Versicherung war der Arzt vorher nicht bekannt, so daß man auch nicht hätte da nachfragen können. Und genauso ist es bei mir, meiner Freundin und einem Freund passiert. Einzelfälle? Möglich... Und keine Sorge: Die Kündigung bei der GKV wird erst wirksam,
        wenn die PKV Dich wirklich aufgenommen hat.
        Auch falsch: Die kümmert sich nicht um die Weiterversicherung
        des freiwillig Versicherten. Denn der darf auch ohne KV
        existieren.
        Naja, dann hat der Typ von der TK und der Typ von der DKV mich (und meine Freundin und einen Freund, da waren allerdings andere Versicherungen beteiligt.Einzelfälle? Möglich...) angelogen. Grüße an den Laien :))
        Gruß an den Besserwisser :))

        Christian

        • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Beitragsbemessungsgrenze PKV 2003

          Mahlzeit! (Kartoffelpuffer mit Apfelkompott!) Du kannst erst ab einem Monatseinkommen von 3.825 Euro in die
          PKV wechseln.
          Das ist noch immer nicht 100% sicher. Dazu noch etwas: es wird
          keine Ungleichberechnung geben. Also nicht 3450 mal
          Beitragssatz und zum Wechseln 3825 €. Das gäbe einen
          herrlichen Prozess.
          mein Text sollte lediglich eine Übersetzung sein (steht ja
          auch drüber).
          muss ich überlesen haben Ich persönlich glaub´ da nix, bevor es nicht
          beschlossen ist.
          Seh ich auch so. Die wollen sogar für Berufsanfänger den Brotkorb noch höher hängen: auf 5.100 € Das war nicht ganz richtig geraten. Wenn jemand darüber ist
          und wechseln will, dann soll er. Denn er weiß grundsätzlich
          nicht, was die Zukunft bringt. Macht auch nichts: rutscht er
          unter die BBG, ist er automatisch wieder in der Kasse (bis
          55). Wo liegt das Risiko? Oder habe ich Dich falsch
          verstanden?
          OK, ein wirkliches Risiko gibt es nicht, wenn mal das
          Verballern der Altersrückstellungen außer acht läßt (kann man
          ja auch, wenn man trotzdem noch was spart). Ich bin nur nicht
          so der Wechsler und für x Monate (x<12) würde ich nicht
          wechseln, weil das nicht meiner Vorstellung von effizienter
          Zeitverwertung entspricht. Aber ich wechsle für 0,3% p.a.
          Habenzins auch nicht die Bank.
          nein, für ein paar Monate wechselt man nicht. Doch wenn abzusehen ist, dass man für Jahre, vielleicht für immer privat versichert sein kann, dann soll man es: man spart fast immer sehr viel Geld. Ein 30-jähriger könnte (wenn er bereit ist, nur in etwas so versichert zu sein, wie in der Kasse) so an die 1.000 € (und mehr)im Jahr sparen. Wenn der das anlegt, ist das ein anständiger Zuschlag für seine spätere Altersrente. Und so gesehen kostenlos! Zum PKV-Menschen Deiner Wahl gehen (vorher die Gesellschaft
          sorgfältig auswählen),
          Falsch: Erst den Makler Deiner Wahl. Der hilft zur richtigen
          Versicherung. Selbst die richtige finden? Das ist für einen
          Laien nicht machbar (oder sehr schwer und zeitaufwendig)
          Naja, ich habe es so gemacht, daß ich den Makler antanzen
          ließ, dann aus seinen Unterlagen und nach seinen Empfehlungen
          das für mich beste rausgesucht habe und dann direkt zur
          Versicherung gegangen bin.
          Finde ich mehr als unfair: der Makler hat Zeit und Geld aufgewendet, Dich zu beraten. Und dann gehst Du zur Versicherung und schließt dort ab. Und hast nicht mal einen Vorteil, sondern sogar eine Nachteil: Fahrtkosten, Zeitkosten.
          Wie gesagt: äußerst unfein. Ich würde es noch verstehen, wenn Du einen Vorteil davon hättest. Hast Du aber nicht!
          Außerdem hast Du genau das gemacht, was ich sagte: erst beraten lassen. Nicht erst selbst suchen(wie Du das empfohlen hast) Das wollte ich nicht empfehlen,
          weil es eigentlich schlechter Stil ist (genauso wie Beratung
          beim kleinen Fachhandel abgreifen und dann Einkauf bei
          Saturn). Ich habe es damals gemacht, weil der Typ permanent
          meine Vorstellungen ignoriert hat.
          Ok. das ist ein Argument. Ein guter Makler wird sich erst mal mit Dir unterhalten und dabei abklopfen, was Du denn überhaupt willst. Ein Autohändler, der nur vom Mercedes 500 SEL spricht, obwohl Du einen der C Klasse als T Modell haben möchtest, ist auch untragbar.
          Ich denke schon, daß man, wenn man sich auf die 5 oder 10
          größten Gesellschaften beschränkt (was man m.E. tun sollte),
          die Auswahl auch selber treffen kann.
          Würde ich auch nicht sagen. z.B. ist die ARAG (die KV davon) nicht unbedingt groß. Hat aber einen feinen Tarif. Oder geh von der BARMENIA aus: klein aber fein. Nicht ganz: die Kündigung muss der Versucherungwillige selbst
          vornehmen.
          Ja und? Der Versicherungsmensch wird einen Din A4 Zettel
          nehmen, dort ein Briefchen entwerfen, daß die wesentlichen
          Angaben enthält. Oben steht dann als Absender der Versicherte
          und unten seine Unterschrift. Und genauso ist es bei mir,
          meiner Freundin und einem Freund passiert. Einzelfälle?
          Möglich...
          Klar wird das in der Praxis gemacht. Nur erwischen darf er sich nicht lassen. Es könnte sein, dass er den AOK-Menschen auf dem falschem Fuß erwischt. Ich habe fertige Formulare dafür. Die kann mein Kunde haben. Es kann allerdings
          sein, daß Du innerhalb einer bestimmten Frist noch ein paar
          Atteste zu evtl. Vorerkrankungen abliefern mußt.
          Auch falsch: die Private fragt selbst bei den Ärzten nach. Hat
          man eine "interessante" Vorerkrankung, empfiehlt es sich,
          selbst ein Attest zu besorgen.
          So war es bei mir nicht. Es ging um eine sache und ich bin
          dann selber losgetrabt und habe mir das Attest besorgt, was
          auch verlangt wurde. Der Versicherung war der Arzt vorher
          nicht bekannt, so daß man auch nicht hätte da nachfragen
          können. Und genauso ist es bei mir, meiner Freundin und einem
          Freund passiert. Einzelfälle? Möglich...
          Was habt ihr denn für einen Saftladen erwischt? Bei ernsten Vorerkrankungen wird die Private selbst beim Arzt nachfragen. Sollte eine Entscheidung der Sachbearbeiters "drohen", also keine Anfrage, dann rentiert es sich auf alle Fälle, selbst zum Arzt zu gehen. Denn der Sachbearbieter geht bei der Einschätzung immer vom schlechtesten Fall aus. Denn es ist eine menschliche Angewohnheit seine Krankheit möglicht klein und unbedeutend zu machen. ich hatte mal einen Kunden, der mir sagte, er hätte ein klein wenig mit dem Kreislauf zu tun, hat es aber gut im Griff. Bei der Arztanfrage kam heraus: schwere Kreislaufprobleme. nur in einem hatte er recht: er hatte sie gut im Griff. Und keine Sorge: Die Kündigung bei der GKV wird erst wirksam,
          wenn die PKV Dich wirklich aufgenommen hat.
          Auch falsch: Die kümmert sich nicht um die Weiterversicherung
          des freiwillig Versicherten. Denn der darf auch ohne KV
          existieren.
          Naja, dann hat der Typ von der TK und der Typ von der DKV mich
          (und meine Freundin und einen Freund, da waren allerdings
          andere Versicherungen beteiligt.Einzelfälle? Möglich...)
          angelogen.
          Oder Du falsch verstanden. Ist aber so: der Freiwillge kann machen, was er will. Auch wenn Du in eine andere Kasse wechseln willst, fragt Dich kein Schwein danach, in welche du gehst.


          Da Du schreibst, Du wärst zur DKV gegangen (habe ich das richtig kombiniert?): welche Erfahrung hast Du damit. Ich habe schon mehrfach Klagen gehört. In einem sind die unbestreítbar rigoros: Anzeigenverletzung wird grundsätzlich mit Rauswurf geahndet. Doch auch die Zahlungsmoral soll nicht die beste sein. Sollen sich um jeden Cent streiten.
          In der Zeit, als ich noch bei der DKV Ausschließlichkeitsvertreter war, gab es da keine Probleme. Na, ja, ist auch schon ein paar Jährchen her 1980). Da kann sich viel ändern (siehe Hallesche)
          Grüße
          Raimund

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            büschen offtopic

            Mahlzeit! (Putengeschnetzeltes in Steinpilzsauce, lecker aber zu wenig ;-) ) Finde ich mehr als unfair: der Makler hat Zeit und Geld
            aufgewendet, Dich zu beraten. Und dann gehst Du zur
            Versicherung und schließt dort ab. Und hast nicht mal einen
            Vorteil, sondern sogar eine Nachteil: Fahrtkosten, Zeitkosten.
            Wie gesagt: äußerst unfein. Ich würde es noch verstehen, wenn
            Du einen Vorteil davon hättest. Hast Du aber nicht!
            Außerdem hast Du genau das gemacht, was ich sagte: erst
            beraten lassen. Nicht erst selbst suchen(wie Du das empfohlen
            hast)
            Stimmt, ich habe mich damit auch schwergetan. Der Kerl war aber auch echt untragbar. Beim ersten mal kam er 90 Minuten zu spät und hat dabei, trotz meiner Vorwegangaben, nichts an Infos mitgebracht, die diesen Angaben entsprachen (z.B. wollte ich nicht Einzelzimmer, er kam nur mit Einzelzimmerangeboten usw. waren ein paar mehr Sachen, ist aber schon zulange her). Er hatte sein Notebook mit der richtigen Software nicht dabei und hat mir von 5 Versicherungen 3 vorgeschlagen, die weder ihren Sitz noch ein Büro hier in der Gegend hatten (war auch Vorgabe). Die anschließend zugesandten Unterlagen waren wieder fernab von jeder Vorgabe. Das zog sich wie ein roter Faden 2 Wochen durch alle Kontakte, bis es irgendwann drangegeben habe. Würde ich auch nicht sagen. z.B. ist die ARAG (die KV davon)
            nicht unbedingt groß. Hat aber einen feinen Tarif. Oder geh
            von der BARMENIA aus: klein aber fein.
            Von der ARAG ist mir mehrfach abgeraten worden und bei der Barmenia arbeitet ein Freund von mir, der.. naja, das führt zu weit.

            Aber Du hast recht: Man sollte die Kleinen nicht grundsätzlich ausschließen. Was habt ihr denn für einen Saftladen erwischt? Bei ernsten
            Vorerkrankungen wird die Private selbst beim Arzt nachfragen.
            OK, zugestanden, wirklich ernsthaftes war nicht dabei. Naja, dann hat der Typ von der TK und der Typ von der DKV mich
            (und meine Freundin und einen Freund, da waren allerdings
            andere Versicherungen beteiligt.Einzelfälle? Möglich...)
            angelogen.
            Oder Du falsch verstanden. Ist aber so: der Freiwillge kann
            machen, was er will. Auch wenn Du in eine andere Kasse
            wechseln willst, fragt Dich kein Schwein danach, in welche du
            gehst.
            Hm, nein, es ging darum, was denn wäre, wenn das Attest nicht zufriedenstellend ausgefallen wäre. Dann, so sagte man mir auf beiden Seiten, würde ich automatisch bei der bisherigen Versicherung bleiben. Da Du schreibst, Du wärst zur DKV gegangen (habe ich das
            richtig kombiniert?): welche Erfahrung hast Du damit. Ich habe
            schon mehrfach Klagen gehört. In einem sind die unbestreítbar
            rigoros: Anzeigenverletzung wird grundsätzlich mit Rauswurf
            geahndet. Doch auch die Zahlungsmoral soll nicht die beste
            sein. Sollen sich um jeden Cent streiten.
            Kann ich absolut nicht bestätigen, wobei meine Erfahrungen begrenzt sind. Die Frage der Zahlungsmoral stellte sich nur im ertsen Jahr (danach habe ich keine Rechnungen mehr eingereicht-->Rückerstattung). Damals habe sie mir freundlich druntergeschrieben, daß sie die Aufwendungen für zwei Medikamente nicht erstatten müßten (nicht erwiesene Wirksamkeit), dies aber trotzdem täten (waren rd. 20 Euro). Außerdem haben sie mir Dinge erstattet, für die es kein Rezept gab (Nasenspray und so Zeug).

            Außerdem sind die Beitragsanstiege aufgrund des hohen Anteils der Altersrückstellungen moderat. Das hat bereits im ertsen Jahr dazu geführt, daß ich statt 20 % nur ca. 3% Beitragsanstieg hatte.

            Mehr Werbung bei Bedarf per email ;-)

            Gruß
            Christian

            • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
              Nachfrage

              In einem sind die unbestreítbar
              rigoros: Anzeigenverletzung wird grundsätzlich mit Rauswurf
              geahndet.
              Was ist denn Anzeigenverletzung?

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re: Nachfrage

              Hallo Christian,

              du musst Vorerkrankungen angeben (anzeigen). Gibst du sie nicht an, verletzt du eine Obliegenheit und somit zugleich auch die Anzeigepflicht.

              Btw. Die Kündigung darf der Vertreter in der Tat nicht schreiben. Aber er macht es meistens im Rahmen seiner Dienstleistung. :)

              Gruß
              Marco

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re: büschen offtopic

              hallo Christian,
              ...muss ja eine absolute Pfeife von Vertreter gewesen sein! War das ein Ausschließlichkeitsvertreter? Also einer direkt von der Versicherung?
              Der ist bestimmt nicht alt bei der Gesellschaft geworden.
              Grüße
              Raimund

            • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
              Re^2: büschen offtopic

              Hallo Raimund, ...muss ja eine absolute Pfeife von Vertreter gewesen sein!
              War das ein Ausschließlichkeitsvertreter? Also einer direkt
              von der Versicherung?
              nein, der wurde von einem dieser Dienstleister, die im TV werben (Concept etc.) vermittelt. Ich weiß allerdings jetzt nicht von welcher genau. Aber wenn ich das recht in Erinnerung habe, war der nicht nur für die, sondern auch unabhängig von denen selbständig tätig.

              Gruß
              Christian



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