KFZ-Schaden

Von: , Frage gestellt am So, 10. Nov 2002

Hallo,

muss ich prinzipiell einen KFZ-Schaden an einem Unfallgegner meiner Versicherung melden?
Der Unfallgegner war im Unrecht.
Ein nennenswerter Schaden an meinem Fahrzeug entstand nicht (Kratzer).
Jetzt will der Unfallgegner auch sog. Vorschäden mit reparieren lassen und dreht die Schuldfrage um.
Die Polizei wurde nicht hinzugezogen.

Muss ich in dem Fall überhaupt reagieren?

(Der Artikel passt vielleicht eher unter "Recht" aber die Rubrik gibt es ja nicht)

Danke

hm

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Minuten 0 hilfreich
    Re: KFZ-Schaden

    Hallo Harry, (Der Artikel passt vielleicht eher unter "Recht" aber die
    Rubrik gibt es ja nicht)
    Schau mal zwei Bretter weiter unten ;-)

    Gruß Ti4n4

    • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: KFZ-Schaden

      Danke Dir aber auch allen anderen-------
      da habe ich wohl nicht richtig hin gesehen

      danke nochmal

      hm
      ********** [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 55 Minuten 0 hilfreich
    Re: KFZ-Schaden

    Hallo Harry, muss ich prinzipiell einen KFZ-Schaden an einem Unfallgegner meiner Versicherung melden?
    Das ist sinnvoll, wenn ihr euch nicht gleich darauf einigt, wegen der Geringfügigkeit des Schadens beider Seiten auf jeglichen Schadensersatzu zu verzichten. Der Unfallgegner war im Unrecht.
    Wenn er Zeugen hat, die das anders sehen, du aber niemanden, der für dich spricht, hast du schlechte Karten. Jetzt will der Unfallgegner auch sog. Vorschäden mit reparieren lassen und dreht die Schuldfrage um.
    Die Schuldfrage ist wie gesagt Zeugensache. Schadensersatzpflicht besteht nur für Schäden, die bei dem Unfall entstanden sind. Die Polizei wurde nicht hinzugezogen.
    Wenn man das tut, lehnt sie bei Bagatellfällen zunehmend die Unfallaufnahme ab. Muss ich in dem Fall überhaupt reagieren?
    Ja, wenn du nicht das Risiko eingehen willst, dass er vor Gericht geht und du dann einen Rechtsanwalt bezahlen musst.

    Wenn du es deiner Versicherung meldest, machen die beiden Versicherungen die Schuldfrage aufgrund eurer und evtl. Zeugenaussagen unter sich aus. Fällt die Entscheidung zu deinen Gunsten aus, kostet dich das nichts, im anderen Fall Rückstufung beim Schandenfreiheitsrabatt. (Der Artikel passt vielleicht eher unter "Recht" ...
    Hierhin aber auch. Versicherungsrecht eben. Danke
    Bitte!

    Liebe Grüße
    Peggy

  3. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: KFZ-Schaden

    Hallo Harry, muss ich prinzipiell einen KFZ-Schaden an einem Unfallgegner
    meiner Versicherung melden?
    Generell erst mal nein. Kann man ja auch selbst bezahlen. Der Unfallgegner war im Unrecht.
    Ich hoffe du kannst das beweisen. Ein nennenswerter Schaden an meinem Fahrzeug entstand nicht
    (Kratzer).
    Gut für dich. Jetzt will der Unfallgegner auch sog. Vorschäden mit
    reparieren lassen und dreht die Schuldfrage um.
    Das ist frech und darauf würde ich reagieren. Zumindest mich mal im Rechtsbrett hier schlau machen. Die Polizei wurde nicht hinzugezogen.
    Ist ein Fehler, besonders wenn du im Recht bist und den anderen nicht wirklich kennst und ihm eventuell nicht über den Weg traust.
    Auch wenn die bei sog. Bagatellschäden nichts mehr aufnehmen wollen reicht ein Anruf aus, bei dem du Genickschmerzen angibst. Muss ich in dem Fall überhaupt reagieren?
    Ich würde es tun. Sonst bist du vielleicht der dumme. (Der Artikel passt vielleicht eher unter "Recht" aber die
    Rubrik gibt es ja nicht)
    wenn du 2 Rubriken tiefer gehst, findest du das was du suchst.

    Gruß Ivo

  4. Antwort von nach 11 Stunden 1 hilfreich
    Re: KFZ-Schaden

    Hi!

    Du solltest den Unfall auf jeden Fall Deiner Versicherung melden, denn es ist ja offenbar nicht abzusehen, wer wieviel zu bezahlen hat. Melde den Unfall unverzüglich, andernfalls kann das als Obliegenheitsverletzung und somit zum Verlust des Versicherungsschutzes für diesen Fall führen.
    Falls das Ergebnis der "Verhandlungen" mit dem Unfallgegner dann so aussieht, dass die Summe für Dich doch noch interessant ist, direkt bezahlt zu werden, kannst Du das mit Deiner Versicherung immer noch aushandeln.

    Auf ein evtl. Fehlverhalten des Unfallgegners kannst Du Deine Versicherung ja hinweisen, sie wird dann ssicherlich entsprechend aktiv werden.

    Grüße,

    Mathias



    muss ich prinzipiell einen KFZ-Schaden an einem Unfallgegner
    meiner Versicherung melden?
    Der Unfallgegner war im Unrecht.
    Ein nennenswerter Schaden an meinem Fahrzeug entstand nicht
    (Kratzer).
    Jetzt will der Unfallgegner auch sog. Vorschäden mit
    reparieren lassen und dreht die Schuldfrage um.
    Die Polizei wurde nicht hinzugezogen.

    Muss ich in dem Fall überhaupt reagieren?

    (Der Artikel passt vielleicht eher unter "Recht" aber die
    Rubrik gibt es ja nicht)

    Danke

    hm

  5. Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
    Re: KFZ-Schaden

    hallo Harry,:
    Zusätzlich würde ich einen Rechtsvedrdreher hinzuziehen.
    Ich hoffe Du hast eine RS-Versicherung!
    Grüße
    Raimund

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