Kfz-Versicherung: Alleinfahrer-Fremdfahrer
(Autor: W е r n е r, Frage gestellt am Mi, 13. Nov 2002)
Wenn ich bei der Autoversicherung angebe, dass ich allein das Auto fahre, und in einem Notfall (beispielsweise ich bin krank geworden und muss von der Arbeit nach Hause) wird das Auto EINMALIG von einem Fremden (Kollegen) gefahren? Erlischt da der Versicherungsschutz?
Hintergrund:
Ich verstehe nicht, wie man überhaupt vereinbaren kann, dass ausschließlich der Versicherungsnehmer das Auto fahren darf. Man weiß doch nie, was in einem Notfall auf einen zukommen kann, wenn man krank ist und ggf. mal im eigenen Auto von einem Fremden gefahren werden muss (s.o.).
Und: Was ist eigentlich ein Notfall? Auch wenn ich zuviel Alkohol getrunken habe und ein Freund mich in meinem Auto EINMALIG nach Haus fährt?
MfG
Werner
Hintergrund:
Ich verstehe nicht, wie man überhaupt vereinbaren kann, dass ausschließlich der Versicherungsnehmer das Auto fahren darf. Man weiß doch nie, was in einem Notfall auf einen zukommen kann, wenn man krank ist und ggf. mal im eigenen Auto von einem Fremden gefahren werden muss (s.o.).
Und: Was ist eigentlich ein Notfall? Auch wenn ich zuviel Alkohol getrunken habe und ein Freund mich in meinem Auto EINMALIG nach Haus fährt?
MfG
Werner
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Re: Kfz-Versicherung: Alleinfahrer-Fremdfahrer
(Autor: Ο l і ν e r L e u t u n g, Antwort nach 57 Min)
hallo werner,
das problem der "weichen" tarifmerkmale wird von den versicherern sehr unterschiedlich behandelt. es gibt versicherer, bei denen ich nur eine kurze stellungnahme dazu schreiben muß, wenn ein solcher ausnahmefall- wie von dir geschildert- einmal passiert. und es gibt versicherer, die dann generell die doppelte richtige jahresprämie als vertragsstrafe vorsehen. den ganzen versicherungsschutz verliert ma jedoch (zumindest im haftpflichtfall) nie !!! das ist höchstens im kaskoschaden möglich. da gilt es, genau die bedingungen zu lesen. einfacher jedoch: den vertreter oder makler fragen !!!
viele grüße
oliver
das problem der "weichen" tarifmerkmale wird von den versicherern sehr unterschiedlich behandelt. es gibt versicherer, bei denen ich nur eine kurze stellungnahme dazu schreiben muß, wenn ein solcher ausnahmefall- wie von dir geschildert- einmal passiert. und es gibt versicherer, die dann generell die doppelte richtige jahresprämie als vertragsstrafe vorsehen. den ganzen versicherungsschutz verliert ma jedoch (zumindest im haftpflichtfall) nie !!! das ist höchstens im kaskoschaden möglich. da gilt es, genau die bedingungen zu lesen. einfacher jedoch: den vertreter oder makler fragen !!!
viele grüße
oliver
Re: Kfz-Versicherung: Alleinfahrer-Fremdfahrer
(Autor: R е n é S t а d l e r, Antwort nach 1 Tag, 4 h, 31 Min)
Hallo,
prinzipiell sollte sowas im Vertrag (wahrscheinlich eher im Kleingedruckten) stehen.
Es könnte ja auch jemand eine Probefahrt mit dem Auto machen, wenn du es verkaufen willst, oder es in der Werkstatt war, ich kann mir nicht vorstellen, daß das Auto dann nicht versichert sein sollte.
Cu Rene
prinzipiell sollte sowas im Vertrag (wahrscheinlich eher im Kleingedruckten) stehen.
Es könnte ja auch jemand eine Probefahrt mit dem Auto machen, wenn du es verkaufen willst, oder es in der Werkstatt war, ich kann mir nicht vorstellen, daß das Auto dann nicht versichert sein sollte.
Cu Rene
Re^2: Kfz-Versicherung: Alleinfahrer-Fremdfahrer
(Autor: M а r c o, Antwort nach 1 Tag, 21 h, 2 Min)
Hallo René,
prinzipiell stellt dies eine Verletzung der Obliegenheitspflichten dar. Somit besteht kein Versicherungsschutz. Den Pflichtversicherungsschutz, den der Versicherer aufgrund Gesetz bieten muss, kann er sich bei Pflichtverletzungen bis zu 5.000 Euro vom VN zurückholen.
Von daher: Immer angeben, denn das beeinflusst das Risiko und danach wird der Preis bemessen.
Gruß
Marco
prinzipiell stellt dies eine Verletzung der Obliegenheitspflichten dar. Somit besteht kein Versicherungsschutz. Den Pflichtversicherungsschutz, den der Versicherer aufgrund Gesetz bieten muss, kann er sich bei Pflichtverletzungen bis zu 5.000 Euro vom VN zurückholen.
Von daher: Immer angeben, denn das beeinflusst das Risiko und danach wird der Preis bemessen.
Gruß
Marco
Re: Kfz-Versicherung: Alleinfahrer-Fremdfahrer
(Autor: М а t һ і а s, Antwort nach 1 Tag, 21 h, 10 Min)
Hi!
Einzelfälle sind kein Problem. Wird auf einer längeren Urlaubsfahrt der Versicherungsnehmer müde, darf ruhig ein anderer Mitfahrer mit Führerschein übernehmen.
Notfälle sind sowieso kein Thema.
Es muss eben nur eine regelmässige Nutzung durch andere ausgeschlossen sein.
Grüße,
Mathias
Einzelfälle sind kein Problem. Wird auf einer längeren Urlaubsfahrt der Versicherungsnehmer müde, darf ruhig ein anderer Mitfahrer mit Führerschein übernehmen.
Notfälle sind sowieso kein Thema.
Es muss eben nur eine regelmässige Nutzung durch andere ausgeschlossen sein.
Grüße,
Mathias
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es gibt aber Angebote mit 'ausschließlich'
(Autor: W е r n е r, Antwort nach 4 Tagen, 3 h, 47 Min)
Hi,
es gibt aber Angebote mit dem Wortlaut, dass z.B. der Fahrer "ausschließlich" der Versicherungsnehmer ist (und nicht nur "regelmäßig").
Das würde ja bedeuten, dass in KEINEM Fall jemand anders fahren darf!
Solche Angebote kann doch eigentlich NIEMAND wahrnehmen, denn das Risiko mit irgendwelchen Notfällen oder z.B. der Kfz-Werkstatt, bei dem jemand anders Probefahrt macht, hat doche JEDER!
Sind daher solche Angebote nicht generell als Beschiss zu werten??
MfG
Werner
es gibt aber Angebote mit dem Wortlaut, dass z.B. der Fahrer "ausschließlich" der Versicherungsnehmer ist (und nicht nur "regelmäßig").
Das würde ja bedeuten, dass in KEINEM Fall jemand anders fahren darf!
Solche Angebote kann doch eigentlich NIEMAND wahrnehmen, denn das Risiko mit irgendwelchen Notfällen oder z.B. der Kfz-Werkstatt, bei dem jemand anders Probefahrt macht, hat doche JEDER!
Sind daher solche Angebote nicht generell als Beschiss zu werten??
MfG
Werner
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Re: es gibt aber Angebote mit 'ausschließlich'
(Autor: Μ а r с ο, Antwort nach 4 Tagen, 19 h, 48 Min)
Hallo Werner,
es besteht Vertragsfreiheit. Jeder der solch eine Versicherung abschließt, ist sich darüber im Klaren bzw. sollte sich dessen sein.
Ansonsten gilt streng genommen eben die Obliegenheitsverletzung.
Gruß
Marco
es besteht Vertragsfreiheit. Jeder der solch eine Versicherung abschließt, ist sich darüber im Klaren bzw. sollte sich dessen sein.
Ansonsten gilt streng genommen eben die Obliegenheitsverletzung.
Gruß
Marco
ich bleibe dabei: Beschiss
(Autor: W е r n е r, Antwort nach 4 Tagen, 20 h, 52 Min)
Habe gerade das Schreiben einer Versicherung zu diesem Thema in den Händen. Es geht um einen Vertrag, bei dem ausschließlich Fahrer über 25 fahren dürfen. Dort wird für den Fall, dass jemand unter 25 das Auto fährt (egal ob Notfall oder nicht), mit einer Vertragsstrafe von bis zu 5000 € gedroht. Klasse, nicht?
So´n Vertrag kann man doch gleich in die Tonne schmeißen. Die wollen damit nur Leute ködern, die das Kleingedruckte nicht lesen. Beschiss eben.
MfG
Werner
So´n Vertrag kann man doch gleich in die Tonne schmeißen. Die wollen damit nur Leute ködern, die das Kleingedruckte nicht lesen. Beschiss eben.
MfG
Werner
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Re: ich bleibe dabei: Beschiss
(Autor: Μ a r с o, Antwort nach 4 Tagen, 21 h, 16 Min)
Hallo Werner,
die 5.000 Euro sind keine Vertragsstrafe sondern das Gesetzliche Rückgriffsrecht bei Obliegenheitsverletzungen.
Dies betrifft in der Regel aber nur die Haftpflichtversicherung.
Unter 25 Jahren fahren die Menschen tendenziell etwas sportlicher und dabei ereignen sich eben auch mehr Unfälle.
Wer einen Vertrag unterschreibt und festlegt, dass kein Fahrer unter 25 das Auto lenkt, der weiß doch worauf er sich einlässt.
Kein Fahrer unter 25 bedeutet "0".... Da ist nicht von keinem Fahrer unter 25, außer in Notsituationen die Rede, sondern generell.
Gruß
Marco
die 5.000 Euro sind keine Vertragsstrafe sondern das Gesetzliche Rückgriffsrecht bei Obliegenheitsverletzungen.
Dies betrifft in der Regel aber nur die Haftpflichtversicherung.
Unter 25 Jahren fahren die Menschen tendenziell etwas sportlicher und dabei ereignen sich eben auch mehr Unfälle.
Wer einen Vertrag unterschreibt und festlegt, dass kein Fahrer unter 25 das Auto lenkt, der weiß doch worauf er sich einlässt.
Kein Fahrer unter 25 bedeutet "0".... Da ist nicht von keinem Fahrer unter 25, außer in Notsituationen die Rede, sondern generell.
Gruß
Marco
Re^2: ich bleibe dabei: Beschiss
(Autor: W е r n e r, Antwort nach 5 Tagen, 39 Min)
Wer einen Vertrag unterschreibt und festlegt, dass kein Fahrer
unter 25 das Auto lenkt, der weiß doch worauf er sich
einlässt.
na gut, wenn das weiter Schule macht, dann gibt es bald auch die Super-billig-Tarife, die es verbieten, zu bestimmten Tages/Nachtzeiten zu fahren (weil sich da statistisch die meisten Unfälle ereignen); die es verbieten, durch bestimmte Großstädte oder über bestimmte Straßen zu fahren, weil sie so unfallträchtig sind, etc. unter 25 das Auto lenkt, der weiß doch worauf er sich
einlässt.
Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt...
Klasse. Das braucht der deutsche Autofahrer :-(
MfG
Werner
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