Haftpflichtvers. bei Unfall mit Fahrrad (Kind)

Von: , Frage gestellt am Fr, 15. Nov 2002

Hallo,

mein 11-jähriger Sohn hat heute mit dem Fahrrad ein Auto angefahren. Er war auf dem Bürgersteig unterwegs (in richtiger Fahrtrichtung) aber wohl deutlich schneller als ein Fußgänger. )c: Ihm ist - von ein paar blauen Flecken abgesehen - zum Glück nichts passiert. Das Auto kam aus einer Hofeinfahrt und ist langsam auf den Bürgersteig gefahren, um zu sehen, ob die Straße frei ist (Hofeinfahrt ist durch Mauern begrenzt). Auch wenn mein Sohn anscheinend "Schuld" an dem Unfall ist: zahlt den Schaden am Auto unsere Privat-Haftpflichtversicherung? Oder müssen wir da selbst für aufkommen?

Vielen Dank für hilfreiche Tipps,
Sams

16 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 27 Minuten 1 hilfreich
    Re: Haftpflichtvers. bei Unfall mit Fahrrad (Kind)

    Hallo Sams,

    schade eigentlich, dass dein Sohn schon 11 ist. Bei 10 hätte es seit 1.8. anders ausgesehen. :-)

    Einfach der Haftpflicht melden, die sollte sich um den Rest kümmern. Dein Sohn gehört zu den versicherten Personen (minderjährige Kinder im Haushalt des VN) und das Radeln ist kein Ausschlusstatbestand.

    Gruß
    Marco

    • Antwort von nach 2 Stunden 2 hilfreich
      Re^2: Haftpflichtvers. bei Unfall mit Fahrrad (Kin

      Hi Marco, schade eigentlich, dass dein Sohn schon 11 ist. Bei 10 hätte
      es seit 1.8. anders ausgesehen. :-)
      Ich kann den Scherz nicht besonders amüsant finden...immerhin bleibt da jemand auf seinem (unverschuldeten) Schaden sitzen.
      Ich bin jedenfalls froh, daß meine Haftpflicht Schäden meines schuldunfähigen Sohnes auch dann trägt, wenn ich die Aufsichtspflicht nicht verletzt habe.

      Gruß Stefan

      • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Haftpflichtvers. bei Unfall mit Fahrrad (Kin

        Hallo Stefan,

        so... mal langsam mit den Pferden.

        Die Opferhaftung für Kinder bis 10 Jahren ist nicht ohne Grund geändert worden. Kinder haben in diesem Alter noch lange nicht die Weitsicht, die ein erwachsener Mensch in seinem Auto hat.
        Jemand der Auto fährt sollte sich dessen bewusst sein, dass er damit Menschen töten kann. Er hat somit gewissermaßen eine Waffe in der Hand. Und da kann ich eben nicht aus einer Hofeinfahrt rausfahren wie ich will.
        Kinder in diesem Alter dürfen noch auf dem Gehsteig fahren, daher muss ich mit denen dort rechnen und langsam aus dem Hof fahren und mich ggf. ausweisen lassen, wenn ich nicht genug einsehen kann. Hier ist doch ganz klar zu fragen, wen trifft in diesem Fall die größere Schuld? Und wer hat überhaupt Schuld? Immerhin kreuzt er einen Gehweg (es ist nur eine Hofausfahrt). Die Pfeiler auf der Ausfahrtecke berechtigen nicht zum willkürlichen Verlassen des Grundstückes. :-)

        Wir reden ja nicht über sonstige Schäden, sondern Fahrzeug gegen Kind.

        Soweit vorab.

        Nun kommen wir zu dem anderen von dir angesprochenem Problem.
        Der Unterschied zwischen Haftung und Deckung.
        Du haftest aufgrund Gesetzes und Bestimmungen privatrechtlichen Inhalts (soweit laut Bedingungswortlaut). Daher haftest du für einen Schaden deiner Minderjährigen Kinder nie, wenn die unter 7 sind. Oder darüber und für sie die im Gesetz getroffenen Ausnahmeregelungen gelten.

        Wenn dein Haftpflichtversicherer jetzt diesen Schaden doch begleicht, dann nicht, weil du dafür haftest, sondern weil er dir eine zusätzliche Deckung anbietet. Die du im Bedarfsfall nutzen kannst und wirst.

        Wenn du aufgrund Gesetzes nicht haftest, warum solltest du einen Schaden dann begleichen, wenn dich kein Verschulden trifft? (Nur dann bist du auch zum Ersatz verpflichtet)

        Das ist hierbei die Kernfrage. Bei Nachbarn / Freunden macht dieser Passus Sinn, um sich Streitigkeiten vom Hals zu halten. Aber sonst? Kann man geteilter Meinung sein. Du würdest den Menschen ja nicht wieder sehen.

        Und zum Thema 10 Jahre: Es ist ein verbesserter Opferschutz eingeführt worden, weil ein Kind mit 10 Jahren eben auch noch nicht sein Verhalten im Straßenverkehr einschätzen kann.

        Gruß
        Marco

        • Antwort von nach 5 Stunden 2 hilfreich
          Ist zwar o.t., ...

          ...aber ich hoffe, daß der Mod das dennoch stehen läßt.

          Hallo erstmal, Die Opferhaftung für Kinder bis 10 Jahren ist nicht ohne Grund
          "Opferhaftung"? Da war wohl Freud im Spiel...
          Was Deine Meinung zu Autos als Waffen und Kinder im Strassenverkehr angeht, gehe ich aber völlig konform mit Dir. Daher haftest du für einen Schaden deiner Minderjährigen
          Kinder nie, wenn die unter 7 sind. Oder darüber und für sie
          die im Gesetz getroffenen Ausnahmeregelungen gelten.
          Sorry, aber das ist schlichtweg falsch!
          Als Erziehender (und damit Verantwortlicher) habe ich eine Aufsichtspflicht gegenüber meinem Kind. Wenn ich diese verletze, bin ich sehr wohl schadensersatzpflichtig. Und zwar ich persönlich! Wenn dein Haftpflichtversicherer jetzt diesen Schaden doch
          begleicht, dann nicht, weil du dafür haftest, sondern weil er
          dir eine zusätzliche Deckung anbietet. Die du im Bedarfsfall
          nutzen kannst und wirst.
          Nichts anderes habe ich geschrieben... Wenn du aufgrund Gesetzes nicht haftest, warum solltest du
          einen Schaden dann begleichen, wenn dich kein Verschulden
          trifft? (Nur dann bist du auch zum Ersatz verpflichtet)
          Weil es auch so etwas wie eine moralische Verantwortung gibt! Das ist hierbei die Kernfrage. Bei Nachbarn / Freunden macht
          dieser Passus Sinn, um sich Streitigkeiten vom Hals zu halten.
          Aber sonst? Kann man geteilter Meinung sein. Du würdest den
          Menschen ja nicht wieder sehen.
          Hier sind wir in der Tat bei der Kernfrage. Dieser Passus macht nicht nur Sinn, um sich "Streitigkeiten vom Hals zu halten", sondern weil man eine moralische Verantwortung gegenüber dem Geschädigten empfindet! Auch wenn weder mich noch mein Kind eine zivilrechtliche Verantwortung trifft, bleibt der Schaden. Nun kann ich natürlich sagen, was gehen mich die Probleme meiner Mitmenschen an, soll er doch klagen...
          Aber das ist eine Haltung, die unsere Gesellschaft immer lebensunwerter macht und nebenbei nicht gerade das Verständnis für Kinder fördert.
          Bleibt mir nur der Wunsch, ein Fünfjähriger, dessen Eltern Deine Haltung haben, möge Dir einen möglichst hohen Schaden zufügen. Ob Du dann immer noch so denkst?

          Gruß Stefan

          • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
            Re: Ist zwar o.t., ...

            Hallo Goosi,
            ist schon mit Text und warum sollte ich das nicht stehen lassen? ;-) "Opferhaftung"? Da war wohl Freud im Spiel...
            Was Deine Meinung zu Autos als Waffen und Kinder im
            Strassenverkehr angeht, gehe ich aber völlig konform mit Dir.
            Sorry... natürlich muss es heißen: Opferschutz
            Kleiner Fehler meinerseits. Sorry, aber das ist schlichtweg falsch!
            Auch hier gebe ich dir Recht. Ich habe es nicht in letzter Konsequenz beschrieben. Du haftest für Minderjährige unter 7 dann nicht, wenn du deine Aufsichtspflicht nicht verletzt hast.
            wie du es auch im weiteren Verlauf richtig beschrieben hast. Weil es auch so etwas wie eine moralische Verantwortung gibt!
            Die gibt es. Nur deswegen brauche ich nicht diese Extradeckung. Den Versicherungsschutz bekomme ich legal auch so. Wie soll denn bitte schön mein Kind einen Schaden angerichtet haben, wenn ich nicht meine Aufsichtspflicht gleichzeitig verletze? Bleibt mir nur der Wunsch, ein Fünfjähriger, dessen Eltern
            Deine Haltung haben, möge Dir einen möglichst hohen Schaden
            zufügen. Ob Du dann immer noch so denkst?
            Da ich dafür ausreichend vorgesorgt habe, würde es mich nicht unbedingt stören. :-)
            Ansonsten hast du aber recht, dass es für mich ärgerlich wäre. Wie gesagt.... da kommen wir aber wieder zu dem Punkt, dass ein Schaden nur dann eintreten kann, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wird. Das darzulegen würde dann meine Aufgabe sein.

            Gruß
            Marco

            • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
              grins...

              Hi Marco, ist schon mit Text und warum sollte ich das nicht stehen
              lassen? ;-)
              sollte eigentlich 'ne Abkürzung für off topic sein... ;-) Die gibt es. Nur deswegen brauche ich nicht diese
              Extradeckung. Den Versicherungsschutz bekomme ich legal auch
              so. Wie soll denn bitte schön mein Kind einen Schaden
              angerichtet haben, wenn ich nicht meine Aufsichtspflicht
              gleichzeitig verletze?
              Ich sehe, hier liegt der Kern unseres "Disputs". Gehe ich recht in der Annahme, daß Du keine Kinder hast und bislang auch noch nicht längere Zeit für welche verantwortlich warst?
              Es sind halt leider doch diverse Situationen konstruierbar, in denen mein Kind einen Schaden anrichtet ohne daß ich meine Aufsichtspflicht verletzt habe. Und es ist auch schon gelegentlich vorgekommen, daß ein Geschädigter auf dem Schaden sitzen blieb den ein Fünfjähriger verursacht hat (eben, weil die Eltern Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt hatten). So etwas beschreibt man im dann mit dem "allgemeinen Lebensrisiko".
              Warum sollten sonst diverse Haftpflichtversicherer eine solche Deckung in ihre Policen nehmen? Und ich hatte auch schon Ratgeber in der Hand, die genau auf dieses Problem hinwiesen.
              Als ich letztes Jahr Vater wurde, stand eine grundlegende "Überarbeitung" unserer Versicherungssituation an und ein Kriterium für die Auswahl des Haftpflichtversicheres war genau jene Deckungszusage.

              Gruß Stefan

            • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
              Herr Lehrer ich weiß die Antwort.

              Hallo Stefan, Ich sehe, hier liegt der Kern unseres "Disputs". Gehe ich
              recht in der Annahme, daß Du keine Kinder hast und bislang
              auch noch nicht längere Zeit für welche verantwortlich warst?
              Keine Kinder ja. Eine Woche auf eine knapp 1,5 jährige aufgepasst.. ist das schon länger? Es sind halt leider doch diverse Situationen konstruierbar, in
              denen mein Kind einen Schaden anrichtet ohne daß ich meine
              Aufsichtspflicht verletzt habe.
              Bitte ein Beispiel.... kann ja nur dazulernen :-) Warum sollten sonst diverse Haftpflichtversicherer eine solche
              Deckung in ihre Policen nehmen?
              Das Problem sind die Eltern selbst.
              Im Schadenmeldebogen steht: Haben Sie Ihre Aufsichtpflicht verletzt? Ja / nein

              Was werden hier wohl die meisten ankreuzen?
              Ich? Ich bin doch keine böse Mama... ich habe natürlich meine Aufsichtspflicht nicht verletzt. Wo kämen wir denn da hin? :-)

              Tja... und wo war die Mutter in den 2 Minuten, in denen ihr Kind den Schaden anrichten konnte? :-)

              Das ist die Frage, die zwischen Deckung und nicht Deckung entscheidet.

              Gruß
              Marco :-)

            • Antwort von nach 18 Stunden 1 hilfreich
              Re: Herr Lehrer ich weiß die Antwort.

              Hi Marco, Es sind halt leider doch diverse Situationen konstruierbar, in denen mein Kind einen Schaden anrichtet ohne daß ich meine
              Aufsichtspflicht verletzt habe.
              Bitte ein Beispiel.... kann ja nur dazulernen :-)
              Das habe ich fast befürchtet ;-) Aber bitte:
              Ich gehe mit meinem Sohn an der Straße entlang. Er hat ein Spielzeugauto in der Hand. Natürlich habe ich ihn nahezu ständig im Blick, aber plötzlich stolpert er, schleudert dabei das Metallauto weg, daß wiederum im parkenden KFZ eine Beule/Kratzer hinterläßt. Da es unmöglich (und menschunwürdig) ist, ein Kind permanent festzuhalten, kann hier keinem eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgesagt werden.
              Oder wir sind zu Besuch bei Bekannten und ehe wir uns versehen, hat er eine teure Vase umgeschmissen. Da natürlich auch in einer fremden Wohnung gilt, daß ich ein Kind nicht permanent festhalten muß, handeln die Eltern auch hier nicht schuldhaft. Das Problem sind die Eltern selbst.
              Im Schadenmeldebogen steht: Haben Sie Ihre Aufsichtpflicht
              verletzt? Ja / nein

              Was werden hier wohl die meisten ankreuzen?
              Ich? Ich bin doch keine böse Mama... ich habe natürlich meine
              Aufsichtspflicht nicht verletzt. Wo kämen wir denn da hin? :-)
              So einfach ist das sicher nicht. Wie Du weiter oben sehr richtig schreibst, ist der Haftpflichtversicherer nicht nur zur Regulierung sondern auch zur Abwehr unberechtigter Forderungen zuständig. Und da es sehr viele Alltagssituationen gibt, in denen ein Kind einen Schaden anrichten kann ohne daß ein Verantwortlicher seine Aufsichtspflicht verletzt hätte, wird der Versicherer, vor allem wenn es in der hoffentlich korrekten Hergangsschilderung Anzeichen gibt, auch prüfen, ob überhaupt reguliert werden muß. Tja... und wo war die Mutter in den 2 Minuten, in denen ihr
              Kind den Schaden anrichten konnte? :-)
              Sie war in der einen Sekunde, die ein Kind dafür braucht, direkt neben ihm... Das ist die Frage, die zwischen Deckung und nicht Deckung
              entscheidet.
              Leider nicht...

              Gruß Stefan

            • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
              Nachsatz zur Kinderdeckung

              Hallo Stefan,

              tja... und da die Geschädigten meist Nachbarn sind und man ja selber auch nicht versteht, warum der Versicherer nicht leistet (schließlich haben wir doch einen Schaden angerichtet und die Haftpflicht leistet doch für Schäden, die ich anrichte), hat man diesen Punkt entworfen.
              Einfach um diese Erklärungsnot nicht mehr zu haben. :-)

              Gruß
              Marco



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