Re^5: Zur Rückkehr in die GKV gezwungen?
Hallo Christian,
mit der letzten Kasse meinst Du die Private, wenn ich das
richtig verstehe?!
Kasse ungleich Versicherung. Deine private KV hat mit den gesetzlichen Regeln wenn es um Befreiungen nichts am Hute. Es sei denn, du willst zu ihnen. :-) Das läuft immer über die GKV.
Bedeutet, entweder zur AOK oder zur BKK Weiss-der-Geier (die letzte halt :-) )
Vielleicht ne blöde Frage,
Blöde Fragen gibt es nicht, nur solche Antworten :-)
aber woran merke ich, daß ich wieder gesetzlich versichert bin?
Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, mir das sofort mitzuteilen?
Ja.... Die Versicherungspflicht wird ausgelöst, wenn dein zu erwartendes Bruttoeinkommen im Folgejahr unter dem liegen wird, was die Versicherungspflicht darstellt.
Und wann ist die Grenze erreicht? Wenn ein Monatsgehalt mal
unter der Monats-BBG liegt oder wenn am Ende des Jahres die
Jahres-BBG unterschritten wird?
Es werden deine regelmäßigen und berücksichtigungsfähige Einnahmen aus dem Jahr 2002 genommen, um zu wissen, was ab dem Jahr 2003 für dich gilt. Wenn du keine Gehaltserhöhung bekommst bzw. absehbar bekommen wirst, die eine Pflichtversicherung wieder hinfällig lassen würde, gilt das Ergebnis der Prüfung.
Muss aber wie gesagt das Personalbüro meiner Erkenntnis nach machen.
Gruß
Marco
PS: Das ganze ist ein Feld, was bei mir bisher in der Praxis noch nicht häufig vorkam, von daher kann ich letztendlich keine Aussage mit absoluter sicherheit sagen. Sorry.