KFZ Wiederbeschaffungswert?
Von: , Frage gestellt am Do, 21. Nov 2002
Hallo,
bei KFZ Versicherungen heist es:
Bei Verlust bzw. Entwendung oder Zerstörung des Fahrzeugs wird der Wiederbeschaffungswert, d. h. der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug am Schadentag, ersetzt.
wie wird den der Wiederbeschaffungswert berechnet?
Gibt es dazu Links?
Danke
Wolfgang Wellensiek
